Niedersachsen will Photovoltaik auf „Vorbehaltsflächen Landwirtschaft“ ermöglichen

Solarpark, Schafe, Frankreich

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Seit 2019 arbeitet Niedersachsen an der Fortschreibung seines Landesraumordnungsprogramms (LROP). Die bisherige Fassung war unter anderem in die Kritik geraten, da sie eine Regelung enthielt, wonach auf sogenannten Vorbehaltsflächen Landwirtschaft – auch in benachteiligten Gebieten – keine Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebaut werden dürfen. Die Klimaschutz- und Energieagentur des Bundeslandes hatte erst kürzlich darauf hingewiesen, dass das LROP daher die Spielräume für den Bau von Solarparks massiv einschränke.

Wie der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) Niedersachsen/Bremen e.V. am Dienstag mitteilte, hat die niedersächsische Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung das neue Landesraumordnungsprogramm verabschiedet, wonach die Vorbehaltsflächen Landwirtschaft nun durch die Kommunen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen beplant werden können. „Wir erkennen den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen für die Ernährungssicherung, aber auch als raumbedeutsamen und die Kulturlandschaft prägenden Wirtschaftszweig ausdrücklich an“, so LEE-Geschäftsführerin Silke Weyberg. „Gleichzeitig ist deren Nutzung im Energiesektor für die Energiewende notwendig und für die landwirtschaftlichen Betriebe und den ländlichen Raum eine Chance, Wertschöpfung gerade auf ertragsschwachen Standorten zu erhalten.“

Wie der LEE weiter mitteilte, wird künftig auch die Errichtung von Windenergieanlagen in niedersächsischen Forsten möglich sein. Durch die behutsame Öffnung der Wälder werde das für die Energiewende notwendige Flächenpotenzial deutlich erhöht. Da das neue LROP jedoch sogenannte historische alte Waldstandorte als Windkraftstandorte kategorisch ausschließe, werde das Potenzial dieser Energiequelle nicht ausgeschöpft. „Da dieser unscharf definierte Begriff selbst auf vollversiegelte Flächen angewendet wird, fordern wir eine zügige Nachbesserung im LROP“, so Weyberg.

In der Novelle seines Klimaschutzgesetzes vom Juli 2022 hat Niedersachsen verankert, dass bis 2035 insgesamt 65 Gigawatt Photovoltaik installiert sein sollen. Diese Zahl findet sich auch in dem Entwurf zur Änderung der Verordnung über das neue LROP, der im Mai dem Landtag übergeben wurde. Diesem Entwurf zufolge sollen davon mindestes 50 Gigawatt vorrangig auf bereits versiegelten Flächen sowie  Flächen auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand oder sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden. Die übrige Leistung soll auf Freiflächen gebaut werden. In dem Papier heißt es zwar, dass Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft hierfür nicht in Anspruch genommen werden sollen. Ein Abweichen von dieser Regelung ist aber möglich. Demnach „können Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft für raumverträgliche Anlagen der Agrar-Photovoltaik vorgesehen werden“.

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