Österreich: Änderungen im EAG für längere Realisierungsfristen von Photovoltaik-Anlagen geplant

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Lange hat es gedauert, ehe Österreich sein Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) novelliert hatte. Nun ist es wegen der aktuellen weltpolitischen Lage bereits wieder reformbedürftig. Auf Antrag der Grünen in der Nationalratssitzung am Mittwoch soll es weitere Anpassungen im Gesetz geben, die die Budgetanpassungen und -aufstockung noch ergänzen werden. Der Bundesverband Photovoltaic (PV) Austria begrüßte die rasche Reaktion der Politik auf die aktuelle Lage. So hätten ihn in den vergangenen Wochen zahlreiche Hilferufe von Unternehmen erreicht, die die Förderbedingungen nicht einhalten könnten. Der Grund dafür seien unplanbare Lieferzeiten, der die Förderung für viele Photovoltaik-Projekte gefährde, so der Verband. Er habe daher in vielen Gesprächen mit dem Klimaschutzministerium auf eine erneute Novellierung des EAG gedrungen.

Der Initiativantrag der Grünen, der mit dem Regierungspartner bereits abgestimmt ist, sieht vor, dass die Errichtungsfrist für Photovoltaik-Anlagen bis 20 Kilowatt Leistung zweimalig um neun Monate verlängert werden kann. Diese Änderung soll auch rückwirkend für bereits zur Förderung eingereichte Projekte gelten. Zudem soll auch die Solarförderung in der Kategorie B – also für Photovoltaik-Anlagen zwischen 10,1 und 20 Kilowatt Leistung – geben. Anstelle eines Bieterverfahrens sei die Zahlung eines fixen Fördersatzes vorgesehen. Die jetzigen Förderbedingungen seien für private Anlagenbetreiber einfach zu aufwändig. Die Neuregelung soll nach dem Antrag ab dem Förderjahr 2023 greifen. Das Parlament muss PV Austria zufolge noch mitziehen, um die geplanten Änderungen greifen zu lassen. Dafür ist eine Zweidrittel-Mehrheit möglichst schnell erreicht werden.

Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria, begrüßt den rasch vorgelegten Initiativantrag. „Mit der Anpassung der Errichtungszeiten wird auf die wenig prognostizierbaren und langen Lieferzeiten geschwind und unbürokratisch reagiert“, sagte sie. Somit müssten Investoren keinen Förderverlust fürchten und die Solarbranche erhielte Rückhalt in Zeiten unverschuldeter Verzögerungen. Immitzer forderte für noch mehr Entspannung eine Regelung, dass Arbeiten schon vor Antragstellung beginnen könnten. „Um dem aktuellen Errichtungsdruck zusätzlich etwas Luft zu verschaffen, sollte auch noch der ‚Beginn der Arbeiten‘ praxisgerechter umgesetzt werden, damit Bestellungen bereits vor der Antragstellung möglich sind.“ Dies könnte etwa im Zuge der Förderverordnung für das kommende Jahr festgeschrieben werden.

Im Juni hatte das Klimaschutzministerium in Wien für die zweite Runde der Solarförderung zusätzliche Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro gewährt. Damit standen Zuschüsse von 60 Millionen Euro für die Photovoltaik-Anlagen bereit. Im September folgte dann eine Förderung für das Nachrüsten bestehender Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeichern. Dafür stellte das Ministerium weitere 15 Millionen Euro bereit.

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