Bundesnetzagentur leitet Aufsichtsverfahren gegen Voxenergie und Primastrom ein

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Die Stromversorger Voxenergie GmbH und Primastrom GmbH haben am 28. Dezember 2021 in Schreiben an ihre Kunden eine Erhöhung der vereinbarten Preise angekündigt – mit Wirksamkeit bereits zum 1. Januar 2022. Die Bundesnetzagentur hat daher Aufsichtsverfahren gegen die beiden Unternehmen eingeleitet. Zuvor hatten sich Verbraucher bei der Behörde sowie bei den Verbraucherzentralen über diese Praxis beschwert.

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Haushaltskunden über Preisänderungen spätestens einen Monat und alle übrigen Letztverbraucher spätestens zwei Wochen vor Eintritt der beabsichtigten Änderung unterrichtet werden. Kunden haben im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auszuüben ist.

„Auch in Phasen einer angespannten Marktsituation müssen sich die Verbraucher darauf verlassen können, dass sie rechtzeitig über Vertragsänderungen informiert werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur prüft fortlaufend, ob die Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben. Die Bundesnetzagentur kann das rechtswidrige Verhalten untersagen.

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