Photovoltaik- und Windparks sind keine Green Assets

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Dieses Jahr müssen Banken erstmals eine Aufstellung machen, zu wie viel Prozent ihre ausgereichten Kredite grün im Sinne der EU-Taxonomie sind. Ziel ist eine Green Asset Ratio, die den Anteil Taxonomie-konformer Aktivitäten am Geschäft angibt. Die EU-Kommission hat ihren diesbezüglichen delegierten Rechtsakt aber offensichtlich nicht zu Ende durchdacht. Im Gegenteil, die Ergebnisse sind kurios. So hat die Deutsche Kreditbank (DKB) rund elf Milliarden Euro als Kredite an Erneuerbare-Energien-Projekte ausgereicht. „Von diesen elf Milliarden ist nicht ein Euro in unserer Green Asset Ratio“, sagt Andreas Gruber, Leiter des Fachbereichs Public Affairs & Nachhaltigkeit bei der DKB.

Der Grund ist einfach: Die EU-Kommission wollte im ersten Schritt kleine und mittlere Unternehmen vor zu viel Verwaltungsaufwand schützen. „Es gibt eine dreijährige Frist für die Einführung“, erklärt ein Sprecher der Kommission. Die Unternehmen sollten genügend Zeit erhalten, die erforderlichen Daten aufzubereiten und ein Meldesystem im Betrieb einzurichten. Nur, dass Projektgesellschaften, Betreibern von Bürgerenergieparks und vergleichbaren Akteuren die erforderlichen Daten ohnehin vorliegen. „Das ist Standard, die brauchen den Schutz also gar nicht“, kritisiert Gruber von der DKB.

In die Green Asset Ratio gehen nach den derzeitigen Vorgaben nur Aktivitäten von Unternehmen ein, die mindestens 500 Mitarbeiter haben und kapitalmarktorientiert sind. Diese Gruppe an Konzernen wird in einer Richtlinie aus dem Jahr 2013 definiert, auf den sich Artikel acht der Taxonomie-Verordnung bezieht. Sie müssen bereits heute melden, wie viel Prozent ihrer Aktivitäten grün im Sinne der Taxonomie sind. „Andere Unternehmen können entscheiden, auf freiwilliger Basis die erforderlichen Informationen zu veröffentlichen“, erläutert der Sprecher der EU-Kommission weiter.

In der Praxis heißt das: Um ihre Kredite für erneuerbare Energien zu refinanzieren, kann sie die Bank in einen Green Bonds stecken. Denn gemäß Artikel drei der Taxonomie-Verordnung gelten sie durchaus als nachhaltig. Nur werden sie nicht gleichzeitig als Green Asset im Sinne von Artikel acht eingestuft. Bis Ende 2024 will die EU-Kommission nach Angaben des Sprechers klären, ob und wie kleine und mittlere Unternehmen in die Green Asset Ratio eingebunden werden.

Bis dahin heißt es, nur Aktivitäten großer Energiekonzerne können dort eingehen. Wenn eine Bank dem französischen Versorger EdF ein Taxonomie-konformes Atomkraftwerk finanziert oder RWE ein Gaskraftwerk, dann könnte sie so den Anteil offiziell als grün deklarierter Geschäftstätigkeiten steigern. Ein Ansatz, den Gruber für die DKB kategorisch ablehnt: „Aber wenn ich bezüglich der Green Asset Ratio ein Musterschüler unter den Banken sein wollte, müsste ich genau das tun.“ (Jochen Bettzieche)

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