Bundesnetzagentur weitet Datenlieferpflichten für „Redispatch 2.0“ auf Anlagen ab 100 Kilowatt aus

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Im Herbst soll das „Redispatch 2.0“ starten. Dazu hat die Bundesnetzagentur bereits eine Reihe von Vorschriften und Regelungen erlassen. Am Dienstag folgte nun eine weitere Maßnahme, die nach Auffassung der Behörde die Datengrundlage der Netzbetreiber für Redispatch-Lösungen verbessert. Die Bundesnetzagentur legte fest, welche Daten die Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern ab 100 Kilowatt Leistung an die Netzbetreiber übermitteln müssen. Sie sind demnach ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtet, die Stammdaten, Informationen zu Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten zur aktuellen Einspeiseleistung an den Netzbetreiber zu liefern. Für alle Anlagen, für die Einspeisefahrpläne erstellt würden, gelten zudem zusätzliche Datenlieferpflichten, die bereits für Anlagen größer zehn Megawatt bestünden und diese erweiterten, hieß es von der Bundesnetzagentur.

Die Daten sollen die Netzbetreiber unterstützen, netzübergreifend optimierte Lösungen für drohende Engpässe im Stromnetz zu finden sowie dabei den Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sicherzustellen. Zu diesen Zwecken tauschten die Netzbetreiber die Daten untereinander aus. Entsprechende Rahmenbedingungen für die Netzbetreiberkoordinierung seien am 12. März festgelegt worden. Aufgrund der großen Anzahl betroffener Anlagen hat die Bundesnetzagentur im November 2020 Vorgaben gemacht, die den Datenaustausch auch für das Massengeschäft ermöglichen, wie es weiter hieß.

Das „Redispatch 2.0“ startet offiziell am 1. Oktober 2021. Es ersetzt die bisherigen Regelungen zum Redispatch von Kraftwerken und das Einspeisemanagement, also die Abregelung von Erneuerbaren- und KWK-Anlagen. Die Vorbereitungen dafür sind bereits in vollem Gange. Der Austausch der Stammdaten soll so bereits im Sommer starten. Im November 2020 erließ die Bundesnetzagentur erste Marktregelungen für das „Redispatch 2.0“. Kurz darauf erfolgte die Festlegung von Mindestfaktoren, die den Einspeisevorrang von Erneuerbaren- und KWK-Anlagen gegenüber konventionellen Kraftwerken sicherstellen soll.

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