Im Dezember erlebte Deutschland noch eine kleine Jahresendrallye beim Photovoltaik-Zubau. Mit 525,409 Megawatt war es der zubaustärkste Monat des Jahres und der einzige, in dem die 500-Megawatt-Marke 2020 geknackt wurde. Insgesamt summierte sich der Brutto-Zubau aller Photovoltaik-Anlagen damit für 2020 auf 4884,701 Megawatt, wie aus der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur hervorgeht. Damit hat sich der Photovoltaik-Zubau gegenüber 2019 um fast ein Gigawatt erhöht. Für 2019 hatte die Bundesnetzagentur einen Brutto-Zubau von 3944 Megawatt ermittelt.
Im Dezember brummte vor allem das Geschäft mit Photovoltaik-Dachanlagen kräftig weiter. Auf Anlagen außerhalb der EEG-Ausschreibungen entfielen nach Angaben der Bonner Behörde gut 397,5 Megawatt – auch dies ist der höchste Monatswert in diesem Segment für 2020. Von diesen 397,5 Megawatt entfielen jedoch nur rund 21,7 Megawatt auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt Leistung, die ohne Zuschlag aus einer Ausschreibung errichtet werden können. Für das Gesamtjahr gibt die Bundesnetzagentur an, dass etwa 3991 der knapp 4885 Megawatt des Zubaus auf die Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen entfielen.
Für 34 im Dezember neu gemeldete Photovoltaik-Anlagen ist ein Zuschlag eingelöst worden. Die Gesamtleistung der Ausschreibungsanlagen summiert sich auf fast 131,6 Megawatt. Allerdings enthält ein Projekt mit knapp 2 Megawatt Leistung die Anmerkung „Verdacht auf Duplikat“ im Marktstammdatenregister. Für das vergangene Jahr sind dort insgesamt 234 Photovoltaik-Anlagen registriert, die einen Zuschlag aus einer Ausschreibung besaßen. Die Gesamtleistung dieser Projekte liegt bei etwas mehr als 890 Megawatt.
Die für den Photovoltaik-Mieterstrom gemeldeten Anlagen blieben hingegen auch im Dezember 2020 gering und hatten kumuliert eine Leistung von 2,1 Megawatt. Doch auch dies war für das vergangene Jahr der Höchstwert. Insgesamt sind über das ganze Jahr Anlagen mit 16,312 Megawatt für den Mieterstromzuschlag bei der Bundesnetzagentur registriert worden.
Mit dem EEG 2021 ist eine neue Berechnung der Degression der Solarförderung ab 1. Februar in Kraft getreten. Es zählen nur noch die Photovoltaik-Anlagen, die außerhalb der Ausschreibungen installiert worden, um die Höhe zu ermitteln. Für die Bestimmung der Höhe der Vergütungssätze zwischen Februar und April 2021 sind dabei die Registrierungen im Marktstammdatenregister zwischen Oktober und Dezember 2020 relevant. Sie werden mit vier multipliziert, um den Brutto-Zubau auf das Gesamtjahr hochzurechnen. Da er mehr als 1000 Megawatt über dem EEG-Zubauziel von 2500 Megawatt liegt, beträgt die Degression für die kommenden drei Monate jeweils 1,4 Prozent. Vor der Verabschiedung der neuen Berechnungsmethode lag die monatliche Absenkung für die vergangenen drei Monate erstmals sogar bei 1,8 Prozent.
Im Februar gibt es somit für Photovoltaik-Anlagen an und auf Gebäuden sowie Lärmschutzwänden bis 10 Kilowatt Leistung eine feste Einspeisevergütung von 8,04 Cent pro Kilowattstunde. Für diese Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt Leistung liegt sie bei 7,81 Cent pro Kilowattstunde und zwischen 40 und 100 Kilowatt Leistung bei 6,13 Cent pro Kilowattstunde. Für alle sonstigen Anlagen bis 750 Kilowatt wird eine Vergütung von 5,53 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. In der Direktvermarktung, die weiterhin für alle Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung verpflichtend ist, werden jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde höhere Tarife gezahlt. Bereits im März wird die Marke von 8,00 Cent pro Kilowattstunde bei der festen Einspeisevergütung für die kleinen Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung erstmals unterschritten.
Neu mit dem EEG 2021 ist auch, dass sich die Ermittlung des Photovoltaik-Mieterstromzuschlags nicht mehr aus dem anzulegenden Wert aus der Direktvermarktung ergibt. Er ist ab Januar 2021 als separater Wert im EEG festgeschrieben. Im Februar beträgt er je nach Größe der Photovoltaik-Anlagen zwischen 3,74 und 2,34 Cent pro Kilowattstunde. Der Zuschlag kann für Photovoltaik-Anlagen bis maximal 100 Kilowatt Leistung beantragt werden. Die auch für die Direktvermarktung und Einspeisevergütung ermittelte Degression wird auch auf den Mieterstromzuschlag angewendet. Somit sinken die Sätze im März und April um jeweils weitere 1,4 Prozent.
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Eine schöne Entwicklung, die mich zu folgenden Schlüssen kommen lässt:
1) Es wird immer klarer, dass Photovoltaik (auch Volkswirtschaftlich) die mit Abstand günstigste Erzeugungsart ist.
2) Der Zubau ist robust, steigt im Vergleich zum Vorjahr sogar an, obwohl die Vergütung immer weiter reduziert wird.
3) Mir scheint, als sei eine vermeintlich zu geringe Vergütung kein Grund, weshalb der PV-Zubau gebremst wird. Vielmehr sehe ich den Haken in den Bereichen Genehmigung, bauliche Restriktionen, Montagekapazität der PV-Unternehmen.
4) Um die EEG-Kosten zu verringern, sollte der Degressionspfad bei der Einspeisevergütung weiter beschritten werden.
@ Jan Oestermann
Ihren aussagen kann ich nicht vollumfänglich teilen.
1) volle Zustimmung
2) Hier prophezeie ich eine Änderung!
Die Vergütung ist nun dort angekommen, wo für viele Anlagen bis 30kWp -insbesondere mit OST/West Ausrichtung- die Schwelle zur Wirtschaftlichkeit erreicht, bzw überschritten ist.
Um nach 20 Jahren EEG Vergütung den ‚Break Even‘ zu erreichen, müssen jährlich mindestens 800kWh/kWp im Schnitt geerntet werden, bei Installationskosten von kleiner als 1200€/kWp .
Diese Preise werden zusehends unrealistischer, wenn man sich die Angebotspreise ansieht (z.B. im Photovoltaikforum). Zudem entsteht hier kaum noch Gewinn, der dem Investitionsrisiko für die kommenden 20 Jahre gerecht wird. Was vor zwei drei Jahren im Bereich der Ein-Zweifamilienhäuser noch ein ‚No Brainer‘ war, ist heute eine Entscheidung, die wohl kein industrieller Unternehmer mehr treffen würde. Meine Gestehungskosten belaufen sich z.B. auf 7,2ct/kWh (knapp 18kWp installiert). Mit der heutigen EEG Vergütung von knapp 8ct/kWh wäre da der Gewinn quasi nicht mehr vorhanden. Die Entscheidung, trotzdem eine PV zu bauen, hätte ich unter diesen umständen vielleicht nicht mehr getroffen.
Einzig der Eigenverbrauchsvorteil besteht noch, und der ist umso größer/lohnender, je mehr insgesamt verbraucht wird. Ein hoher Gesamtverbrauch ist aber gerade nicht erstrebenswert, bzw. im privaten Bereich eher selten anzutreffen.
3) Teilweise Zustimmung, mit Ausnahme siehe Punkt 2).
4) Dem stimme ich nun nicht zu!
Das Problem der EE Akzeptanz liegt hier mEn auch nicht primär an den Erzeugungskosten, sprich den EEG Vergütungszahlungen an die Betreiber, sondern vielmehr an der Tatsache, dass die nichtprivilegierten Stromkonsumenten von den stetig sinkenden Strompreisen am Spotmarkt nicht profitieren! Herr Diehl hat hierzu mehrfach, quasi Gebetsmühlenartig, das EEG-Paradoxon angeführt. Auch wenn es mittlerweile etwas nervt, ich meine, er hat recht!
Auch die neue Hemmschwelle im Bereich der Anlagen zwischen 300 und 750kWp, wird meiner Auffassung nach zu einer deutliche Reduzierung des Ausbaus in diesem Degment führen!
Wenn sich durch weiter sinkende Vergütungszahlungen eine PV Anlage nicht mehr rechnet, wird sie auch nicht gebaut. Das ist nunmal der Lauf der Dinge.
Die Rechnung für eine verschleppte Energiewende hingegen, werden wir alle zwangsweise zahlen. Und diese Rechnung wird allen Experten zufolge weitaus höher ausfallen, als wenn wir heute endlich anfangen, dem Strom den Wert beizumessen, den er volkswirtschaftlich hat, anstatt ihn zwangsweise an der Börse billig zu verschleudern, um ihn überteuert an den Endkunden zu bringen. Wer kauft nochmal am Spotmarkt ein….??? 😉
Ich kann Ihrer Kritik durchaus folgen, jedoch möchte ich noch das ein oder andere zu bedenken geben:
Zu 2): Die EEG-Vergütung, bzw. das Modell, nachdem sie konstruiert ist, ist ja keineswegs ein Einnahmendeckel, sondern ist eher ein „Mindesteinnahmenboden“. Will heißen: Nur weil die garantierte Vergütung bei x ct/kWh liegt, heißt das nicht, dass Sie nicht mehr erwirtschaften können. Steigt der Marktpreis über den Vergütungssatz, bekommt man auch mehr, da das EEG ja nur die Differenz ausgleicht. Zugegeben: Bei 8 ct Vergütung ist das (noch) nicht der Fall, aber mit Blick auf die aktuellen Spot-Preis und 5,53ct/kWh bei Anlagen bis 750kw, kommt es immer häufiger vor, dass Anlagen „rein über den Markt bezahlt werden“ und nicht über das EEG. Von Ausschreibungsanlagen ganz zu schweigen. Wie Sie schon richtig sagen, ist das Thema Eigenverbrauch hier noch nicht betrachtet, zumal das bei 750kw-Anlagen ohnehin kaum Privatleute interessieren dürfte 😉 Durchaus aber Gewerbebetriebe mit Hallenflächen.
Zum Thema Break Even: Unter Umständen wird es in Zukunft schwieriger, eine PV-Anlage finanziell auf 20 Jahre zu betrachten, inklusive Gewinn. Aber ist das überhaupt notwendig? Vielleicht muss man schlicht eine längere Betriebszeit ansetzen, machen Betreiber konventioneller Kraftwerke schließlich auch.
Zu 4): Es wäre meiner Ansicht nach viel gewonnen, wenn sich das Strompreis des Endkunden möglichst stark am tatsächlichen Strompreis an der Börse orientiert. Also hoher Börsenpreis, niedriger Overhead durch Umlagen, Abgaben und Steuern. Dann könnten auch Betreiber die Stärken ihrer Anlagen viel besser ausspielen und mehr verdienen – Stichwort Grenzkosten – und Verbraucher idealerweise über Demand-Management am schwankenden Preis sparen. Dann würden sich auch betriebswirtschaftlich ganz neue Geschäftsfelder auftun.
Bei PPA Anlagen stimmt das natürlich. Da kann der Trend durchaus auch mal in die andere Richtung beim erzielbaren Preis gehen.
Bei den kleineren Marktteilnehmern sehe ich das aber nicht. Für die gab es ja bisher bereits nicht ohne Grund höhere Vergütungssätze, gestaffelt abhängig von der Anlagengröße. Man kann als kleiner Erzeuger/Prosumer einfach nicht mit den viel günstigeren Gestehungskosten großer PPA Anlagen konkurrieren. Dennoch brauchen wir auch in diesem kleineren Segment jede Fläche.
Eine Verlängerung der Betriebsdauer ist zwar prinzipiell möglich, um den absoluten Gewinn etwas höher ausfallen zu lassen, die bisher erreichten Standzeiten lassen dies auch möglich erscheinen, aber den ROI verbessert das nicht wirklich. Und damit begünstigt/beschleunigt das wohl auch nicht den Zubau.
Stichwort Demand-Management. Genau!
Über die Momentanpreise eine ‚Regulierung‘ auf der Verbrauchsseite schaffen. Das wäre eine Möglichkeit (Awattar, Tibber). Dies erfordert entsprechenden Kommunikationsaufwand, ist denke ich aber machbar.
Zurzeit läuft das ja am Spotmarkt so, dass wenn Sonne und Wind für starke Stromerzeugung sorgen, das massiv auf die Preise drückt. Inwieweit man dem mit einem (sinnvoll!) erhöhten Verbrauchsverhalten gegensteuern kann, so dass man wieder auskömmliche Preise bekommt -und das auch als kleiner dezentraler Marktteilnehmer!- kann man heute aber ehrlichweise nicht beurteilen. Auch wie es aussieht, wenn die fossilen mal wirklich raus gehen, weiß man noch nicht sicher, weil der Zubau laut aktuellem EEG dem voraussichtlichen Mehrverbrauch nicht adäquat Rechnung trägt. Vermutlich wird Demand Management dem Marktteilnehmer mit kleinen PV Anlagen eher nicht helfen. Für gewerbliche und sehr große Anlagen wäre das aber mEn durchaus positiv zu sehen.
Speicherung zu Zeiten von Spitzenerzeugung ist natürlich auch eine Option. Die lohnt natürlich nur dann , wenn zu Zeiten niederiger Erzeugung die Preise wieder steigen, und der gespeicherte Strom dann teurer verkauft werden kann. Hier spreche ich aber auch nicht vom 10kWh Speicher im Keller, sonder von Speichern, die entweder in der Größenordnung kurzfristiger Regelenergie zum Einsatz kommen können (hier finde ich die Idee der Nutzung der e-KFZ ganz charmant, auch wenn das abrechnungstechnisch ein zu lösender Gordischer Knoten zu werden droht. Hier kommt hinzu, dass die Hersteller sich endlich mal mit bidirektionelem Laden auseinandersetzen müss(t)en), oder in der langfristigen Speicherung zur Versorgung der ‚dunklen’/’windstillen‘ Jahresphasen.
Einen niedrigen Overhead-Anteil bei den Strompreisen sehe ich ehrlich gesagt aber nicht, auch wenn es wünschenswert wäre. Da bin ich bei Ihnen!
Ich warte noch auf den Tag, an dem die garantierte Rendite der Netzbetreiber anhand veröffentlichter Zahlen transparent gemacht wird…vermutlich bis zum Sankt Nimmerleins-Tag.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Für meine aktuelle PV- Anlage bekäme ich, wenn sie dieses Jahr im April in Betrieb ginge, gerade einmal 30€ pro Monat, wovon ein Großteil schon für den Steuerberater draufgeht. Im Gegensatz dazu: 220€ pro Monat bei der um ein Drittel kleineren Anlage, die ich 1998 auf unserem vorigen Haus installiert hatte, die dazu noch mit knapp 40% vom Land NRW gefördert wurde.
Es ist ein Unding, dass einem Häuslebauer bei der heutigen Vergütung von den Finanzämtern überhaupt noch eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird, wo doch nach Abzug von Versicherungen, Steuerberater etc. unterm Strich praktisch nichts übrig bleibt.
Wenn man wirklich etwas dafür tun wollte, dass die Eigenheimbesitzer eine Solaranlage auf ihr Dach setzen lassen, sollte man ihnen einfach gegen Vorlage der Rechnung die MwSt. erstatten und alles andere aussen vor lassen. Ich sage nur – Bürokratieabbau. Bei kleinen PV- Anlagen fallen in den ersten 20 Jahren doch praktisch keine Gewinne an, für die es gerechtfertigt wäre, dass die Finanzbeamten dafür im Amt ihre Stühle plattdrücken um, für ein quasi Nullsummenspiel, nur um geringste Einnahmen und Ausgaben gegeneinander aufzurechnen. Sie könnten sich mit den wirklich einträglichen Fällen befassen, wenn man sie endlich von diesem Humbug befreien würde.
Und dass es nach den 20 Jahren nicht besser wird, kann man bei dem Hickhack um die ersten Altanlagen beobachten die jetzt aus der Vergütung gefallen sind.
Fürs Klima wäre es auch gut, denn die derzeitige Praxis ist mit dafür verantwortlich, dass es gerade mal zwei Idealisten mit Photovoltaikanlagen in unserer Neubausiedlung gibt – und weitere 170 Häuser, deren Dächer ungenutzt in der Sonne liegen.