Durchschnittlicher Zuschlagswert für Photovoltaik-Freiflächenanlagen steigt auf 5,80 Cent pro Kilowattstunde

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Auch die dritte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in diesem Jahr war unterzeichnet. Für die ausgeschriebene Menge von 890 Megawatt erhielt die Bundesnetzagentur insgesamt 117 Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit insgesamt 677 Megawatt. Damit setzt sich in der November-Runde der Trend einer deutlichen Unterzeichnung aus dem Juni fort. Im März waren Ausschreibungsvolumen und Gebotsmenge noch etwa pari.

„Der Hauptgrund für die Unterzeichnung dürfte auch für diese Runde in der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens in diesem Jahr auf über 3000 Megawatt liegen“, hieß es von der Bonner Behörde am Dienstag zur Veröffentlichung der Ergebnisse. Im Vorjahr lag das Ausschreibungsvolumen mit 1850 Megawatt noch deutlich niedriger. Die Behörde verweist desweiteren auf Schwierigkeiten bei der verbindlichen Bestellung von Solarmodulen und schwer kalkulierbare Preise, die zu einer Zurückhaltung bei der Gebotsabgabe beigetragen hätten.  „Ich erwarte aber, dass das EEG 2023 dem Markt stabile Leitlinien gibt. Die Höchstwerte sollten dort angehoben werden, wo es erforderlich ist. Hier ist zunächst vor allem der Gesetzgeber gefragt“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Mit der EnSiG-Novelle war kürzlich beschlossen worden, dass in den Gebotsrunden für 2023 Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 100 Megawatt Leistung möglich sind. Bisher lag die Höchstgrenze für Einzelprojekte bei 20 Megawatt.

Letztendlich wurden im November alle gültigen Gebote bezuschlagt: Dies waren 104 Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit insgesamt 609 Megawatt. 13 Gebote seien wegen Formfehlern ausgeschlossen worden. Der durchschnittliche Zuschlagswert stieg dabei gegenüber der Vorrunde weiter an – er erhöhte sich von 5,51 auf 5,80 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschlagswerte bewegten sich dabei zwischen 5,20 und 5,90 Cent pro Kilowattstunde. Die 5,90 Cent pro Kilowattstunde waren auch der Höchstwert für die Ausschreibungsrunde. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert um 0,8 Cent pro Kilowattstunde erhöht, wie es von der Bundesnetzagentur weiter hieß.

Mehr als die Hälfte der Zuschläge und fast 50 Prozent der bezuschlagten Leistung gingen nach Bayern. Insgesamt kamen 60 Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 307 Megawatt im Freistaat zum Zuge. Dahinter folgen Baden-Württemberg mit 13 Zuschlägen und 67 Megawatt und Brandenburg mit 66 Megawatt verteilt auf 7 Zuschläge. Die von einigen Bundesländern freigegebenen Acker- und Gründlandflächen in benachteiligten Gebieten sind dabei für die Projektierer am attraktivsten. 49 Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 310 Megawatt Gesamtleistung sollen auf diesen Flächen errichtet werden, wovon sich 38 in Bayern befinden werden. Insgesamt 32 Zuschläge mit 152 Megawatt Leistung entfielen auf Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) teilt die Gründe der Bundesnetzagentur für die Unterzeichnung nicht. „Das ursprüngliche Ausschreibungsvolumen von 1200 Megawatt war durch die sogenannte endogene Mengensteuerung bereits deutlich reduziert worden, was als Maßnahme für mehr Zubau nicht taugt. Stattdessen gibt es viele handfeste Probleme in der Praxis: fehlende Flächen, steuerliche Fragen bei der Hofübergabe von Flächen mit Solarparks, nicht beginnende oder stagnierende Bebauungsplanverfahren, vollkommen verzerrte Kosten für die Netzanschlussleitungen und langsame Prozesse bei Genehmigungen“, erklärte Geschäftsführer Robert Busch. Der Verband sieht daher auch Handlungsbedarf für Verbesserungen.  So führe die derzeitige Politik – Stichwort Erlösabschöpfung – zu Verunsicherung in der Photovoltaik-Branche. „Die erneute Unterzeichnung ist Ergebnis dieser Verunsicherung in der Branche und zeigt strukturelle Probleme für Solarparks. Schon allein die Debatte um eine Erlösabschöpfung hat Investitionen zurückgehalten. Momentan fehlt schlicht die Planungssicherheit, dass sich ein bezuschlagtes Projekt rechnet“, so Busch weiter. Ein durchschnittlicher Zuschlagswert von 5,80 Cent pro Kilowattstunde  alleine decke nicht die Kosten. „Umso wichtiger ist, dass die Strompreisbremse im parlamentarischen Verfahren jetzt so korrigiert wird, dass die Finanzierung gesichert ist und Projekte – wie marktüblich – über PPAs abgesichert werden können. Andernfalls wird der Ausbau von Solarparks 2023 deutlich hinter den Zielen zurückbleiben. Neue förderfähige Erneuerbare-Energie-Anlagen sollten daher grundsätzlich von der Abschöpfung ausgenommen werden. Zugleich sollten die künftigen Ausschreibungshöchstwerte die gestiegenen Zinskosten berücksichtigen“, so Busch weiter.

Anmerkung der Redaktion: Das Statement des bne ist nachträglich in den Artikel eingefügt worden.

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