Jüngste Freiflächen-Ausschreibung ist weit unterzeichnet

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Die Bundesnetzagentur hat die erfolgreichen Gebote der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit dem Gebotstermins 1. Juni 2022 bekanntgegeben. Danach wurden 109 Gebote mit einem Umfang von 696 Megawatt bezuschlagt – bei einem ausgeschriebenen Volumen von 1.126 Megawatt. Eingereicht wurden 116 Gebote mit einer Gesamtleistung von 714 Megawatt. Sechs Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden. Ein Gebot durfte nicht berücksichtigt werden, da das Kontingent für Acker- oder Grünlandflächen des benannten Bundeslandes bereits ausgeschöpft war.

In der vorigen Runde standen eingegangene Gebote und ausgeschriebenes Volumen noch etwa im Gleichgewicht: Für 1.108 Megawatt gingen Gebote mit einer Summe von 1.116 Megawatt ein. Bezuschlagt wurden 201 Projekte mit zusammen 1.084 Megawatt Leistung.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte der jüngsten Runde liegen zwischen 4,87 und 5,69 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert beträgt in dieser Runde 5,51 Cent pro Kilowattstunde. In der vorherigen Ausschreibung waren es nur 5,19 Cent pro Kilowattstunde.

Als wichtigsten Grund für die starke Unterzeichnung vermutet die Bundesnetzagentur die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens in diesem Jahr auf 3.600 Megawatt. Auch Schwierigkeiten bei der verbindlichen Bestellung von Modulen sowie bei der Preiskalkulation könnte nach Ansicht der Behörde Faktoren für die Zurückhaltung der Branche sein.

Die meisten Zuschläge gehen nach Bayern

Aufgeteilt nach Kategorien entfallen die meisten Zuschläge auf Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen, insgesamt 55 Zuschläge mit 372 Megawatt. Insgesamt 43 Zuschläge mit 297 Megawatt sind davon Projekte in Bayern. Auf die Kategorie mit dem insgesamt zweithöchsten Zuschlagsvolumen – Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen – entfallen 35 Zuschläge mit 211 Megawatt.

Insgesamt 64 Zuschläge mit 399 Megawatt gehen an Bayern, gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (72 Megawatt, sechs Gebote) und Niedersachsen (45 Megawatt, sieben Gebote).

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des Freiflächen-Segments („Erstes Segment“) ist für den 1. November 2022 angesetzt. Allerdings ist dieser Termin bislang noch nicht beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt worden. Daher steht noch nicht fest, ob und zu welchen Regeln er durchgeführt werden kann.

BSW-Solar: „Weckruf an die Politik“

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht im Ergebnis der jüngsten Ausschreibungen einen „dringenden Weckruf an die Politik“. Die Restriktionen zur Nutzung förderfähiger Standorte für PV-Freiflächenanlagen müssen endlich fallen, so Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Das Standortkorsett klemmt der Energiewende die Luft zum Atmen ab und muss dringend abgelegt werden.“ Im Rahmen der aktuellen EEG-Novelle müsse zumindest die Flächenkulisse sogenannter benachteiligter Gebiete endlich ohne Wenn und Aber für die Errichtung von Solarparks bereitgestellt werden. „Nach dem aktuellen EEG steht die Verfügbarkeit derartiger Standorte auf ertragsarmen Acker- und Grünlandflächen unter dem Vorbehalt einer zusätzlichen Bundesländer-Verordnung“, erläutert Körnig. „Fast alle Bundesländer haben den Zugang für Solaranlagenbetreiber jedoch entweder stark limitiert oder weitgehend ausgeschlossen, indem sie überhaupt keine derartige Verordnung erlassen haben.“

Die Lockerung der starken Standortbeschränkungen sei dringlicher denn je, da die Bundesregierung eine stufenweise Aufstockung der Solarpark-Auktionen auf bis zu 10 Gigawatt im Jahr plant – was der BSW-Solar ausdrücklich begrüßt. „Die Unterzeichnung der jüngsten Auktion beweist, dass dieses ehrgeizige Ziel bei einer unveränderten Limitierung der Standortflächen allerdings ins Leere laufen dürfte“, fürchtet Körnig.

Nach Berechnungen des Verbandes reicht die von den Landesverordnungen in der Summe abgebildete Flächenkulisse theoretisch bestenfalls aus, um für die Hälfte der jährlich geplanten Solarpark-Auktionsvolumen als Standort zu dienen. Weiterer Negativeffekt, so der BSW-Solar: Die zunehmend spürbare Verknappung geeigneter Standorte führe häufig auch zu einer Erhöhung der Pachtpreise und damit letztlich der Erzeugungskosten für Solarstrom. „Die dringende Notwendigkeit der Ausweitung der Flächenkulisse wird auch bei der ungleichmäßigen regionalen Verteilung der Zuschläge sichtbar“, erklärt Körnig.

Hinweis der Redaktion: Wir haben den Text am 30. Juni um 8:00 Uhr um das Statement des BSW-Solar ergänzt.

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