13 Hürden für den Photovoltaik-Ausbau und wie man damit umgehen kann

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Während derzeit alle auf die Diskussion um die EEG-Novelle schauen, lenkt Ralf Haselhuhn den Blick auf Hemmnisse, die verborgener sind und doch den Photovoltaik-Zubau erschweren. Besonders nimmt der Experte von der DGS Berlin-Brandenburg in den Fokus, dass FNN-Regeln seiner Einschätzung nach den Charakter privatrechtlicher Regeln haben, da sie nicht nach den Prozessabläufen zustande kommen, die die deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) im VDE in ihrer „blauen Mappe“ definiert hat.

Haselhuhn, selber Elektroingenieur und Mitglied des VDE/DKE-Arbeitskreises 373 „Photovoltaische Solarenergie Systeme“, bemängelt vor allem die Vergabe der Stimmrechte. Beim Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) werden diese nach Leitungslänge des entsendenden Unternehmens vergeben. Alternativ kann man sich als Mitglied einkaufen. Will man jedoch auf Augenhöhe mit den Mitgliedern mitreden, die die Stimmen über Leitungen zugesprochen bekommen, wird es schnell sehr teuer.

Stellungnahme zur Metaregel

Ralf Haselhuhn wehrt sich daher dagegen, dass die FNN-Regeln als VDE-Anwendungsregeln publiziert werden. Derzeit arbeiten die FNN-Experten jedoch an einer Norm mit der Bezeichnung VDE-AR-N 4000, die diese Verfahrensweise legitimiert, sozusagen die Regel für die Regeln.

Bis zum 25. November läuft noch die Einspruchsfrist, bis zu der Stellungnahmen geschickt werden können (Informationen dazu unten). „Je mehr sich beteiligen, umso größer sind die Chancen, bei künftige FNN-Regeln eine breitere Beteiligung zu ermöglichen und mehr Interessen zu berücksichtigen“, sagt Haselhuhn am Rande des dieses Jahr virtuell abgehaltenen Forum Neue Energiewelt.

Zehn Hürden für Photovoltaik-Zubau

Wie groß die praktische Relevanz ist, zeigt er mit seiner Präsentation „Gesetzliche, regulatorische und normative Hemmnisse und Hürden für die Photovoltaik und Änderungsvorschläge“. In Anlehnung an eine ähnliche Studie der HTW Berlin listet er 13 Punkte auf.

Besonders interessant sind die, die sich auf besagte FNN-Regeln beziehen. Zum Beispiel auf die VDE-AR-N-4100. Diese fordert bei Photovoltaik-Installationen seit April 2019 einen Zählerschrank, der 1,5 Meter hoch und 25 Zentimeter breit ist. „Die Mehrkosten bei kleinen Anlagen können bis zu 40 Prozent betragen“, sagt Ralf Haselhuhn, DGS Berlin-Brandenburg. In der Praxis koste er vermutlich mit Einbau 1.500 bis 2.000 Euro. Er hält ihn meist für nicht nötig.

Mit der Rechtsauffassung, dass die VDE-AR-N-4100 nicht als Anwendungsregel, die nach den Prozessen des VDE/DKE zustande gekommen ist, sondern als privatrechliche Vereinbarung gewertet werden müsse, hält es Ralf Haselhuhn für legitim, davon abzuweichen, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Denn im Sinne des Energiewirtschaftgesetzes seien nur die VDE-Regeln relevant. Da FNN-Regeln aber als gute fachliche Praxis angesehen werden, müsse man sicherstellen, dass die elektrische Sicherheit und die Netzanforderungen dann auf andere Art gewähreistet seien.

Einspruch beim VDE einlegen

Die Informationen zum Normungsprozess VDE-AR-N 4000, mit denen die zukünftigen Prozesse festgelegt werden, nach denen der FNN Anwendungsregeln entwickelt, finden Sie hier auf der VDE/FNN-Webseite.

Je mehr Betroffene Einspruch erheben und eine Stellungnahme schicken, umso breiter könne in Zukunft die Beteiligung an der Normenentwicklung sein, was der Photovoltaik-Branche zu Gute komme, so Ralf Haselhuhn, der auch an der entsprechenden Einspruchssitzung teilnehmen will.

Falls Sie sich seinem Einspruch anschließen wollen, können Sie in das hier hinterlegte Dokument Ihren Namen eintragen und ihn abschicken, möglichst nicht alle erst in letzter Sekunde vor Ablauf der Frist. Falls Sie andere Einspruchsgründe haben, können Sie den Einspruchsbrief natürlich umformulieren (dann bitte den Bezug zu seinem Einspruch löschen). Der Einspruch geht unkompliziert über die verlinkte VDE-Webseite.

Trotzdem wäre es seiner Ansicht nach die bessere Lösung, wenn die entsprechende FNN-Regel angepasst würde. Damit solche und andere Anpassungen leichter durchgesetzt werden können, sei es wichtig, Einfluss auf die jetzt diskutierte Norm zu den Abläufen bei der Erstellung der FNN Regeln zu nehmen. Nur so könne man sicherstellen, dass auch Experten genug eingebunden würden, die aus der Solar- und Windbranche oder anderen Bereichen der erneuerbaren Energien kommen.

Das gilt ebenso für andere Beispiele unter den 10 Hemmnissen aus der Präsentation. So etwa für die FNN-Anwendungsrege VDE-AR-N 4110, die den Anschluss von Photovoltaik-Anlagen an das Mittelspannungsnetz regelt und an der sich gerade viele Projektentwickler abarbeiten (in der Novemberausgabe haben wir einen Blick auf Probleme, standpunkte und Lösungen geworfen: „Vier verschiedene Blickwinkel“, pv magazine November 2020). Ralf Haselhuhn berichtet, dass nach der Interpretation vieler Netzbetreiber auch Anlagen ab 135 Kilowatt, die im Niederspannungsnetz angeschlossen werden, diese Regel einhalten und damit ein Anlagenzertifikat vorweisen müssten. Auch könnten die Mehrkosten viele Anlagen unwirtschaftlich machen.

Derzeit besteht ein gewisser Interpretationsspielraum. Haselhuhn, und wie er sagt auch andere Experten etwa im BDEW, teilen diese Ansicht nicht und gehen davon aus, dass auch nach gegenwärtigem Stand der FNN-Regel die Niederspannungsanlagen größer 135 Kilowatt diese Regel nicht einhalten müssten. Außerdem könne man auch wieder das Argument anführen, dass FNN Anwendungsregeln keine VDE-Regeln im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes seien. Mit dieser Rechtsauffassung sei auch hier erlaubt, die Netzsicherheit mit anderen Maßnahmen sicherstellen, so Haselhuhn. In der Praxis dürfte das jedoch kein praktikabler Ansatz sein, da Projektentwickler auf eine gute Zusammenarbeit mit Netzbetreibern angewiesen sind. Am einfachsten könne die Situation durch einen Zusatz in der FNN-Regel eindeutig klarstellen und den Interpretationsspielraum beseitigen.

Korrektur, 21. November: Es sind 13 Hürden, die die DGS listet, nicht 10. Wir haben den Text entsprechend korrigiert.

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