DGS erhebt erneut Einspruch gegen Metaregel VDE AR-N 4000 des FNN

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Der Vorsitzende des DGS-Fachausschusses Photovoltaik und DKE-Normungsmitarbeiter DKS K373, Ralf Haselhuhn, hat erneut Einspruch dagegen erhoben, dass die FNN-Regeln als VDE-Anwendungsregeln publiziert werden sollen, ohne dass sie ausreichend durch die Beteiligung der Fachöffentlichkeit bei der Erarbeitung legitimiert sind. Der Einspruch richtet sich konkret gegen einen geänderten Normentwurf mit der Bezeichnung VDE-AR-N 4000, den eine FNN-Projektgruppe vorgelegt hat. Damit würde die Verfahrensweise der Erstellung von FNN-Regeln legitimiert. Es sei sozusagen die Regel für die Regeln – eine sogenannte Metaregel, moniert Haselhuhn.

Es ist nicht der erste Einspruch von Seiten der DGS zu dieser Norm. Erstmals ist dieser im November 2020 erfolgt. Doch auch beim geänderten Entwurf bemängelt Haselhuhn nun erneut, dass keine ausreichende Berücksichtigung der Öffentlichkeit, des Verbraucherschutzes, der Vertreter der Erneuerbaren Energien und der Interessen der Nutzer des Stromnetzes bestehe, was angesichts der Hürden für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen ein Problem darstellt. Dabei verweist er insbesondere auf Punkt 2.3 der VDE 0022. Dort heißt es: „Die Art des Zustandekommens der im VDE-Vorschriftenwerk zusammengefassten Festlegungen mit der angemessenen Beteiligung aller betroffenen Fachkreise bei der Erarbeitung sowie auch Beteiligung der Öffentlichkeit…“ – dies werde jedoch durch die VDE AR-N 4000 bisher nicht ausreichend berücksichtigt.

Nach Ansicht von Haselhuhn widerspricht die VDE-AR-N 4000 sogar der Norm VDE 0022, da die Mitarbeiter der Projektgruppe für FNN-Anwendungsregeln vom Lenkungskreis des FNN eingesetzt werden, wie es in Punkt 3.1 heißt. Lenkungskreise werden gemäß FNN-Geschäftsordnung gebildet: „Der FNN-Vorstand legt Anzahl und Aufgabenfelder der Lenkungskreise fest. Er kann sie auch auflösen.“ Und weiter „Die Mitglieder sowie die Vorsitzenden der Lenkungskreise werden vom FNN Vorstand auf drei Jahre berufen.“

Die Statuten sehen vor, dass die Mitglieder des FNN je 2.500 Kilometer Leitungslänge ein Stimmrecht erhalten. Alle FNN-Mitglieder könnten freiwillig zusätzliche Stimmrechte erwerben. „Somit werden nur dem FNN genehme Mitarbeiter über den Lenkungskreis in einer Projektgruppe zur Bearbeitung einer FNN-Anwendungsregel berufen“, begründet Haselhuhn seinen erneuten Einspruch, der pv magazine vorliegt. Denn die Unabhängigkeit bei der Erstellung technischer Regeln sei damit nicht mehr gegeben.

Wenn die Metaregel nicht geändert werden sollte, dürften alle vom FNN erarbeiteten Regeln nur als FNN-Regeln publiziert werden. Damit wären sie also privatwirtschaftliche Regeln, so Haselhuhn. „Eine Benennung als FNN/VDE-Anwendungsregeln war und ist dann insofern irreführend.“ Diese Benennung dürfe nur erfolgen, wenn die Fachöffentlichkeit ausreichend beteiligt und deren Interessen berücksichtigt würden. „Zudem müssen die Regularien der Erstellung von technischen Regeln nach den DKE/VDE-Grundsätzen erfolgen, dann können sie als VDE Anwendungsregeln bezeichnet werden“, sagt der Vorsitzende des DGS-Fachausschusses weiter.

Sollte sein Einspruch erneut abgelehnt werden, will Haselhuhn ein Berufungsverfahren anstreben. Denn bereits in der Vergangenheit habe sich die unzureichende Beteiligung der Fachöffentlichkeit bei der Normerstellung negativ ausgewirkt. Haselhuhn nennt als Beispiel die Anforderungen der FNN AR-N 4100 „Technische Anschlussregeln Niederspannung“. Diese führten dazu, dass die Errichtung von Zählerschränken in den vergangenen Jahren mehr als 200 Prozent auf 2000 bis 4.000 Euro für Einfamilienhäuser gestiegen seien. Diverse Anforderungen, darunter an Digital- und Smart-Meter erforderten angeblich erheblich größere Abmaße der Zählerschränke. Zudem sei in dieser Norm auch festgeschrieben, dass beim Bau einer Photovoltaik-Anlage, eines Batteriespeichers oder einer Wärmpumpe in Bestandsgebäuden ein neuer Zählerschrank notwendig sei.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben kurz nach Erscheinen des Artikels leichte Präzisierungen vorgenommen und einen Fehler in der Normbezeichnung korrigiert.

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