Vor der Bundestagswahl im vergangenen Herbst kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an, sich für eine bundesweite Solarpflicht in Berlin stark machen zu wollen. Dies musste er jedoch gar nicht, da zum einen die Union gar nicht an der neuen Bundesregierung beteiligt ist und zum anderen die Ampel-Koalition dies eigenständig in ihren Koalitionsvertrag schrieb. Im Freistaat selbst war Söder im Sommer 2021 mit einem Vorstoß für die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht am innerkoalitionären Widerstand gescheitert.
Nun ein Jahr später – die neue Bundesregierung hat gerade ihr EEG-Osterpaket mit einigen Verbesserungen für die Photovoltaik auf den Weg gebracht, das jedoch die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Neubauten noch nicht umfasst – hat das bayerische Kabinett kurz zuvor ebenfalls einige Beschlüsse verabschiedet, die die Photovoltaik auf den Dächern des Freistaates weiter voranbringen sollen. Dies war bereits Ende Juni. Es ist vorgesehen im Zuge der Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes die Bauordnung zu ändern. Damit soll die Einführung einer Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude ermöglicht werden, die ab 1. Januar 2023 greifen soll. Für sonstige Nicht-Wohngebäude ist sie ab dem 1. Juli 2023 geplant. Bei neu errichteten Wohngebäuden ist eine „Soll-Bestimmung im Sinn einer Empfehlung vorgesehen“, heißt es im Bericht zur Kabinettssitzung weiter. Ferner wird darauf verwiesen, dass die vollständige Erneuerung der Dachhaut mit der Neuerrichtung des Gebäudes gleichgesetzt ist.
Doch nicht nur Gewerbe, Industrie und Privathaushalte will die bayerische Landesregierung in die Pflicht nehmen. Sie will auch selber das Potenzial der staatlichen Dächer besser ausschöpfen. So seien insgesamt 1300 Dachflächen vom zuständigen Bauministerium als geeignet identifiziert worden, die ab diesem Jahr mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden sollen. Zudem würden Ausschreibungspakete vorbereitet, um die geeigneten Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen an Investoren zu verpachten.
Bereits kurz vor dem Kabinettsbeschluss zeichnete sich ab, dass in Bayern künftig auch denkmalgeschützte Gebäude für die Photovoltaik-Erzeugung genutzt werden sollen. Auch diese Option nickte das bayerische Kabinett ab. Für Photovoltaik-Anlagen sei dabei ein Stufenmodell geplant, je nach Einsehbarkeit der Flächen. „Bei nicht einsehbaren Flächen sollen demnach Photovoltaik-Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig sein. Bei einsehbaren Flächen sollen Photovoltaik-Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig sein, wenn sie mit dem Erscheinungsbild des Denkmals beziehungsweise Ensembles vereinbar und bei Einzeldenkmälern ohne nachteilige Auswirkungen auf dessen Substanz sind“, heißt es im Bericht des Kabinetts. Zusätzliche Kosten für denkmalverträgliche Lösungen sollen zudem über die Denkmalförderung anerkannt werden.
Wie bereits im EEG-Osterpaket vorgesehen will Bayern zudem im neuen Klimaschutzgesetz festschreiben, dass die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbaren-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit können Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Jörg Ebel, Präsident der deutschen Solarwirtschaft und Sprecher des BSW-Solar in Bayern begrüßt die Beschlüsse aus München. „Da ist sehr viel Gutes dabei. Vor allem die neuen Regeln zum Denkmalschutz und das überragende öffentliche Interesse für Solarparks sind sehr gut“, erklärte er pv magazine. „Die Umsetzung der Solarpflicht werden wir gerne mit unserer Erfahrung begleiten. Wir wünschen uns ergänzend eine Solarpflicht für alle neuen Parkplätze.“ Ebel appellierte zudem an die Städte und Landkreise. Alle öffentlichen Gebäude sollten so schnell wie möglich mit Photovoltaik, Solarthermie und Speicher ausgestattet werden.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Guten Morgen Bayern. 20 Jahre zu spät. Aber bei der ewig gestrigen bayr. Landesregierung nicht verwunderlich.
Bei großen Anlagen über 135 kWp braucht man zusätzlich ein Anlagenzertifikat. Das sollte unbedingt ENTbürokratisiert werden, sonst plant die Industrie PV und diese können erst nach der Zertifizierung ans Netz gehen. D.h. wir wollen PV aber wir können nicht…Ist das ein deutsches Problem?
Ministerpräsident Söder mach das schon. Er ist schon sehr weit mit dem Umbau seines Bundeslandes zum agrar- und Tourismusland umzubauen. Bayern wird in zwei Jahren nur noch 50% der Energie haben im Vergleich zu jetzt. Große Industriestandorte wie Audi und BMW werden das geliebte Land verlassen. Wenn die Photovoltaikanlagen pflicht bis 2040 umgesetzt ist reicht das vollkommen aus. Für einen Schweinebraten mit Kloß wird der Strom für die vielen Gäste schon noch ausreichen. Bis 2030 sind weder Stromleitungen noch Wasserstoffversorgung fertig. Da man Spargel nur im Mai und Juni essen möchte und diese nicht das ganze Jahr in der Landschaft stehen haben will, ist eine ganzjährige Versorgung mit erneuerbare Energie eine nicht zu erreichende Anstrengung. Der teure und ungeliebte Länderfinanzausgleich wird sich dann auch Richtung Zuzahlungen für Bayern drehen.
Wie es ausschaut wird unser Industriedach ebenfalls in Frage kommen. Wahrscheinlich würden wir eher eine Verpachtung bevorzugen. Gibt es hier Punkte die man beachten sollte? Hat jemand schon Erfahrung mit der Verpachtung der Dachfläche für Solaranlagen gemacht?
Gruß
Dennis