Höhere Förderung für Photovoltaik-Anlagen greift ab Inbetriebnahmedatum 30. Juli

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Lange hat es gedauert, doch nun ist es offiziell: Das Osterpaket – offiziell das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ – ist im Bundesgesetzblatt am heutigen Donnerstag veröffentlicht worden. Es umfasst auch die EEG-Novelle 2023, in der die Politik höhere Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen beschlossen hat. Diese sollen für alle Neuanlagen gelten, die ab Inkrafttreten der Regelung in Betrieb genommen werden. Dies ist ein Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes vorgesehen – sprich: Alle Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7. 2022* in Betrieb genommen werden, erhalten die erhöhten Fördersätze und können zwischen Volleinspeiser- und Eigenverbrauchstarif wählen.

Allerdings muss die EU-Kommission den höheren Tarifen für Photovoltaik-Anlagen noch beihilferechtlich zustimmen. Erst wenn diese Genehmigung aus Brüssel vorliegt, gelten die neun Vergütungssätze final. Erfahrungsgemäß zieht sich die Prüfung durch die EU-Kommission einige Zeit. Die Bundesregierung erwartet sie noch für dieses Jahr.

In der EEG-Novelle ist vorgesehen, den anzulegenden Wert für Photovoltaik-Anlagen  bis 10 Kilowatt Leistung auf 8,60 Cent pro Kilowattstunde, bis 40 Kilowatt auf 7,50 Cent je Kilowattstunde und bis 750 Kilowatt auf 6,20 Cent pro Kilowattstunde zu erhöhen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die anzulegenden Werte für die Direktvermarktung gelten. Gerade bei privaten und kleinen gewerblicheren Dachanlagen mit Eigenverbrauch wird eher die Option der festen Einspeisevergütung gezogen, wo die Tarife um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde niedriger liegen.

Zugleich ist mit dem Osterpaket für das EEG ein Zuschuss für Volleinspeiser beschlossen worden. Er wird für Photovoltaik-Anlagen bis 300 Kilowatt gezahlt und liegt zwischen 3,8 und 5,1 Cent pro Kilowattstunde. Es ist dabei auch möglich, zwei separate Photovoltaik-Anlagen auf einem Dach zu betreiben – eine für die Volleinspeisung und eine für den Eigenverbrauch. Sie müssen allerdings über jeweils eigene Messeinrichtungen zur Abrechnung verfügen.

Zu beachten ist, dass die 70-Prozent-Kappungsregelung für Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung am Netzeinspeisepunkt erst ab dem 1. Januar 2023 entfällt. Bis dahin müssen alle neue in Betrieb gehenden Anlagen die Regelung noch beachten. Allerdings hat das Bundeswirtschaftsministerium in seinem jüngsten „Energiesicherungspaket“ angekündigt, dass diese Beschränkung auch für die bestehenden Photovoltaik-Anlagen aufgehoben werden soll. Dazu bedarf es jedoch noch gesetzlicher Anpassungen, die im Zuge weiterer geplanter EEG-Änderungen für den Herbst berücksichtigt werden sollen, wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums pv magazine bestätigte.

Anmerkung der Redaktion: Ursprünglich hatten wir den 29.7.2022 als Inbetriebnahmedatum genannt. Dies ist leider falsch gewesen. Im Gesetz steht, dass die Anlagen NACH dem 29. Juli in Betrieb genommen werden müssen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen und bedanken uns für die raschen Hinweise.

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