Bayerns Kabinett beschließt Solarpflicht für Gewerbe und Industrie ab 2023

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Vor der Bundestagswahl im vergangenen Herbst kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an, sich für eine bundesweite Solarpflicht in Berlin stark machen zu wollen. Dies musste er jedoch gar nicht, da zum einen die Union gar nicht an der neuen Bundesregierung beteiligt ist und zum anderen die Ampel-Koalition dies eigenständig in ihren Koalitionsvertrag schrieb. Im Freistaat selbst war Söder im Sommer 2021 mit einem Vorstoß für die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht am innerkoalitionären Widerstand gescheitert.

Nun ein Jahr später – die neue Bundesregierung hat gerade ihr EEG-Osterpaket mit einigen Verbesserungen für die Photovoltaik auf den Weg gebracht, das jedoch die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Neubauten noch nicht umfasst – hat das bayerische Kabinett kurz zuvor ebenfalls einige Beschlüsse verabschiedet, die die Photovoltaik auf den Dächern des Freistaates weiter voranbringen sollen. Dies war bereits Ende Juni. Es ist vorgesehen im Zuge der Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes die Bauordnung zu ändern. Damit soll die Einführung einer Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude ermöglicht werden, die ab 1. Januar 2023 greifen soll. Für sonstige Nicht-Wohngebäude ist sie ab dem 1. Juli 2023 geplant. Bei neu errichteten Wohngebäuden ist eine „Soll-Bestimmung im Sinn einer Empfehlung vorgesehen“, heißt es im Bericht zur Kabinettssitzung weiter. Ferner wird darauf verwiesen, dass die vollständige Erneuerung der Dachhaut mit der Neuerrichtung des Gebäudes gleichgesetzt ist.

Doch nicht nur Gewerbe, Industrie und Privathaushalte will die bayerische Landesregierung in die Pflicht nehmen. Sie will auch selber das Potenzial der staatlichen Dächer besser ausschöpfen. So seien insgesamt 1300 Dachflächen vom zuständigen Bauministerium als geeignet identifiziert worden, die ab diesem Jahr mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden sollen. Zudem würden Ausschreibungspakete vorbereitet, um die geeigneten Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen an Investoren zu verpachten.

Bereits kurz vor dem Kabinettsbeschluss zeichnete sich ab, dass in Bayern künftig auch denkmalgeschützte Gebäude für die Photovoltaik-Erzeugung genutzt werden sollen. Auch diese Option nickte das bayerische Kabinett ab. Für Photovoltaik-Anlagen sei dabei ein Stufenmodell geplant, je nach Einsehbarkeit der Flächen. „Bei nicht einsehbaren Flächen sollen demnach Photovoltaik-Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig sein. Bei einsehbaren Flächen sollen Photovoltaik-Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig sein, wenn sie mit dem Erscheinungsbild des Denkmals beziehungsweise Ensembles vereinbar und bei Einzeldenkmälern ohne nachteilige Auswirkungen auf dessen Substanz sind“, heißt es im Bericht des Kabinetts. Zusätzliche Kosten für denkmalverträgliche Lösungen sollen zudem über die Denkmalförderung anerkannt werden.

Wie bereits im EEG-Osterpaket vorgesehen will Bayern zudem im neuen Klimaschutzgesetz festschreiben, dass die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbaren-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit können Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

Jörg Ebel, Präsident der deutschen Solarwirtschaft und Sprecher des BSW-Solar in Bayern begrüßt die Beschlüsse aus München. „Da ist sehr viel Gutes dabei. Vor allem die neuen Regeln zum Denkmalschutz und das überragende öffentliche Interesse für Solarparks sind sehr gut“, erklärte er pv magazine. „Die Umsetzung der Solarpflicht werden wir gerne mit unserer Erfahrung begleiten. Wir wünschen uns ergänzend eine Solarpflicht für alle neuen Parkplätze.“ Ebel appellierte zudem an die Städte und Landkreise. Alle öffentlichen Gebäude sollten so schnell wie möglich mit Photovoltaik, Solarthermie und Speicher ausgestattet werden.

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