Der Solarmarkt wird wachsen: Beste EEG-Novelle für die Solarenergie seit 2004

Sonne

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Die aktuelle EEG-Novelle ist am Ende dank des Einsatzes von engagierten Abgeordneten und aktiven Solarfreunden im Parlament die mit Abstand Beste seit dem Jahr 2004. Warum ich als vor Ort aktiver Solarunternehmer und gestaltendes Mitglied im Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) das so sehe, beschreibe ich in diesem Blog. Ebenso, wieso wir im BNE im Vergleich aller Wirtschaftsverbände gleichzeitig die höchsten Ausbauziele für Photovoltaik in Deutschland  haben und gleichzeitig realpolitisch das EEG 2021 als wichtigen, zum Teil wegweisenden Schritt dorthin würdigen.

Starke Solartechnologie in der Heimat anwenden

Als seit 1992 tätiger Solarunternehmer habe ich wie viele Kollegen schon viel Auf- und Ab erlebt. Und gleichzeitig bin ich stolz darauf, was wir hier in Deutschland über lange Zeit vor allem mit dem EEG erreicht haben: Solarenergie, Photovoltaik, ist die billigste globale Energieform, massenverfügbar, naturverträglich und auch in der Anwendung die flexibelste Energieform. Sie wird jeden Tag noch effizienter, günstiger und vielfältiger. Die Ideen der politischen Väter und Mütter des EEG sind aufgegangen. Die neben der Windenergie global bedeutendste Technik gegen den Klimawandel ist stark und wird jeden Tag stärker. Gleiches gilt für die x- verschiedenen Speicher- und weiteren Technologien. Und nun geht es darum, die Solarenergie in unserer Heimat (für mich ist das Deutschland in Europa) so schnell und breit wie möglich anzuwenden.

Und bei der Arbeit, um diese Anwendung vor Ort auch umzusetzen, ist in den Jahren immer klarer geworden: Das EEG ist nur noch ein Gesetz von vielen Gesetzen und Richtlinien, die den Ausbau regeln, also beschleunigen oder bremsen. Außer in den direkten „Verwandten“, etwa dem Energiewirtschaftsgesetz, gibt es viele Regeln von Seiten der EU. Und es gibt jede Menge Nahtstellen zum Beispiel zum Denkmalschutz, der Raumplanung, der Landwirtschaft, dem Naturschutz. Dazu kommen technische Normen, die zum Teil extrem veraltetet sind.

Der Autor

— Der Autor Karl-Heinz Remmers war von 2008 bis 2015 Herausgeber von pv magazine, bevor er den Stab weiter an den heutigen Herausgeber Eckhart Gouras übergeben hat. Er ist CEO der Solarpraxis AG und seit fast drei Jahrzehnten in der Solarbranche aktiv. —

All diese teilweise erheblichen Bremsen müssen bearbeitet werden, sich nur mit einem Vergütungssatz für x oder y im EEG zu beschäftigen, reicht bei weitem nicht aus. Verbrennt man alle Energie beim erbitterten Kampf um jeden Punkt im EEG, bleibt nichts für all die anderen Themen – schon gar nicht, wenn man dafür eigentlich sehr offene Partner in der „EEG-Schlacht“ verprellt. Gerade die Branchen- und damit Wirtschaftsverbände müssen daher überlegen, ob es klug ist, sich wie NGO's oder politische Parteien zu verhalten. Das  erscheint mir jedoch leider in der (meist sehr negativen) Bewertung des besten EEG seit 2004 in breiter Front der Fall zu sein.

Mitten der Corona-Krise erhöht die EU die Ziele bis 2030

Denn – auch erfreulich – mitten in der schlimmsten Krise seit dem zweiten Weltkrieg schafft es die EU, die Ziele für die CO2-Reduktion massiv anzuheben – auf nun 55 Prozent bis 2030. Das kann man realpolitisch nicht hoch genug bewerten. Und gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, diese nun noch höheren Ziele in alle notwendigen gesetzlichen und normativen Anpassungen zu überführen beziehungsweise zunächst auch abzuleiten, was diese neuen Ziele zum Beispiel für den Strombedarf in Deutschland bis 2030 bedeuten. Und dort immer wieder an den entsprechenden Stellen bisherige Annahmen zu hinterfragen.

Zeitenwende mit dem EEG 2021

Seit dem EEG 2004 war der Solarstrom, trotz immer schneller sinkender Kosten, politisch in jeder EEG-Novelle weiter ausgebremst worden. An unzähligen Stellschrauben wurde gedreht, um das Wachstum einzufangen oder „kontrollierbar“ zu machen. Diese düstere politische Epoche endet nun.

Diese düstere politische Epoche endet nun.

Das neue (Zwischen)-Ziel im EEG 2021 sind nun fünf Gigawattpeak pro Jahr und nicht mehr 2,5 Gigawattpeak. Das ist doppelt soviel wie bisher, nicht mehr und nicht weniger. Vor zwei Jahren wäre das nicht durchsetzbar gewesen – soweit zum Fortschritt. Trotzdem ist klar: Es müssten bis zu 20 Gigawattpeak pro Jahr sein – teilweise ungefördert –  und, wo es weiter notwendig ist oder innovativen Charakter hat, gefördert. Das Ganze geht heute zu Kosten, die ein Bruchteil der Kosten von Photovoltaik-Anlagen aus dem Jahr 2004 sind, besser ein Bruchteilchen. Übrigens, schon mit dem alten, viel zu geringen EEG-Ziel von 2,5 Gigawattpeak pro Jahr haben wir 2020 wohl fast fünf Gigawattpeak geschafft und auch in der EU den höchsten Zubau seit 2011 erreicht. Es ist zu hoffen, dass mit den jetzigen Änderungen im EEG deutlich mehr als die fünf Gigawattpeak pro Jahr möglich sind.

Im Folgenden will ich einige Inhalte der EEG-Novelle aus meiner Sicht beschreiben, es wird in den kommenden Wochen sicherlich von vielen Seiten Angebote zur Gestaltung der Details geben. Und ganz sicher auch bald Korrekturen der ersten Fehler.

Fortschritt 1: ein epochaler Schritt im EEG 2021

Gemeinden können in Zukunft mehr vom Photovoltaikausbau profitieren, was die Akzeptanz erhöhen dürfte.

Foto: Gemeinde Schlier

Der für mich größte, im Grunde epochale Schritt mit dem EEG 2021, ist die Gemeindebeteiligung für Standortgemeinden. Wir haben im BNE massiv dafür gekämpft, ich habe persönlich dazu etliche politische Gespräche in Berlin und Gemeinden geführt. Für den Wind direkt im EEG, wird eine klare Regelung für Sonnenparks nun per Verordnung in 2021 entstehen. Endlich, und für erneuerbare Energien eben einmalig, können damit Gemeinden von den Betreibern eine sichere und klare Beteiligung an den vor Ort erwirtschaften Erfolgen bekommen. Und das unabhängig davon, ob sie sich finanziell an den Risiken beteiligen, sofern sie das überhaupt, abhängig von den Regelungen in ihrem Bundesland, dürften. Auch unabhängig davon, ob vor Ort eine starke Bürgerschaft die Projekte macht oder eng begleitet.

Diese Änderung ist mehr als überfällig. Denn trotz der vielen guten Beispiele zur kommunalen Beteiligung sind diese Beispiele bisher nicht massentauglich gewesen. Weil von den Betreibern teilweise keine Einnahmen kamen und sie auch die Gewerbesteuer umschifft haben, sind gerade im Osten Deutschlands viele Gemeinden stinksauer auf die Windenergie. Der Verdruss rund um den Wind macht die Menschen vor Ort in der Tat skeptisch, wenn nun noch mehr Windkraftanlagen oder dann halt ein (förderfreier) Sonnenpark kommen soll.

Wer es ernst meint, gibt der Gemeinde nun „richtig was ab“.

Diese finanzielle Seite kann nun geklärt werden. Wer es ernst meint, gibt der Gemeinde nun „richtig was ab“ und lässt sich nicht auf Maximalpachten ein, von denen nur einzelne profitieren. Hiermit entsteht eine korrespondierende Röhre, die ein gemeindliches Einvernehmen für eine Zustimmung gegen die Gewinnoptimierung einzelner Landbesitzer stellt. Es ist ein ganz großer Schritt.

Fortschritt 2: EEG-Umlage erst ab 30 kWp – besser als in der EU-Verordnung

Erst ab Anlagengrößen von 30 Kilowattpeak wird künftig eine EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom fällig. Das EEG geht darin über die Vorgaben der EU hinaus: Denn für den Überschussstrom erhält der Betreiber eine Vergütung, was wiederum in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen ist. Kollegen aus dem Marktbereich nennen den Schritt einen „Game Changer“.

Wenn es uns gelingt, genug handwerkliche Kapazitäten für diesen Bereich bereitzustellen, wird der Markt massiv wachsen. Eine generelles Ende der seit dem EEG 2014 zweckentfremdeten EEG-Umlage muss trotzdem weiter gefordert werden.

Fortschritt 3: Mieterstrom – massive Verbesserungen aus Sicht der BNE-Arbeitsgruppe „Mieterstrom“

Nachdem der Mieterstromzuschlag auf Grund eines komplexen Mechanismus schon auf ein Minimum zusammengekürzt war, wirkt die EEG-Novelle an dieser Stelle gleich doppelt wie Balsam. Zum einen erfährt die Branche einen deutlichen Aufschlag bei der Vergütung und zum anderen wird der Mieterstromzuschlag in eine eigene Vergütungskategorie überführt.

Große Mieterstromprojekte litten lange Zeit unter den Problemen, die der Paragraph 24 zur Anlagenzusammenfassung mit sich brachte. Auch hier gibt es auf Drängen der Branche nun endlich die Ausnahme von der Regelung für Mieterstromprojekte.

Mehr Photovoltaik in die Städte: der Mieterstrom wird profitieren.

Foto: Wirsol

Das neue EEG schafft nun endlich auch Klarheit darüber, was über viele Monate hinweg von der Bundesnetzagentur torpediert wurde. Das „Lieferkettenmodell“, womit mehr Flexibilität in den Mieterstrommarkt kommt, ist nun endlich auch offiziell möglich. Der BNE und seine Mieterstromakteure hatten hierzu in diversen Schreiben an die Politik für Klarheit zu sorgen.

Ebenso erfreulich ist nun, dass die Gewerbesteuer angepasst wird. Einer „Infizierung“ bei der Nutzung von Photovoltaik-Anlagen wird so in Zukunft entgegengewirkt.

Zu guter Letzt ist auch der neue Ansatz, Quartiere einzubeziehen, ein guter Erfolg. Allerdings fehlt hierbei noch eine Legaldefinition im Wortlaut des EEG. Da muss man mit einer Einschätzung also noch abwarten. Andererseits ist aus der Begründung der klare Wille zu erkennen, dass Mieterstrom künftig über das „eine“ Haus hinausgehen kann. Auch das ist für mich ein epochaler Schritt.

Letztendlich fehlt nun nur noch eine Befreiung von der Stromsteuer im Rahmen des Lieferkettenmodells. Angesichts der positiven Entwicklung im EEG 2021 kann man davon ausgehen, dass auch dieses Branchenanliegen zeitnah gelöst wird, so verlautbaren es zumindest wichtige politische Akteure.

Zankapfel: Mittelgroße Dachanlagen/ Ausschreibungen für 750 KWp

Eines vorneweg: Ich habe kein Problem mit gut gemachten Ausschreibungen, die auch auf wirklich zielgerechten Mengen basieren. Das gilt auch für Dächer. Wohlgemerkt: Gut gemacht – wir haben als Branche aber seit dem EEG 2014, als Ausschreibungen erstmals eingeführt wurden, keine Vorschläge dafür gemacht. Also kam mit der EEG-Novelle ein Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums. Das ist der Preis dafür, wenn auf die Anliegen der gewählten Regierungen gar nicht eingeht.

Ich habe kein Problem mit gut gemachten Ausschreibungen, die auch auf wirklich zielgerechten Mengen basieren.

Den ursprünglichen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, der im September öffentlich wurde, würde ich nicht als „gut gemacht“ bezeichnen. Nicht zuletzt, weil die auszuschreibenden Mengen für das Segment erheblich unter dem heute erreichten Marktniveau lagen. Das ist also alles andere als zielgerecht. Sowas muss man dann auch ablehnen. Jetzt kommt das aber: Es ist immer problematisch, wenn man einfach „nein“ sagt und nix vorschlägt.

Immerhin würde ich sagen: Was nun gemacht wurde, ist zwar hinsichtlich des Einstiegs in das Segment über 750 Kilowattpeak gut. Für den Bereich von 300 bis 750 Kilowattpeak ist es allerdings ziemlich und unnötig komplex.

Ab 750 Kilowattpeak gibt es nun ein eigenes, allerdings ziemlich kleines Ausschreibungssegment zum Start in 2021 mit nur 300 Megawattpeak. Hier dürften die größeren Anlagen dominieren. Immerhin haben diese nun bessere Chancen als im direkten Wettbewerb mit Freilandanlagen.

Anders ist es im Segment 300 bis 750 Kilowattpeak. Denn gerade ab dem Übergang in den Anschluss ans Mittelspannungsnetz (je nach Dimensionierung der Wechselrichter und lokalem Netz), meist irgendwo ab 300 bis 400 Kilowattpeak, werden die Anlagen durch Trafo und Mittelspannungsschaltanlagen zunächst spezifisch teurer. Diese dürften daher in der „freiwilligen“ Ausschreibung kaum eine Chance haben, es sei denn, es ergeben sich interessante Mischkalkulationen.

In diesem Segment ist aber ein Eigenverbrauch nun, durch das Nachverhandeln des ursprünglich schlechteren Vorschlags aus dem Bundeswirtschaftsministerium, ausdrücklich erlaubt, auch wenn man nicht an Ausschreibungen teilnehmen will (man bekommt für 50 Prozent die Marktprämie und Marktwert Solar, für 50 Prozent nur den Marktwert Solar über die Direktvermarktung). Man muss also nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen, um eine Marktprämie zu bekommen. Die Einschränkung ist aber, dass es ohne Ausschreibung nur noch für die halbe Menge des erzeugten Stroms für Anlagen zwischen 300 bis 750 Kilowattpeak die Marktprämie gibt. Dafür ist aber Eigenverbrauch gestattet. Für Anlagen mit 50 Prozent Eigenverbrauch und mehr entsteht also kein Nachteil. Bei weniger als 50 Prozent Eigenverbrauch ist es aber schwer abzuschätzen, wie sich diese Verkomplizierung bei welchem Objekt auswirkt, zumal die Marktprämie immer kleiner wird und sich der Marktwert Solar an der Börse, den man ja nach wie vor erhält, auch wenn man keinen Anspruch auf Marktprämie hat, wieder erholt. Der Nachteil zum jetzigen Modell, wenn man weniger als 50 Prozent Eigenverbrauch hat, wird also zunehmend kleiner.

Es ist daher nicht richtig, für das Segment pauschal von 50 Prozent Förderkürzung zu sprechen, denn den Marktwert Solar erlöst man ja auf jeden Fall durch die Direktvermarktung. Als Alternative bietet sich in dem Segment die sukzessive Errichtung von maximal 300 Kilowattpeak Anlagenteilen, die man alle 12 Monate neu zubauen darf. Dann sind diese nicht von der Anlagenzusammenfassung betroffen.

Das Ganze gilt ab dem 1.4.2021. Laufende Dachprojekte in den entsprechenden Größen können also noch drei Monate lang zu Ende gebaut werden, beziehungsweise kaufmännisch in Betrieb genommen werden.

Das EEG 2021 enthält also in diesem großen Dachsegment Ansätze, die Abgrenzungen von Selbstverbrauch und Einspeisung besser zu regeln. Auch die Anerkenntnis, dass größere Dächer ein eigenes Ausschreibungssemgent brauchen, ist gut.

Das Zwischensegment 300 bis 750 Kilowattpeak ist aber unnötig komplex und diesbezüglich gibt es einen Rückschritt. Hier besteht dringender Bedarf von Seiten der Branche Vorschläge zu unterbreiten, die dem realpolitischen Bedürfnis nach Ausschreibungen konstruktiv Rechnung tragen. Sonst geht das „wir kriegen was vorgesetzt“ munter weiter. Ein einfacher Vorschlag liegt ja schon vor: Deutlich mehr Mengen ausschreiben!

Zankapfel: Smartmeter

In Kampffeld der EEG-Novelle waren auch mal wieder die Smartmeter. Schon 2009 von der EU beschlossen, kommen diese ohnehin Ende 2020. Eigentlich sollten irgendwann mal 80 Prozent der Haushalte damit versorgt sein. Ok, das ist jetzt nicht so, aus verschiedenen Gründen. Aber kein „Kreuzzug“ für Änderungen im EEG hilft dagegen, dass es noch umgesetzt werden wird.

Wichtig ist es daher vor allem, sich dafür einzusetzen, dass wir weg von der „künstlichen Dummheit“ kommen.

Die Geräte kommen und wir sind aufgefordert, alles zu tun, damit diese auch für die Aufgaben der dezentralen Energiewirtschaft funktionieren. Wichtig ist es daher vor allem, sich dafür einzusetzen, dass wir weg von der „künstlichen Dummheit“ kommen, zu der die heutigen Rahmenbedingungen leider führen. Hier sind breite Konzepte und ein langer Atem in diversen Gesetzes- und Verordnungsbereichen gefragt.

Fortschritt 4: Ü20 Anlagen – und ein gewaltiger Erfolg an sich

Das Gezappel bis zur Lösung für den Weiterbetrieb der Anlagen, deren EEG-Vergütung nach 20 Jahren ausläuft, war in der Tat einfach unerträglich. Nun ist aber eine Lösung da mit der man weitestgehend erstmal arbeiten kann. Zumindest bei Größen bis 25 Kilowattpeak ist es  auch ziemlich einfach, mindestens bis zum Jahr 2027.

Einige der Regelungen und Werte für Anlagen kleiner 100 Kilowattpeak haben die Kollegen im BNE wie folgt zusammengefasst:

Bis vorerst maximal bis zum Jahr 2027 (wenn man als Anlagenbetreiber nichts unternimmt) erhält man den Marktwert Solar (Jahresmarktwert) durchgeleitet. Der wird jährlich im Januar von den Übertragungsnetzbetreibern berechnet. Im Jahr 2021 wird er konservativ geschätzt bei etwa 2,36 Cent pro Kilowattstunde liegen.

Am 1. Januar 2021 fallen die ersten Photovoltaikanlagen aus dem EEG. Die meisten Anlagen können trotzdem noch reichlich Solarstrom produzieren, der gut im Haushalt oder für das Laden des Elektroautos genutzt werden kann.

Foto: Hans Urban

Der Strom wird weiterhin vom Übertragungsnetzbetreiber vermarktet, zunächst im Jahr 2021 mit 0,4 Cent pro Kilowattstunde, die vom Jahresmarktwert abgezogen werden. Diese Gebühr wird ab 2022 jährlich vom Übertragungsnetzbetreiber ausgewiesen. Wenn ein Smart Meter vorhanden ist, halbiert sich dieser Wert.

Eigenverbrauch ist auch bei einer Abrechnung im Standardlastprofil, wie es für die meisten der kleinen Anlagen der Fall sein dürfte, jedenfalls vorerst weiter möglich. Für Anlagen unter sieben Kilowattpeak sogar dauerhaft. Dann benötigt man keinen Direktvermarkter-Dienstleister, die Überschusseinspeisung wird weiter vom Übertragungsnetzbetreiber vermarktet. Steuerungstechnik braucht man vorerst daher nicht verbauen, wenn die Anlage kleiner als 25 Kilowatt ist. Das kann sich aber im Zuge des Smartmeter-Rollouts ändern.

Bitte auch mal feiern

Jetzt bleibt das Positive: Der in wenigen Tagen kommende Moment des Auslaufens der ersten Anlagen aus dem EEG ist für mich historisch. Das sollten wir mal alle in Deutschland genießen. Was für ein Erfolg!

Ab dem 1.1.2021 zahlen die Ü20-Anlagen nun quasi ihre einstige Förderung jeden Tag zurück. Mit Strom für Zuhause für sehr wenig Geld. Der Überschussstrom wird mit Marktpreisen vergütet. Und so ist der einst sehr teure, tolle grüne Solarstrom (nicht vergessen, Stromgestehungskosten lagen bei über 55 Cent pro Kilowattstunde) nun ein Billigmacher auf dem Preisniveau von Graustrom an der Börse.

Was jetzt dadurch gespart wird, dass Anlagen die 20 Jahresgrenze erreichen, reicht für bis zu 10 Gigawattpeak neuen Zubau.

Dazu noch eine eindrucksvolle Zahl: Was jetzt dadurch gespart wird, dass Anlagen die 20 Jahresgrenze erreichen, das freiwerdende Fördervolumen der geschätzten 100 Megawattpeak also, reicht bei den aktuellen Zuschlägen im EEG für Freilandanlagen für bis zu 10 Gigawattpeak neuen Zubau (!). Was für ein Erfolg (sorry, ich wiederhole mich).

Wer vermarkten will, kann es tun, und klar bleiben gerade für größere Altanlagen Probleme in der „Last-Minute-Lösung“ im EEG 2021, die wir adressieren müssen, bevor mehr größere Altanlagen aus der Vergütung fallen.

Sind Module oder andere Komponenten deutlich gealtert, steht eine Dachreparatur oder ein Umbau am Haus an, dann ist es keine Schande, die alte Anlage ins Recycling zu geben. Denn schnell passen heute Module mit dreimal mehr Leistung auf die gleiche Fläche wie vor 20 Jahren. Eine Neuanlage mit neuer Förderung für den eingespeisten Strom, dann auf dem Preisniveau der Strombörse im Jahr 2008 (ja, Strom war nicht immer billig, das waren damals 8 Cent pro Kilowattstunde – heute kaum zu glauben). Plus vielleicht noch viel mehr Strom für eine Batterie, eine Elektroauto, eine Wärmepumpe. Noch ein Grund für einen positiven Ausblick!

Fortschritt 5: Freiland und große Speicher

Freiland-Solaranlagen erhalten für die Sonderanwendungen Floating-Photovoltaik und Agri-Photovoltaik Zubaumengen in der Innovationsausschreibung. Denn beide Sektoren stehen am Anfang. Auch wird die Mindestgröße für Speicher in der Kombination mit Photovoltaik- Anlagen erhöht: Damit wird der schrittweise Umbau in Richtung gesicherter Leistung von Photovoltaik-Anlagen angereizt.

Weitere Schritte können erfolgen. Und auch das „Angstthema“ mancher in der Politik, die „PV-Rampe“ (wenn die Sonne aufgeht und alle Anlagen gleichzeitig loslegen, Strom zu produzieren) wird mit Speichern in den Innovationsausschreibungen angegangen. Klar, weiterhin sind Speicher noch „Fremdkörper“ in der veralteten Energiegesetzgebung, hier müssen immer noch viele andere Stellschrauben bewegt werden. Trotzdem haben wir einen Fortschritt erreicht.

Die Größe pro geförderter Freiland-Anlage wird auf 20 Megawattpeak erhöht. Allerdings – das sehe ich als Nachteil – auch weiterhin ohne weitere Betrachtung von Bodengüte oder dem Landschaftsbild. Denn auch entlang von Autobahnen oder Schienenwegen ist nicht jede Freilandanlage förderlich für die weitere Entwicklung, wenn sie da schlicht nicht hinpasst. Ja, es gibt im EEG eben Dinge, die mit den natürlichen Interessen anderer kollidieren. So ist ein großer flacher Acker mit sehr schlechten Ertragswerten und einem kompletten Sichtschutz aus Bäumen oder Hecken oft ein besserer Standort als eine Landschaft mit Kontur, auch wenn dort Platz neben einer Autobahn ist.

Hier gibt es viel zu tun – abseits des Vergütungsstreits, denn größere Photovoltaik-Freilandanlagen benötigen keine Vergütung aus dem EEG mehr, um errichtet zu werden (ich wiederhole mich: bitte feiern!)

Weiter geht's

Die neuen EU-Klimaziele werden es nötig machen, noch mehr Photovoltaik- und Windkraftanlagen zuzubauen.

Fotomontage: Vattenfall

Mit dem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen unter anderem zur Zielanpassung auf das EU- Niveau (55 Prozent CO2-Reduktionsziel bis 2030!) und den dafür notwendigen Verordnungen, geht die Arbeit in 2021 direkt weiter. Ein vorzügliches Argument, um die Ausbauziele nach oben zu setzen. Denn dieses „Mengen hoch, um die großen EU-Ziele auch zu schaffen“ dürfte allen klar sein. Und es wird ein „Superwahljahr“ und es wird noch lange überschattet von der Corona-Krise.

Die Liste der Gesetze und Normen, an denen gearbeitet wird und an denen wir mitarbeiten müssen, bleibt lang. Und die Herausforderung, neue Begeisterung für die Solartechnik zu gewinnen, bleibt uns erhalten. Denn damit können wir die Gesetze und Normen am besten so anpassen, dass sie die Energiewende nach vorne bringen. Lassen Sie uns auch diejenigen begeistern, die noch unsicher oder bislang kritisch sind, weil sie die Vergangenheit anders erlebt haben als wir.

Das funktioniert bei Menschen nahezu aller politischen Couleur.

Das funktioniert bei Menschen nahezu aller politischen Couleur, wie der Einsatz von engagierten Mitgliedern der derzeitigen Regierungsparteien zeigt (engagierten SPD-Abgeordneten und aktiven Solarfreunden in der Union), wenn man abseits des täglichen Geschreis die frohen Botschaften verkündet. Es ist und bleibt: „Wir Deutschen haben Solar billig gemacht, alle zusammen durch das EEG“. Und darauf kann man zurecht stolz sein. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr 2021.

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