Lange hat es gedauert, doch nun ist es offiziell: Das Osterpaket – offiziell das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ – ist im Bundesgesetzblatt am heutigen Donnerstag veröffentlicht worden. Es umfasst auch die EEG-Novelle 2023, in der die Politik höhere Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen beschlossen hat. Diese sollen für alle Neuanlagen gelten, die ab Inkrafttreten der Regelung in Betrieb genommen werden. Dies ist ein Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes vorgesehen – sprich: Alle Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7. 2022* in Betrieb genommen werden, erhalten die erhöhten Fördersätze und können zwischen Volleinspeiser- und Eigenverbrauchstarif wählen.
Allerdings muss die EU-Kommission den höheren Tarifen für Photovoltaik-Anlagen noch beihilferechtlich zustimmen. Erst wenn diese Genehmigung aus Brüssel vorliegt, gelten die neun Vergütungssätze final. Erfahrungsgemäß zieht sich die Prüfung durch die EU-Kommission einige Zeit. Die Bundesregierung erwartet sie noch für dieses Jahr.
In der EEG-Novelle ist vorgesehen, den anzulegenden Wert für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf 8,60 Cent pro Kilowattstunde, bis 40 Kilowatt auf 7,50 Cent je Kilowattstunde und bis 750 Kilowatt auf 6,20 Cent pro Kilowattstunde zu erhöhen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die anzulegenden Werte für die Direktvermarktung gelten. Gerade bei privaten und kleinen gewerblicheren Dachanlagen mit Eigenverbrauch wird eher die Option der festen Einspeisevergütung gezogen, wo die Tarife um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde niedriger liegen.
Zugleich ist mit dem Osterpaket für das EEG ein Zuschuss für Volleinspeiser beschlossen worden. Er wird für Photovoltaik-Anlagen bis 300 Kilowatt gezahlt und liegt zwischen 3,8 und 5,1 Cent pro Kilowattstunde. Es ist dabei auch möglich, zwei separate Photovoltaik-Anlagen auf einem Dach zu betreiben – eine für die Volleinspeisung und eine für den Eigenverbrauch. Sie müssen allerdings über jeweils eigene Messeinrichtungen zur Abrechnung verfügen.
Zu beachten ist, dass die 70-Prozent-Kappungsregelung für Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung am Netzeinspeisepunkt erst ab dem 1. Januar 2023 entfällt. Bis dahin müssen alle neue in Betrieb gehenden Anlagen die Regelung noch beachten. Allerdings hat das Bundeswirtschaftsministerium in seinem jüngsten „Energiesicherungspaket“ angekündigt, dass diese Beschränkung auch für die bestehenden Photovoltaik-Anlagen aufgehoben werden soll. Dazu bedarf es jedoch noch gesetzlicher Anpassungen, die im Zuge weiterer geplanter EEG-Änderungen für den Herbst berücksichtigt werden sollen, wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums pv magazine bestätigte.
Anmerkung der Redaktion: Ursprünglich hatten wir den 29.7.2022 als Inbetriebnahmedatum genannt. Dies ist leider falsch gewesen. Im Gesetz steht, dass die Anlagen NACH dem 29. Juli in Betrieb genommen werden müssen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen und bedanken uns für die raschen Hinweise.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Moin und grüsse vom PV YT Kanal Weissnichs Welt..
da ist euch ein böser Fehler passiert.. im Gesetz steht: Anlagen die NACH dem 29.07 Inbetriebnahme haben..
also erst bei IBN ab 30.07 0uhr sozusagen.. ganz wichtig!!!
Thema 70% : trotzdem jetzt IBN machen – nicht mehr schieben der Strom der bis 1.1 produziert wird ist immer deutlich mehr Wert als da je noch abgeregelt wird. und mit Glück ist die Politik schneller diesmal und ändert das noch bevor die ersten Abregelungen den Betreiber ärgern.
Danke für den Hinweis!! Ich habe es jetzt geändert.
Viele Dank für das Update. Hätte eigentlich heute IBN gehabt, habe den Termin aber auf Grund ihres Artikels vom 25.07 abgesagt um die Veröffentlichung des neuen Gesetzes abzuwarten. Ging dann ja doch schneller als gedacht.
LG
PS: unter dem Foto steht noch eine falsche Informationen ab wann es die höheren Vergütungssätze gibt
Danke für den Hinweis!
Da hat es sich ja gelohnt, dass ich mit meiner PV-Anlage Vorreiter war. Nun bekomme ich 20 Jahre lang den geringsten Vergütungssatz (6,5 Cent) und bin auch noch bei der Einspeisung auf 50 % gedrosselt. Also gleich doppelt bestraft. Danke!
Was haben sie außer danke für eine Antwort? Es gibt nur eine Antwort, Eigenverbrauch durch durch das Einbinden von E-Auto, Warmwasser und Heizung. Die Nutzung durch den eigenen Strom ist doch viel mehr Vergütung als die Almosen der Stromerzeuger. Mit einem E-Auto kosten 100 km Fahrt 1,50 € vom eigenen Dach. Für was brauchen sie dann noch 6,5 Cent Vergütung?
Wie kommen Sie darauf, dass ich das nicht tue. Ich bin aktuell in diesem Jahr bei einem Eigenverbrauch von 76 %. Irgendwann ist aber leider auch das Auto voll und dann speist man ein. Bei mir ist das so so viel. Auf 20 Jahre ergibt das aber auch 400 Euro Unterschied bei jährlich 1000 kWh Einspeisung.
Ein Hausbesitzer mit Solaranlage, Speicher mit Wallbox und E-Auto gehört sicherlich zu den privilegierten Menschen in unserem Land. Jetzt beschweren sie sich weil sie 20 € im Jahr weniger bekommen als andere. An das Jammern auf diesem Niveau kann ich mich einfach nicht gewöhnen.
Ich war heute bei meiner Hausbank. Eine KFW Förderung f. PV wird von dort nicht bearbeitet, da es sich für die Bank (Sparkasse) des Aufwandes wegen nicht lohnt. Also komme ich nicht an die so angepriesenen Fördermittel.
Dafür habe ich alternativ einen Kreditvorschlag erhalten.
Vielen Dank Herr Gruber!
Darüber hinaus finde ich es etwas peinlich, sich „jetzt“ noch als Vorreiter zu bezeichnen.
Meine PV verrichtet seit 10 Jahren ihren Dienst und ich würde mich selbst nicht so bezeichnen.
Wie sieht es mit der einkommenssteuerlichen „Bagatellisierung“ bis 30kWp aus, greift diese auch jetzt schon!?
Nein, leider noch nicht
Kurze Frage zum Verständnis:
Beinfluss dieser Absatz in irgendeiner weiße die IBN für PV? Also sprich wenn Brüssel erst die im Dezember diesen Jahres genehmigt?
Allerdings muss die EU-Kommission den höheren Tarifen für Photovoltaik-Anlagen noch beihilferechtlich zustimmen. Erst wenn diese Genehmigung aus Brüssel vorliegt, gelten die neun Vergütungssätze final. Erfahrungsgemäß zieht sich die Prüfung durch die EU-Kommission einige Zeit. Die Bundesregierung erwartet sie noch für dieses Jahr.
Nein, die Entscheidung aus Brüssel hat keinen Einfluß auf das Inbetriebnahmedatum, sondern könnte lediglich dazu führen, dass die Höhe der neuen Einspeisevergütungen nochmal angepasst werden muss.
Das ist aber schon eine ziemlich bittere Pille für alle, die in den letzten Tagen oder Wochen ihre Anlage in Betrieb genommen haben, gibt es hier eine Chance dass hier nochmal nachgebessert wird, oder haben die einfach Pech gehabt? 🙁
Alle, die in den letzten Tagen/Wochen/Monaten in Betrieb genommen haben, haben die damals geltenden Konditionen in Kauf genommen und sich zu diesen Bedingungen für den Kauf einer PV-Anlage entschieden. Daher: warum sollte hier nachgebessert werden? wenn sich die Konditionen verschlechtert hätten, hätte auch keiner gefragt, ob er die neuen Konditionen bekommt.
Geht abmelden und erneute IBN?
Ja, nennt sich dann EEG Betrug.
Ja bedeutet ja. Danke für die Auskunft. Unter welchen Voraussetzungen ist eine gebrauchte, abgemeldete Anlage als neu anmeldbar? Oder ist bereits das Recycling eines gebrauchten Bauteils PV neuheitsschädlich?
Und wieder sieht man die Arbeit der „Bremser“ im Ministerium live und in Farbe! Zu Ostern hieß es noch, die Erhöhung der Einspeisevergütung werde rückwirkend gelten, um einen Antragsstau zu vermeiden, dann hieß es es gilt ab Verabschiedung des Gesetzes und jetzt haben wir ab 30.07.2022.
Herzlichen Glückwunsch Herr Habeck zu Ihrer Mannschaft!
Mal eine Frage, die mich seit 2014 umtreibt: Welcher Lobbyist hat es eigentlich geschafft, die völlig schwachsinnige 70%-Regelung (wird ja hoffentlich abgeschafft) und die Rundsteuergerät-Regelung ab 30 kW (seit 01.10.2021 schon ab 25 kW) ins Gesetz zu schmuggeln. Obwohl jeder in der Branche weiß, dass Anlagen unter 100 kW niemals abgeregelt werden, einfach weil die technischen Voraussetzungen viel zu grob für punktgenaues Abschalten sind und weil der Verwaltungsaufwand zur Auszahlung der Entschädigung in keinem Verhältnis zum Nutzen der Abschaltung steht.
Wieso wird dieser teure Unsinn Jahr für Jahr von einer Novelle zu nächsten mitgeschleppt und seit der vorletzten Novelle sogar verschärft. Das kann nicht nur Nachlässigkeit sein sondern ist Vorsatz zur Verteuerung der Anlagen und gehört sofort abgeschafft! Originalzitat eines verantwortlichen Mitarbeiters eines EVU als ich um Hilfe bat, weil das Rundsteuergerät nur funktionierte, wenn die Zählerschranktür 45° offen stand: „Was ist das für eine Wärmepumpe? Was, das ist eine Fotovoltaikanlage? Weshalb belästigen Sie mich mit diesem Unsinn, bauen Sie das Teil aus und stellen Sie es sich in die Schrankwand und rufen Sie mich nie wieder an!“
Dem ist nur hinzuzufügen, das es ein deutlich überteuerter Nippes wäre!
.. haben uns auch auf die Ankündigung verlassen, dass die Regelung des Osterpakets rückwirkend gilt. Sind im Juni als Volleinspeiser ans Netz gegangen und sind offenbar jetzt angeschmiert.
Ich stehe vor der Entscheidung, ob ich (voraussichtlich im November) eine PV-Anlage zur Eigennutzung privat mit 9,3 ODER mit 12,3 kWp installieren soll und sympathisiere mit der größeren Anlage.
Der einzige Haken ist die 10 kWp-Grenze in Bezug auf die EKSt / Liebhaberei.
Wozu würdet Ihr raten – und wieso?
Kann ich erwarten (oder hoffen), daß die 10 kWp-Grenze fällt? Und erwartet Ihr, daß eine im November 2022 zu installierende Anlage der Grenze nicht mehr unterfallen würde?
Falls nicht – wie würdet Ihr entscheiden?
Danke!
Ich rate zu größer. Alle Tendenzen und realen Entwicklungen stehen für „viel hilft viel“ in diesem Größenbereich.
Strom ist die ultimative Generalenergie. Damit können Sie später immer noch alles mögliche anstellen. Aber erstmal „haben“ 🙂 und in den Wintermonaten ist es eh fast egal, ob man 9 oder 12 kwp hat. Das wird den Kohl hierzulande nicht fett machen.
Die paar € Steuern sind übrigens nicht wirklich der Rede Wert. Unsere Anlage hat 9,3 kwp auch wegen der 10er Regel von damals. Aber die Regeln verändern sich recht schnell und ich würde mich mit diesem Wissen heute für eine größere Anlage entscheiden.
Hallo Herr Hofmann, der Preis für Strom an der Börse lag in dieser Woche zeitweise über 80 ct/kWh. Aus meiner persönlichen Sicht wäre es sicher ratsam die Anlage so groß es nur möglich ist zu bauen unabhängig von kleinen steuerlichen Zusatzaufgaben und Zusatzkosten. Jede kWh die Sie zukünftig nicht kaufen müssen erspart Ihnen viel Geld. Im Sommer haben Sie meist genug Energie, doch im Winter benötigen Sie meist mehr und da hilft jedes Modul mehr auf dem Dach. Viel Erfolg!
Genau aus dem Grund ihrer Bedenken wurde diese Grenze eingeführt um so wenig wie möglich Leistung auf den Dächern zu haben. Machen sie ihr Dach voll. Auch im Winter werden sie für jede Kilowattstunde mehr vom Dach dankbar sein.
Hallo Herr Hoffmann,
wenn sie die Anlage 5 Jahre beim Finanzamt nur steuerlich als Unternehmen zur Stromerzeugung anmelden, erhalten sie die Mehrwertsteuer von 19% auf die Gesamtinstallation wieder.
Nach 5 Jahren können Sie das steuerlich dann wieder ändern und in fünf Jahren ist die 10 KW Grenze hoffentlich eh weg.
So gross wie möglich die PV-Dachfläche auch das Norddach dazu falls vorhanden. Bei mir: Ertrag Nord-Nordostdach 45 Grad, 20 Module von 2021=3270 kWh Produktion vom 1.1.-29.7.22.
Süd-Südwestdach 45 Grad, 18 Module von 2015=2684 kWh im gleichen Zeitraum.
vielen Dank Herr Karl, ich bin voll und ganz ihrer Meinung. Ich hätte auch gerne den Namen dieser Persone(n) gewusst; damit man sich mal persöhnlich bei denen befassen kann. Mal schauen woher ihr Ferrari kommt 😉 Das ganze Unsinn muss raus aus dem Gesetz. Also Herr Habeck kehren SIE bitte mal mit einem STAHLBESEN in ihrem Ministerium.
Welches Datum zählt eigentlich als Inbetriebnahme ?
Annahme des Vertrages mit dem Netzbetreiber, Installation oder finaler Zählerwechsel, ab dem die Anlage erst betrieben werden kann? Derzeit ist bei mir die Anlage installiert, der Zählerwechsel und Netzbetreiber Vertrag stehen noch aus.
Sobald die Anlage vom Solarteur das erste Mal in Betrieb genommen wurde.
Ganz egal ob da noch der alte Zähler dranhängt oder schon der 2R-Zähler installiert wurde.
Bei Problemen auf die Clearingstelle verweisen die das eindeutig beschrieben hat.
Die gleiche Frage treibt mich auch um. Ich warte seit 1,5 Monaten auf die Stadtwerke… Wäre schön, wenn sich das warten gelohnt hat
update:
Es wird auch kein Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber gemacht.
Der VNB (Verteilnetzbetreiber) ist Kunde und bezahlt wird nach dem
derzeit gültigen EEG. Also die Inbetriebnahme protokollieren (Zählerstand fotografieren),
einschalten und eine Mitteilung an den VNB mit dem Foto schicken.
Es wird dann eine Ersatzwertbildung gemacht zu der der VNB gesetzlich verpflichtet wird.
Auch hier wird man bei der Clearingstelle fündig.
In diesem Forum gibt es sehr viele Kommentatoren die sich seit Jahrzehnten für die erneuerbaren Energien einsetzen. Sie haben auch erleben müssen, dass die schwarz-gelbe Koalition die Photovoltaik in Deutschland bewusst zerstört hat. Diese Menschen sehen jetzt die ersten Lichtblicke durch die Ministerien von Herrn Habeck. Die externen Mitarbeiter im Umwelt-und Wirtschaftsministerium sind immer noch da und werden von RWE und Co bezahlt. Sie versuchen immer noch vieles zu verhindern. Diesen Filz gibt es in deutschen Ministerien wie den Kaffee zum Frühstück. Versuchen sie da mal etwas zu ändern. Zum anderen haben wir eine Ampel. Herr Herr Habeck hat sicher nicht gewollt das Mercedes- und Porschefahrer 35 € Zuschuss fürs Frühstück im Maritim Hotel bekommen, wenn sie 100 Liter Benzin tanken. Bayern hatte eine Abhängigkeit von russischem Gas von über 90%. Wie konnte das Herr Habeck nur zulassen?
@Ernst, sie schreiben
„Bayern hatte eine Abhängigkeit von russischem Gas von über 90%. Wie konnte das Herr Habeck nur zulassen?“
Die Maßnahmen für die zu Recht bemängelte und fahrlässige Abhängigkeit Bayerns dürften weit vor der Einsatzzeit von Herrn Habeck liegen.
Könnte es sich bei Ihrer Stellungnahme um einen gedanklichen Knoten in Punkto Verantwortlichkeit von Herrn Habeck als Bundesminister seit 10/ 2021 im Amt handeln?
Hallo Thomas, der letzte Satz war sehr ironisch gemeint, da Gunter Karl und BotU unseren Wirtschaftsminister für die Fehler anderer verantwortlich gemacht haben.
Wie ist das, wenn man zu einer vorhandenen, z.B. 10 kWp-Anlage, noch mal genauso eine dazubaut. Wird die Vergütung dann gemittelt? Also z.B. so:
( + ) / 2 = Tatsächliche Vergütung
Bei mir wird das wohl prozentual nach KW-Peak aufgeteilt, wenn ich es richtig verstanden habe. 12,2 kWp Gesamtleistung gleich 100%. Es gab aber noch keine Abrechnung bei mir. Konkret: 4,5 kWp (36,8%) zu ca. 12,5 ct./kWh Süddach von 2015 plus 7,7 kWp (63,2%) zu ca. 6,5 ct./kWh Norddach von 2021.
Wie verhält es sich damit? 3 Pv Anlagen, eine mit 5,88 kW Volleinspeisung, 9,9 kW und 10,3 kW. Macht zusammen 26,08 kW. Ab 25kW sei eine Wandlermessung notwendig. Zuerst einmal stimmt das? Allerdings sind die 10,3 und 9,9 kW noch auf 70% abgeregelt. Damit sind das im Moment 5,88 kW + 6,9 kW (70% aus 9,9)+ 7,2 kW (70% aus 10,3)= 19,98 kW. Im Moment ist das eine Zählermessung.
Würde am kommenden 01.01.2023 dann die 70% raus genommen werden, dann würde man auf die 26,08 kW kommen. Ist dann eine Wandlermessung notwendig mit den notwendigen Umbaumassnahmen und Kosten? Dann würden wir weiterhin lieber in der 70% Regelung freiwillig verbleiben. Auch hier die Frage, kann man sich das raus suchen?
Wandlermessungen sind erst ab 30kwp erforderlich und da gibt es die 70% Regelung garnicht erst.
Ab 25,5kwp muss man lediglich einen eigenen Generatorzähler haben.
Moin, das ist nicht ganz richtig. Eine Wandlermessung ist ab 44A Dauerstrom vorgesehen, das sind bei cos Phi 0,9 ~ 27,7 kwp.
Die 70% Regelung ist hiervon nicht betroffen.
Ab 25 kwp ist ein Funkrundsteuerempfänger zu installieren und dann entfällt die 70% Regelung sowieso.
Hier ist nicht die Wechselrichterleistung massgebend sondern die maximale Anlagenleistung, selbst wenn die Anlage diese Leistung niemals erbringen kann (z.B.: Ost-West)
Die 7 Cent/kWh für Carport- und Freiflächenanlagen werden erst ab 01.01.23 gezahlt, korrekt?
Dann werde ich noch bis zum Jahreswechsel mit dem Anschluss abwarten.
Wo kann ich das finden? Ich möchte auch eine Anlage in meinem Garten installieren (bzw. das Balkonkraftwerk erweitern), hätte auch schon alles dafür da (Aufständerung, Module, Wechselrichter, Technikhaus,…)
Das im Artikel beschriebene gilt um einen berühmten Satz vom 9. November 1989 zu zitieren auf die Frage: Wann tritt das in Kraft? „Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.“ 🙂
Erst wird im September 2021 der Topf „Fördergelder für Speicher“ (40% Zuschuss) nicht verlängert. Dann warten wir aufs Osterpaket und sehen, dass es keine Förderung für eine private PV Anlage geben wird (vollkommen enttäuschend). Aber wir haben unsere Anlage trotz Allem zum 01.06.2022 in Betrieb genommen und jetzt werden wir auch noch von der angehobenen Einspeisevergütung abgeschnitten!!! Wir kommen uns regelrecht bestraft vor. Was hat das mit Gleichheit zu tun? Aber immerhin können wir unseren Überschuss für 6 Cent ins Netz einspeisen – Das soll ja wegen der Überlastung des Stromnetzes nicht mehr überall funktionieren!! Wir haben uns engagiert und können von dieser Novelle nicht begeistert sein! „Ganz toll“!
Sie werden sicherlich große Verluste mit ihrem Eigenverbrauch haben. Bauen sie ihre Anlage wieder zurück, sonst werden sie nachts keinen Schlaf mehr finden.
Mein Nachbar hat sich von der EEG Vergütung abgemeldet. Er verkauft seinen Strom vom Dach direkt an einen Ökostromanbieter. Für jede kWh Strom, die er einspeist erhält er 0,5 kWh umsonst zurückgeliefert, wenn er sie benötigt. Seine PV Anlage mit Wärmepumpe ist von 2021. Den Anbieter kann ich hier denke ich nicht nennen aber er ist recht bekannt.
Hallo RGS. Die Modelle der bekannten Ökostromanbieter ändern sich laufend. Es wäre schön, wenn Sie den Vertrag ihres Nachbarn etwas ausführlicher beschreiben könnten. Wenn ich im Sommer 5 000 kWh einspeise und im Winter dafür 2500 kWh zurückbekomme, dann geht meine Stromrechnung auf. Dann hätte ich keinerlei Stromkosten. Aber gibt es Höchstmengen? Gibt es eine Grundgebühr? Klären Sie uns doch bitte mal auf.
@Sandra, die Diskussion zeigt, dass anstatt, wie von der Bundesregierung initiiert, allg.Energieberatung ins Land zu schicken, in Richtung PV-Strom wesentliche Aufklärungsarbeit erforderlich wäre.
Gibt es je Bundesland, oder Regierungsbezirk eine Anlaufstelle, an die sich Hilfesuchende für Fragen der Maximalleistung, 70% Abregelung, oder Daten für Wirksamwerden von Vergütungsregelungen wenden könnten?
Eventuell wäre ein sep. Block hierfür hilfreich?
DM
Bekomme in den nächsten Tagen eine Photovoltaikkanlage installiert, Die Anlage ist mit13kwp aausreichend da mein Eigeenverbrauch trotz E-Auto bei der Hälfte liegt. Meine Firma sagt das ich meinen Überschuß in die Cloud oder Einspeisen kann und den gleichen Preis von über25c/KWH bekomme ist das realistisch????
DM
Gibt es Firmen mit kostenloser Cloud als Speicher??
es gibt einen Anbieter der eine cloud ohne Grundgebühr anbietet, allerdings muss man bei fast allen, den Speicher der entsprechenden Firma installiert haben