Förderung für Photovoltaik und Speicher wird mit EAG in Österreich neu aufgestellt

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Lange hat es gedauert, doch vor der Sommerpause kam dann noch die Verabschiedung es Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes in Österreich. Damit ändert sich die Förderung für alle neuen Photovoltaik-Anlagen und Speicher. Bestehende Förderungen werden durch das Gesetz, in dem eine Milliarde Euro für die Förderung vorgesehen ist, nicht, wie der Bundesverband Photovoltaic Austria betont. Er hat alle Neuerungen zusammengestellt und veröffentlicht. Demnach werde die Marktprämie für den eingespeisten Solarstrom die bis dato geltende OeMAG-Tarifförderung für neue Photovoltaik-Anlagen ersetzen. Die Marktprämie ist dabei ein Aufschlag zum Referenzmarktwert und auf sie wird dann in den Ausschreibungen geboten. Die Reihung und Vergabe der Zuschläge erfolgt dann nach den abgegebenen Geboten, beginnend mit dem niedrigsten. Dies ist vergleichbar mit dem Ausschreibungsmodell in Deutschland und auch in Österreich müssen bei der Teilnahme Erst- und im Falle eines Zuschlags Zweitsicherheiten hinterlegt werden. Ebenso drohen Strafzahlungen, wenn die Anlagen nicht oder nicht fristgerecht realisiert werden. Die gleitende Marktprämie wird dann für 20 Jahre ausgezahlt. Geplant sind Photovoltaic Austria zufolge mindestens zwei Ausschreibungsrunden jährlich mit einem Gesamtvolumen von mindestens 700 Megawatt.

Etwas anders als in Deutschland ist, dass es Abschläge gibt. Für Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche oder Grünland beträgt er 25 Prozent. Bei anderen Anlagen, etwa Agri-Photovoltaik-Anlagen oder Dach- und Fassadenanlagen sowie bei schwimmenden Solarparks entfällt er hingegen. Zudem ist im EAG vorgesehen, dass Mehr-Erlöse durch die Stromvermarktung bei Photovoltaik-Anlagen größer fünf Megawatt zurückgezahlt werden müssen.

Neben den Ausschreibungen soll es auch weiterhin Investitionszuschüsse für Photovoltaik-Anlagen und Speicher geben. Dabei kommt es bei den Photovoltaik-Anlagen auf die installierte Kilowatt-Leistung und bei Speichern die Kilowattstunden-Kapazität an. Die Zuschüsse werden für neue oder die Erweiterung bestehender Photovoltaik-Anlagen bis ein Megawatt gezahlt und für Stromspeicher bin 50 Kilowattstunden. Wobei Speicher nur noch gefördert werden, wenn Sie mit einer Photovoltaik-Anlage – neu oder einer Erweiterung – kombiniert werden bei einem Installationsverhältnis von mindestens 0,5 Kilowattstunden pro Kilowattpeak. Die Photovoltaik-Anlagen werden dabei in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Bei Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung ist ein fixer Förderbetrag festgeschrieben. Bei den größeren Photovoltaik-Anlagen richtet er sich nach den eigenen Angaben der benötigten Förderung oder dem maximalen Förderbetrag. Allerdings gibt es bei den Anlagen zwischen 10 und 1000 Kilowatt Leistung auch eine Reihung nach den angegebenen Förderbeträgen. Das Budget für die Investitionszuschüsse ist dabei auf 60 Millionen Euro im Jahr gedeckelt. Er solle jährlich mindestens zweimal ausgeschrieben werden. Für Photovoltaik-Anlagen auf Acker- und Grünland ist ebenfalls ein Abschlag von 25 Prozent vorgesehen.

Zur Errichtungsfrist für die bezuschlagten Photovoltaik-Anlagen heißt es vom Verband, dass sie bei sechs Monaten für Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung liegt. Bei nicht selbst verschuldeten Verzögerungen sei eine Verlängerung um drei Monate möglich. Bei Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung sind 12 Monate vorgesehen sowie eine Verlängerungsoption um weitere 12 Monate.

Für die genaue Ausgestaltung der Förderungen sind noch weitere Verordnungen nötig, etwa zu den Details der Förderhöhe sowie Zu- und Abschlägen. Diese würden voraussichtlich im Herbst kommen. Zudem müsse die EU-Kommission die Förderung über die Marktprämie noch beihilferechtlich genehmigen. Photovoltaic Austria geht daher erst für Ende des Jahres vom voraussichtlichen Start des neuen Fördersystems aus.  Zugleich sind mit dem EAG auch Neuerung beim Netzanschluss verabschiedet worden. So gibt es jetzt klare Regelungen und jeder „Antrag auf Netzzutritt“ muss gewährt werden. Bei Erzeugungsanlagen bis 20 Kilowatt Leistung besteht eine Anschlusspflicht. Zudem gibt es künftig pauschalierte Anschlusskosten, die nach Größe der Anlage zwischen 10 und 70 Euro pro Kilowatt liegen.

Das EAG soll der „Grundstein für die Solar-Revolution“ in Österreich werden – so zumindest der Wunsch von Photovoltaic Austria. Insgesamt strebt die Regierung eine Umstellung der Stromversorgung auf 100 Prozent Erneuerbare bis 2030 an. Dazu braucht es 11 Terawattstunden Solarstrom, der damit rund 40 Prozent des benötigten Stroms liefern würde. Von solchen Werten ist Österreich im Moment jedoch noch ein gutes Stück entfernt.

Für die benötigten 11 Terawattstunden Solarstrom jährlich bis 2030 braucht Österreich einen deutlich stärkeren Photovoltaik-Zubau als bislang.

Grafik: Technikum Wien

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