Die aktuelle EEG-Novelle ist am Ende dank des Einsatzes von engagierten Abgeordneten und aktiven Solarfreunden im Parlament die mit Abstand Beste seit dem Jahr 2004. Warum ich als vor Ort aktiver Solarunternehmer und gestaltendes Mitglied im Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) das so sehe, beschreibe ich in diesem Blog. Ebenso, wieso wir im BNE im Vergleich aller Wirtschaftsverbände gleichzeitig die höchsten Ausbauziele für Photovoltaik in Deutschland haben und gleichzeitig realpolitisch das EEG 2021 als wichtigen, zum Teil wegweisenden Schritt dorthin würdigen.
Starke Solartechnologie in der Heimat anwenden
Als seit 1992 tätiger Solarunternehmer habe ich wie viele Kollegen schon viel Auf- und Ab erlebt. Und gleichzeitig bin ich stolz darauf, was wir hier in Deutschland über lange Zeit vor allem mit dem EEG erreicht haben: Solarenergie, Photovoltaik, ist die billigste globale Energieform, massenverfügbar, naturverträglich und auch in der Anwendung die flexibelste Energieform. Sie wird jeden Tag noch effizienter, günstiger und vielfältiger. Die Ideen der politischen Väter und Mütter des EEG sind aufgegangen. Die neben der Windenergie global bedeutendste Technik gegen den Klimawandel ist stark und wird jeden Tag stärker. Gleiches gilt für die x- verschiedenen Speicher- und weiteren Technologien. Und nun geht es darum, die Solarenergie in unserer Heimat (für mich ist das Deutschland in Europa) so schnell und breit wie möglich anzuwenden.
Und bei der Arbeit, um diese Anwendung vor Ort auch umzusetzen, ist in den Jahren immer klarer geworden: Das EEG ist nur noch ein Gesetz von vielen Gesetzen und Richtlinien, die den Ausbau regeln, also beschleunigen oder bremsen. Außer in den direkten „Verwandten“, etwa dem Energiewirtschaftsgesetz, gibt es viele Regeln von Seiten der EU. Und es gibt jede Menge Nahtstellen zum Beispiel zum Denkmalschutz, der Raumplanung, der Landwirtschaft, dem Naturschutz. Dazu kommen technische Normen, die zum Teil extrem veraltetet sind.
Der Autor
— Der Autor Karl-Heinz Remmers war von 2008 bis 2015 Herausgeber von pv magazine, bevor er den Stab weiter an den heutigen Herausgeber Eckhart Gouras übergeben hat. Er ist CEO der Solarpraxis AG und seit fast drei Jahrzehnten in der Solarbranche aktiv. —
All diese teilweise erheblichen Bremsen müssen bearbeitet werden, sich nur mit einem Vergütungssatz für x oder y im EEG zu beschäftigen, reicht bei weitem nicht aus. Verbrennt man alle Energie beim erbitterten Kampf um jeden Punkt im EEG, bleibt nichts für all die anderen Themen – schon gar nicht, wenn man dafür eigentlich sehr offene Partner in der „EEG-Schlacht“ verprellt. Gerade die Branchen- und damit Wirtschaftsverbände müssen daher überlegen, ob es klug ist, sich wie NGO's oder politische Parteien zu verhalten. Das erscheint mir jedoch leider in der (meist sehr negativen) Bewertung des besten EEG seit 2004 in breiter Front der Fall zu sein.
Mitten der Corona-Krise erhöht die EU die Ziele bis 2030
Denn – auch erfreulich – mitten in der schlimmsten Krise seit dem zweiten Weltkrieg schafft es die EU, die Ziele für die CO2-Reduktion massiv anzuheben – auf nun 55 Prozent bis 2030. Das kann man realpolitisch nicht hoch genug bewerten. Und gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, diese nun noch höheren Ziele in alle notwendigen gesetzlichen und normativen Anpassungen zu überführen beziehungsweise zunächst auch abzuleiten, was diese neuen Ziele zum Beispiel für den Strombedarf in Deutschland bis 2030 bedeuten. Und dort immer wieder an den entsprechenden Stellen bisherige Annahmen zu hinterfragen.
Zeitenwende mit dem EEG 2021
Seit dem EEG 2004 war der Solarstrom, trotz immer schneller sinkender Kosten, politisch in jeder EEG-Novelle weiter ausgebremst worden. An unzähligen Stellschrauben wurde gedreht, um das Wachstum einzufangen oder „kontrollierbar“ zu machen. Diese düstere politische Epoche endet nun.
Diese düstere politische Epoche endet nun.
Das neue (Zwischen)-Ziel im EEG 2021 sind nun fünf Gigawattpeak pro Jahr und nicht mehr 2,5 Gigawattpeak. Das ist doppelt soviel wie bisher, nicht mehr und nicht weniger. Vor zwei Jahren wäre das nicht durchsetzbar gewesen – soweit zum Fortschritt. Trotzdem ist klar: Es müssten bis zu 20 Gigawattpeak pro Jahr sein – teilweise ungefördert – und, wo es weiter notwendig ist oder innovativen Charakter hat, gefördert. Das Ganze geht heute zu Kosten, die ein Bruchteil der Kosten von Photovoltaik-Anlagen aus dem Jahr 2004 sind, besser ein Bruchteilchen. Übrigens, schon mit dem alten, viel zu geringen EEG-Ziel von 2,5 Gigawattpeak pro Jahr haben wir 2020 wohl fast fünf Gigawattpeak geschafft und auch in der EU den höchsten Zubau seit 2011 erreicht. Es ist zu hoffen, dass mit den jetzigen Änderungen im EEG deutlich mehr als die fünf Gigawattpeak pro Jahr möglich sind.
Man kann die abgeschlossene EEG-Novelle als einzelne Novelle betrachten – oder aber als Teil 1 einer Doppelnovelle – oder aber auch im Bundestagswahl-Kontext. Die Betrachtung sollte daher dynamisch und nicht statisch ausfallen.
Im Folgenden will ich einige Inhalte der EEG-Novelle aus meiner Sicht beschreiben, es wird in den kommenden Wochen sicherlich von vielen Seiten Angebote zur Gestaltung der Details geben. Und ganz sicher auch bald Korrekturen der ersten Fehler.
Fortschritt 1: ein epochaler Schritt im EEG 2021
Der für mich größte, im Grunde epochale Schritt mit dem EEG 2021, ist die Gemeindebeteiligung für Standortgemeinden. Wir haben im BNE massiv dafür gekämpft, ich habe persönlich dazu etliche politische Gespräche in Berlin und Gemeinden geführt. Für den Wind direkt im EEG, wird eine klare Regelung für Sonnenparks nun per Verordnung in 2021 entstehen. Endlich, und für erneuerbare Energien eben einmalig, können damit Gemeinden von den Betreibern eine sichere und klare Beteiligung an den vor Ort erwirtschaften Erfolgen bekommen. Und das unabhängig davon, ob sie sich finanziell an den Risiken beteiligen, sofern sie das überhaupt, abhängig von den Regelungen in ihrem Bundesland, dürften. Auch unabhängig davon, ob vor Ort eine starke Bürgerschaft die Projekte macht oder eng begleitet.
Diese Änderung ist mehr als überfällig. Denn trotz der vielen guten Beispiele zur kommunalen Beteiligung sind diese Beispiele bisher nicht massentauglich gewesen. Weil von den Betreibern teilweise keine Einnahmen kamen und sie auch die Gewerbesteuer umschifft haben, sind gerade im Osten Deutschlands viele Gemeinden stinksauer auf die Windenergie. Der Verdruss rund um den Wind macht die Menschen vor Ort in der Tat skeptisch, wenn nun noch mehr Windkraftanlagen oder dann halt ein (förderfreier) Sonnenpark kommen soll.
Wer es ernst meint, gibt der Gemeinde nun „richtig was ab“.
Diese finanzielle Seite kann nun geklärt werden. Wer es ernst meint, gibt der Gemeinde nun „richtig was ab“ und lässt sich nicht auf Maximalpachten ein, von denen nur einzelne profitieren. Hiermit entsteht eine korrespondierende Röhre, die ein gemeindliches Einvernehmen für eine Zustimmung gegen die Gewinnoptimierung einzelner Landbesitzer stellt. Es ist ein ganz großer Schritt.
Fortschritt 2: EEG-Umlage erst ab 30 kWp – besser als in der EU-Verordnung
Erst ab Anlagengrößen von 30 Kilowattpeak wird künftig eine EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom fällig. Das EEG geht darin über die Vorgaben der EU hinaus: Denn für den Überschussstrom erhält der Betreiber eine Vergütung, was wiederum in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen ist. Kollegen aus dem Marktbereich nennen den Schritt einen „Game Changer“.
Wenn es uns gelingt, genug handwerkliche Kapazitäten für diesen Bereich bereitzustellen, wird der Markt massiv wachsen. Eine generelles Ende der seit dem EEG 2014 zweckentfremdeten EEG-Umlage muss trotzdem weiter gefordert werden.
Fortschritt 3: Mieterstrom – massive Verbesserungen aus Sicht der BNE-Arbeitsgruppe „Mieterstrom“
Nachdem der Mieterstromzuschlag auf Grund eines komplexen Mechanismus schon auf ein Minimum zusammengekürzt war, wirkt die EEG-Novelle an dieser Stelle gleich doppelt wie Balsam. Zum einen erfährt die Branche einen deutlichen Aufschlag bei der Vergütung und zum anderen wird der Mieterstromzuschlag in eine eigene Vergütungskategorie überführt.
Große Mieterstromprojekte litten lange Zeit unter den Problemen, die der Paragraph 24 zur Anlagenzusammenfassung mit sich brachte. Auch hier gibt es auf Drängen der Branche nun endlich die Ausnahme von der Regelung für Mieterstromprojekte.
Das neue EEG schafft nun endlich auch Klarheit darüber, was über viele Monate hinweg von der Bundesnetzagentur torpediert wurde. Das „Lieferkettenmodell“, womit mehr Flexibilität in den Mieterstrommarkt kommt, ist nun endlich auch offiziell möglich. Der BNE und seine Mieterstromakteure hatten hierzu in diversen Schreiben an die Politik für Klarheit zu sorgen.
Ebenso erfreulich ist nun, dass die Gewerbesteuer angepasst wird. Einer „Infizierung“ bei der Nutzung von Photovoltaik-Anlagen wird so in Zukunft entgegengewirkt.
Zu guter Letzt ist auch der neue Ansatz, Quartiere einzubeziehen, ein guter Erfolg. Allerdings fehlt hierbei noch eine Legaldefinition im Wortlaut des EEG. Da muss man mit einer Einschätzung also noch abwarten. Andererseits ist aus der Begründung der klare Wille zu erkennen, dass Mieterstrom künftig über das „eine“ Haus hinausgehen kann. Auch das ist für mich ein epochaler Schritt.
Letztendlich fehlt nun nur noch eine Befreiung von der Stromsteuer im Rahmen des Lieferkettenmodells. Angesichts der positiven Entwicklung im EEG 2021 kann man davon ausgehen, dass auch dieses Branchenanliegen zeitnah gelöst wird, so verlautbaren es zumindest wichtige politische Akteure.
Zankapfel: Mittelgroße Dachanlagen/ Ausschreibungen für 750 KWp
Eines vorneweg: Ich habe kein Problem mit gut gemachten Ausschreibungen, die auch auf wirklich zielgerechten Mengen basieren. Das gilt auch für Dächer. Wohlgemerkt: Gut gemacht – wir haben als Branche aber seit dem EEG 2014, als Ausschreibungen erstmals eingeführt wurden, keine Vorschläge dafür gemacht. Also kam mit der EEG-Novelle ein Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums. Das ist der Preis dafür, wenn auf die Anliegen der gewählten Regierungen gar nicht eingeht.
Ich habe kein Problem mit gut gemachten Ausschreibungen, die auch auf wirklich zielgerechten Mengen basieren.
Den ursprünglichen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, der im September öffentlich wurde, würde ich nicht als „gut gemacht“ bezeichnen. Nicht zuletzt, weil die auszuschreibenden Mengen für das Segment erheblich unter dem heute erreichten Marktniveau lagen. Das ist also alles andere als zielgerecht. Sowas muss man dann auch ablehnen. Jetzt kommt das aber: Es ist immer problematisch, wenn man einfach „nein“ sagt und nix vorschlägt.
Immerhin würde ich sagen: Was nun gemacht wurde, ist zwar hinsichtlich des Einstiegs in das Segment über 750 Kilowattpeak gut. Für den Bereich von 300 bis 750 Kilowattpeak ist es allerdings ziemlich und unnötig komplex.
Ab 750 Kilowattpeak gibt es nun ein eigenes, allerdings ziemlich kleines Ausschreibungssegment zum Start in 2021 mit nur 300 Megawattpeak. Hier dürften die größeren Anlagen dominieren. Immerhin haben diese nun bessere Chancen als im direkten Wettbewerb mit Freilandanlagen.
Anders ist es im Segment 300 bis 750 Kilowattpeak. Denn gerade ab dem Übergang in den Anschluss ans Mittelspannungsnetz (je nach Dimensionierung der Wechselrichter und lokalem Netz), meist irgendwo ab 300 bis 400 Kilowattpeak, werden die Anlagen durch Trafo und Mittelspannungsschaltanlagen zunächst spezifisch teurer. Diese dürften daher in der „freiwilligen“ Ausschreibung kaum eine Chance haben, es sei denn, es ergeben sich interessante Mischkalkulationen.
In diesem Segment ist aber ein Eigenverbrauch nun, durch das Nachverhandeln des ursprünglich schlechteren Vorschlags aus dem Bundeswirtschaftsministerium, ausdrücklich erlaubt, auch wenn man nicht an Ausschreibungen teilnehmen will (man bekommt für 50 Prozent die Marktprämie und Marktwert Solar, für 50 Prozent nur den Marktwert Solar über die Direktvermarktung). Man muss also nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen, um eine Marktprämie zu bekommen. Die Einschränkung ist aber, dass es ohne Ausschreibung nur noch für die halbe Menge des erzeugten Stroms für Anlagen zwischen 300 bis 750 Kilowattpeak die Marktprämie gibt. Dafür ist aber Eigenverbrauch gestattet. Für Anlagen mit 50 Prozent Eigenverbrauch und mehr entsteht also kein Nachteil. Bei weniger als 50 Prozent Eigenverbrauch ist es aber schwer abzuschätzen, wie sich diese Verkomplizierung bei welchem Objekt auswirkt, zumal die Marktprämie immer kleiner wird und sich der Marktwert Solar an der Börse, den man ja nach wie vor erhält, auch wenn man keinen Anspruch auf Marktprämie hat, wieder erholt. Der Nachteil zum jetzigen Modell, wenn man weniger als 50 Prozent Eigenverbrauch hat, wird also zunehmend kleiner.
Es ist daher nicht richtig, für das Segment pauschal von 50 Prozent Förderkürzung zu sprechen, denn den Marktwert Solar erlöst man ja auf jeden Fall durch die Direktvermarktung. Als Alternative bietet sich in dem Segment die sukzessive Errichtung von maximal 300 Kilowattpeak Anlagenteilen, die man alle 12 Monate neu zubauen darf. Dann sind diese nicht von der Anlagenzusammenfassung betroffen.
Das Ganze gilt ab dem 1.4.2021. Laufende Dachprojekte in den entsprechenden Größen können also noch drei Monate lang zu Ende gebaut werden, beziehungsweise kaufmännisch in Betrieb genommen werden.
Das EEG 2021 enthält also in diesem großen Dachsegment Ansätze, die Abgrenzungen von Selbstverbrauch und Einspeisung besser zu regeln. Auch die Anerkenntnis, dass größere Dächer ein eigenes Ausschreibungssemgent brauchen, ist gut.
Das Zwischensegment 300 bis 750 Kilowattpeak ist aber unnötig komplex und diesbezüglich gibt es einen Rückschritt. Hier besteht dringender Bedarf von Seiten der Branche Vorschläge zu unterbreiten, die dem realpolitischen Bedürfnis nach Ausschreibungen konstruktiv Rechnung tragen. Sonst geht das „wir kriegen was vorgesetzt“ munter weiter. Ein einfacher Vorschlag liegt ja schon vor: Deutlich mehr Mengen ausschreiben!
Zankapfel: Smartmeter
In Kampffeld der EEG-Novelle waren auch mal wieder die Smartmeter. Schon 2009 von der EU beschlossen, kommen diese ohnehin Ende 2020. Eigentlich sollten irgendwann mal 80 Prozent der Haushalte damit versorgt sein. Ok, das ist jetzt nicht so, aus verschiedenen Gründen. Aber kein „Kreuzzug“ für Änderungen im EEG hilft dagegen, dass es noch umgesetzt werden wird.
Wichtig ist es daher vor allem, sich dafür einzusetzen, dass wir weg von der „künstlichen Dummheit“ kommen.
Die Geräte kommen und wir sind aufgefordert, alles zu tun, damit diese auch für die Aufgaben der dezentralen Energiewirtschaft funktionieren. Wichtig ist es daher vor allem, sich dafür einzusetzen, dass wir weg von der „künstlichen Dummheit“ kommen, zu der die heutigen Rahmenbedingungen leider führen. Hier sind breite Konzepte und ein langer Atem in diversen Gesetzes- und Verordnungsbereichen gefragt.
Fortschritt 4: Ü20 Anlagen – und ein gewaltiger Erfolg an sich
Das Gezappel bis zur Lösung für den Weiterbetrieb der Anlagen, deren EEG-Vergütung nach 20 Jahren ausläuft, war in der Tat einfach unerträglich. Nun ist aber eine Lösung da mit der man weitestgehend erstmal arbeiten kann. Zumindest bei Größen bis 25 Kilowattpeak ist es auch ziemlich einfach, mindestens bis zum Jahr 2027.
Einige der Regelungen und Werte für Anlagen kleiner 100 Kilowattpeak haben die Kollegen im BNE wie folgt zusammengefasst:
Bis vorerst maximal bis zum Jahr 2027 (wenn man als Anlagenbetreiber nichts unternimmt) erhält man den Marktwert Solar (Jahresmarktwert) durchgeleitet. Der wird jährlich im Januar von den Übertragungsnetzbetreibern berechnet. Im Jahr 2021 wird er konservativ geschätzt bei etwa 2,36 Cent pro Kilowattstunde liegen.
Der Strom wird weiterhin vom Übertragungsnetzbetreiber vermarktet, zunächst im Jahr 2021 mit 0,4 Cent pro Kilowattstunde, die vom Jahresmarktwert abgezogen werden. Diese Gebühr wird ab 2022 jährlich vom Übertragungsnetzbetreiber ausgewiesen. Wenn ein Smart Meter vorhanden ist, halbiert sich dieser Wert.
Eigenverbrauch ist auch bei einer Abrechnung im Standardlastprofil, wie es für die meisten der kleinen Anlagen der Fall sein dürfte, jedenfalls vorerst weiter möglich. Für Anlagen unter sieben Kilowattpeak sogar dauerhaft. Dann benötigt man keinen Direktvermarkter-Dienstleister, die Überschusseinspeisung wird weiter vom Übertragungsnetzbetreiber vermarktet. Steuerungstechnik braucht man vorerst daher nicht verbauen, wenn die Anlage kleiner als 25 Kilowatt ist. Das kann sich aber im Zuge des Smartmeter-Rollouts ändern.
Bitte auch mal feiern
Jetzt bleibt das Positive: Der in wenigen Tagen kommende Moment des Auslaufens der ersten Anlagen aus dem EEG ist für mich historisch. Das sollten wir mal alle in Deutschland genießen. Was für ein Erfolg!
Ab dem 1.1.2021 zahlen die Ü20-Anlagen nun quasi ihre einstige Förderung jeden Tag zurück. Mit Strom für Zuhause für sehr wenig Geld. Der Überschussstrom wird mit Marktpreisen vergütet. Und so ist der einst sehr teure, tolle grüne Solarstrom (nicht vergessen, Stromgestehungskosten lagen bei über 55 Cent pro Kilowattstunde) nun ein Billigmacher auf dem Preisniveau von Graustrom an der Börse.
Was jetzt dadurch gespart wird, dass Anlagen die 20 Jahresgrenze erreichen, reicht für bis zu 10 Gigawattpeak neuen Zubau.
Dazu noch eine eindrucksvolle Zahl: Was jetzt dadurch gespart wird, dass Anlagen die 20 Jahresgrenze erreichen, das freiwerdende Fördervolumen der geschätzten 100 Megawattpeak also, reicht bei den aktuellen Zuschlägen im EEG für Freilandanlagen für bis zu 10 Gigawattpeak neuen Zubau (!). Was für ein Erfolg (sorry, ich wiederhole mich).
Wer vermarkten will, kann es tun, und klar bleiben gerade für größere Altanlagen Probleme in der „Last-Minute-Lösung“ im EEG 2021, die wir adressieren müssen, bevor mehr größere Altanlagen aus der Vergütung fallen.
Sind Module oder andere Komponenten deutlich gealtert, steht eine Dachreparatur oder ein Umbau am Haus an, dann ist es keine Schande, die alte Anlage ins Recycling zu geben. Denn schnell passen heute Module mit dreimal mehr Leistung auf die gleiche Fläche wie vor 20 Jahren. Eine Neuanlage mit neuer Förderung für den eingespeisten Strom, dann auf dem Preisniveau der Strombörse im Jahr 2008 (ja, Strom war nicht immer billig, das waren damals 8 Cent pro Kilowattstunde – heute kaum zu glauben). Plus vielleicht noch viel mehr Strom für eine Batterie, eine Elektroauto, eine Wärmepumpe. Noch ein Grund für einen positiven Ausblick!
Fortschritt 5: Freiland und große Speicher
Freiland-Solaranlagen erhalten für die Sonderanwendungen Floating-Photovoltaik und Agri-Photovoltaik Zubaumengen in der Innovationsausschreibung. Denn beide Sektoren stehen am Anfang. Auch wird die Mindestgröße für Speicher in der Kombination mit Photovoltaik- Anlagen erhöht: Damit wird der schrittweise Umbau in Richtung gesicherter Leistung von Photovoltaik-Anlagen angereizt.
Weitere Schritte können erfolgen. Und auch das „Angstthema“ mancher in der Politik, die „PV-Rampe“ (wenn die Sonne aufgeht und alle Anlagen gleichzeitig loslegen, Strom zu produzieren) wird mit Speichern in den Innovationsausschreibungen angegangen. Klar, weiterhin sind Speicher noch „Fremdkörper“ in der veralteten Energiegesetzgebung, hier müssen immer noch viele andere Stellschrauben bewegt werden. Trotzdem haben wir einen Fortschritt erreicht.
Die Größe pro geförderter Freiland-Anlage wird auf 20 Megawattpeak erhöht. Allerdings – das sehe ich als Nachteil – auch weiterhin ohne weitere Betrachtung von Bodengüte oder dem Landschaftsbild. Denn auch entlang von Autobahnen oder Schienenwegen ist nicht jede Freilandanlage förderlich für die weitere Entwicklung, wenn sie da schlicht nicht hinpasst. Ja, es gibt im EEG eben Dinge, die mit den natürlichen Interessen anderer kollidieren. So ist ein großer flacher Acker mit sehr schlechten Ertragswerten und einem kompletten Sichtschutz aus Bäumen oder Hecken oft ein besserer Standort als eine Landschaft mit Kontur, auch wenn dort Platz neben einer Autobahn ist.
Hier gibt es viel zu tun – abseits des Vergütungsstreits, denn größere Photovoltaik-Freilandanlagen benötigen keine Vergütung aus dem EEG mehr, um errichtet zu werden (ich wiederhole mich: bitte feiern!)
Weiter geht's
Mit dem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen unter anderem zur Zielanpassung auf das EU- Niveau (55 Prozent CO2-Reduktionsziel bis 2030!) und den dafür notwendigen Verordnungen, geht die Arbeit in 2021 direkt weiter. Ein vorzügliches Argument, um die Ausbauziele nach oben zu setzen. Denn dieses „Mengen hoch, um die großen EU-Ziele auch zu schaffen“ dürfte allen klar sein. Und es wird ein „Superwahljahr“ und es wird noch lange überschattet von der Corona-Krise.
Die Liste der Gesetze und Normen, an denen gearbeitet wird und an denen wir mitarbeiten müssen, bleibt lang. Und die Herausforderung, neue Begeisterung für die Solartechnik zu gewinnen, bleibt uns erhalten. Denn damit können wir die Gesetze und Normen am besten so anpassen, dass sie die Energiewende nach vorne bringen. Lassen Sie uns auch diejenigen begeistern, die noch unsicher oder bislang kritisch sind, weil sie die Vergangenheit anders erlebt haben als wir.
Das funktioniert bei Menschen nahezu aller politischen Couleur.
Das funktioniert bei Menschen nahezu aller politischen Couleur, wie der Einsatz von engagierten Mitgliedern der derzeitigen Regierungsparteien zeigt (engagierten SPD-Abgeordneten und aktiven Solarfreunden in der Union), wenn man abseits des täglichen Geschreis die frohen Botschaften verkündet. Es ist und bleibt: „Wir Deutschen haben Solar billig gemacht, alle zusammen durch das EEG“. Und darauf kann man zurecht stolz sein. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr 2021.
Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion@pv-magazine.com.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Gemessen an dem, was EEG Novellen in der Vergangenheit wert waren, kann man dem Autor des Artikels erst mal nicht widersprechen. Zumal er mit maßgebenden Details vertraut ist, und die für den oberflächlichen Betrachter, weniger in Erscheinung tretenden Verbesserungen, genauer gesagt weniger Behinderungen, in seine Bewertung einbezieht. Weniger euphorisch wirkt auf mich die Tatsache, dass der EEG Strom selbst, noch immer diskriminiert wird. Diskriminiert, in der Form, dass er außerhalb des Energiewendeprozeßes am Markt verramscht werden muss, und das auch bei den kritisierenden Fachverbänden, einfach kein Thema ist.
Der Solarmarkt wird wachsen heißt es in der Überschrift des Artikels. Leider findet das Wachstum monetär, ohne den Hauptdarsteller, nämlich den Solarstrom selbst, statt. Der muss nämlich, wenn er an die Börse, sprich den „Markt“ kommt, sein Grünstrom Privileg abgeben, und darf an der Wertschöpfung auf der Handelsebene nicht teilhaben. Grün wird der erst wieder, wenn die Versorger Gewinn optimierend Werbung machen mit einem bestimmten Anteil in ihrem Portfolio.
Herr Diehl, Sie sollten ernsthaft an Ihrer Sprache arbeiten.
Worte wie Volksverdummung, verramschen, Abzocke, Lobbygesetze, gekaufte Abgeordnete, ….. sind also die richtigen Formulierungen?
Frage zu oben: Was wird „verramscht“?
Der PV-Strom, der so konkurrenzlos billig ist, da ja auch die Sonne keine Rechnung schickt? Für den die Erzeuger fast überwiegend trotzdem ihr garantiertes Geld bekommen haben.
Oder der teurere Drecksstrom, der auch zu selben Zeit an der Börse verkauft wird?
Lieber Karl-Heinz Remmers,
ein gut geschriebener Kommentar zu den einzelnen Bereichen der Branche.
Leider hält er uns an der ein oder anderen Steller schmerzlich den Spiegel vor. Bevor man sich über das Ergebnis an der Stelle beschwert, muss man ab und an konstruktive Abstriche machen, als destruktiv zu wirken und sagen: „Egal wie es geht, so geht es nicht. Wir wollen es anders“
Der solare Kraftwerkbau wird einen großen Aufschwung erleben. Hier wird sich zeigen, wie sich die Flächenkulisse und die Verbände der Landwirtschaft dazu verhält.
Im Bereich Gewerbe und Industrie wird jetzt verordnet Intelligenz in den Verbrauch zu bekommen. Hier werden wir die Sektoren Wärme und Mobilität als gute Verbraucher erkennen müssen um damit den Stromverbrauch unserer Kunden sinnvoll nach oben zu ziehen und die Anlagen perspektivisch größer bauen zu können.
Je größer der Stromverbrauch, desto größer der Nutzen diesen durch Solarstrom und ergänzende erneuerbare zu decken und desto größer die Anlagen unserer Kunden.
Auf ein neues tolles Solarjahr 2021. Wir freuen uns!
Frohe Weihnachten
Lieber Herr Remmers,
gut gesprochen. Danke für diesen positiven Kommentar und ganz klar den Finger in die Wunde gelegt, dass wir uns nicht auf weitere Reformen des EEG fokussieren solten, sondern auf eine grundsätzliche Reform des Energiemarktes und aller damit zusammenhängenden Regelwerke.
Ich zitiere an dieser Stelle Prof. Dr. Uwe Leprich von der HTW Saarbrücken aus einer Radiosendung SWR 2 Forum mit dem Titel: „Was bringt die Ökostromreform?“ vom 9.9.2020.
Abschlussfrage des Moderators:
„Ich habe am Ende noch eine Frage mit der Bitte um eine kurze Antwort in der Runde. Was glauben Sie denn: Das EEG ist jetzt 20, jetzt geht es in den nächsten Zyklus, sozusagen. Wann wird denn dieses EEG, dieses Erneuerbare-Energien-Gesetz samt seiner Finanzierungs Mechanismen abgeschafft (werden können)?“
Antwort von Prof. Leprich:
„Sicherlich innerhalb der nächsten fünf Jahre wird das EEG, das Energiewirtschaftsgesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Last-Abschaltverordnung in ein gemeinsames EnergieleitGesetz münden für das Energiesystem der Zukunft.“
In diesem Sinne – es gibt viel zu Tun – packen wir es an.
Frohe Weihnachten
Hallo Karl-Heinz Remmers,
den Optimismus kann ich leider nicht teilen. Vor dem Hintergrund der notwendigen Rahmenbedingungen sich darüber zu freuen, dass neben dramatischen Verschlechterungen auch einzelne kleine Verbesserungen enthalten sind, erscheint mir schlicht unangemessen. Das liegt aber auch daran, dass ich einige Annahmen nicht teile. Beispielsweise:
Die Mehrkosten für Mittelspannung beginnen wegen der Zertifizierung nach der neuen technischen Richtlinie VDE-AR-N 4110 bereits bei 135 kW und eben nicht mehr „(je nach Dimensionierung der Wechselrichter und lokalem Netz), meist irgendwo ab 300 bis 400 Kilowattpeak“.
Auch den Optimismus, dass für Anlagen mit 50 Prozent Eigenverbrauch und mehr kein Nachteil entsteht teile ich nicht, denn welcher Gewerbebetrieb wird denn sicher in den nächsten 20 Jahren an dem Standort weiterhin die derzeitige Strommenge verbrauchen? Was, wenn nächstes Jahr statt Produktion nur noch gelagert wird, der Eigenverbrauch auf praktisch nix mehr sinkt? Das vorherige EEG hatte dafür einen klaren Vergütungsrahmen, der mit der aktuellen Novelle weg ist.
Auch der derzeit wieder hohe Marktwert Solar hilft nur sehr kurz, denn wenn wenige Jahre lang 10 GW PV pro Jahre zugebaut werden sinkt der Marktwert Solar ins Bodenlose (Merit Order Effekt). Das wird auch alle PPA-Hoffnungen belasten.
Für eine kostengünstige, nachhaltigere Energieversorgung mit hohem Anteil Erneuerbarer Energien ist dieses EEG in meinen Augen nicht wahrnehmbar besser, als der Mist, den Altmaier zuvor verzapft hat. Was bleibt sind geplatzte 750kWp Projekte auf Gewerbeobjekten, bei denen niemand einen 50% Eigenverbrauch haben wird. Runter-Skalieren auf 300kWp ist wegen der praktisch unveränderten Fixkosten am Netzanschluss unwirtschaftlich, die Projekte werden häufig gar nix mehr.
Die Einzige Hoffnung: der weltweite Siegeszug der PV wird auch nicht durch diese kontraproduktive EEG Novelle verhindert werden. Dafür ist der Deutsche Solarmarkt inzwischen zu irrelevant.
Wenn wir die Absicht haben, die Klimaerwärmung möglicherweise noch an der Kippung in die Selbstverstärkung zu hindern, müssen wir den Umstieg in eine hundertprozentige Versorgung mit erneuerbaren Energien in allen Sektoren bis 2030 ins Auge fassen. Hierfür reicht es nicht, wenn die Energiepolitik den Druck auf die Erneuerbarenbremse etwas anders dosiert, sondern auf das Pedal rechts daneben überwechselt: Statt Deckelungen in ihren diversen Formen verpflichtende Mindestausbauziele, die exponentiell sein müssen. Und wenn die Solar- und Windindustrie mit ihren derzeitigen durch jahrelange Bremsungen klein gehaltenen Kapazitäten dazu nicht in der Lage ist, muss die Automobilindustrie umso schneller auf die E-Mobilität umsteigen. Den dadurch frei werdenden Arbeitskräften werden Stellen in den erneuerbaren Branchen angeboten. So kann die disruptive Entwicklung in Gang kommen, die wir brauchen, wenn – siehe den ersten Satz.
Na, Ja! Was der Kal-Heinz Remmers raucht, möchte ich auch.
Keine Rede davon, dass die Beteilgten etliche Jahre im Ungewissen gelassen wurden, was mir ihrer Investition in PV denn einmal werden wird.
Das Gezetere in 2020 um den Solardeckel in diesem Jahr.
Jeder interessierte Akteur im Bereich Neubau wurde jahrelang im Dunklen gehalten, ob oder ob nicht…..
Die drohende Vertragsfreiheit und letzendliche das Bild der WILDEN EINSPEISUNG für die Ü20 Anlagen jetzt 2020/2021.
Ungeklärte Verhältnisse zu EEG Finanzierung bzw. jährlichen Saldos. – weiterhin unklar –
Verramschen der PV-Produktion in starken Sonnenstunden mit Negativpreisen statt des Einsatzes von verlässlicher Speicher-Technologie.
Eine aktive Beförderung der solaren Stromerzeugung sollte anderst aussehen!
Alles schon vergessen?
Wie gesagt: Das was er raucht, brauche ich auch!
Hallo Herr Remmers,
Glas halb voll oder halb leer ?
Das gilt jedoch wohl nicht an zwei Stellen ihres geschätzten Artikels.
– Wenn 100 MW ehem. 50 Cent Vergütung beansprucht haben, würde das Finanz-Volumen doch wohl eher für 1 GW Freifläche zu 5 Cent reichen und wohl nicht für 10 GW (die wir eigentlich bräuchten – d.h. zudem, also weiter zunehmende EEG-Umlagesumme ) .
– Etwas später im Text habe ich dann eine tolle Neuheit gelesen. Auf der gleichen Fläche der alten PV-Anlage, lassen sich nun Module mit der 3 fachen Leistung montieren (kannte bisher nur rund 30% mehr Leistung ). Wo gibt es denn derartige Hochleistungs-Module, die auf 8 qm stolze 3 kWp schaffen?
Als (…) Deutscher in der EU-lebend (…) , wäre es auch schön gewesen, zu erwähnen, dass wir das zusammen, mit den Italienern, Britten, Spaniern und Franzosen geschafft haben, das PV-Strom diese Preisniveau geschafft hat. Und Amerikaner, Japaner und Chinesen in Ihren Ländern auch diese weitere Entwicklung getragen haben. D ist ja 2019 sogar hinter die UKRAINE gelegen, laut IRENA. Also auch bitte ein Lob auf die Ukraine. …und nun lassen Sie uns deutsche Weltbürger feiern….dass wir ab 2021 wieder ein etwas relevanterer Mitarbeiter, auf eigenen Boden, für globalen Klimaschutz werden können und dürfen.
Wolfgang W. sagt:
Das gilt jedoch wohl nicht an zwei Stellen ihres geschätzten Artikels.
– Wenn 100 MW ehem. 50 Cent Vergütung beansprucht haben, würde das Finanz-Volumen doch wohl eher für 1 GW Freifläche zu 5 Cent reichen und wohl nicht für 10 GW (die wir eigentlich bräuchten – d.h. zudem, also weiter zunehmende EEG-Umlagesumme ) .
@ Wolfgang W.
Hinter dem dem Finanzvolumen verbergen sich viele Geheimnisse.
Nach dem Kosten/Nutzen Prinzip, hätte die Umlage gegenwärtig allenfalls eine „3“ vorm Komma.
Kennen Sie das Video vom Ex Chef des Fraunhofer Institutes.
Siehe hier. https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
2 cent Vergütung ist quasi keine Vergütung. Ja, PV wird jetzt weniger stark behindert, aber ihre Chancen werden weiterhin nicht richtig genutzt und es weiterhin alles getan um den EVUs ihr Monopol zurück zu geben. Variable, börsenpreis abhängige Gebühren, die den Strompreis wirklich angebotsentsprechend lenken, gibt es weiterhin nicht.
Danke Herr Remmers. Ich habe mich schon oft gewundert das hier die Polemik so stark ausgeprägt ist. Sie haben hier sehr viele positive Dinge des EEG aufgezeigt. Das müssen alle jetzt optimistisch umsetzen. Ich mache durch die 30 kW Regel jetzt mein Dach voll und schließe 2 Wallboxen mit Förderung an, um in zwei Jahren zwei Elektroautos zu versorgen. Dadurch habe ich 15kW mehr Leistung. Ich wünsche mir, dass dies 1Mio Hausbesitzer auch tun. Durch Handeln wird politischer Druck größer und nicht durch Miesmachen des Ganzen.
Das modifizierte EEG geht in die richtige Richtung, geht aber m.E. noch nicht weit genug, denn will man in kürzester Zeit mehr Grünstrom erzeugen, um dadurch auch dem Klimawandel effektiver Einhalt zu gebieten, dann sollten die Regierenden einmal Rückgrat zeigen und dem Druck und Einfluss der Energielobby widerstehen und einem unbedingten Wandel Vorschub leisten!
Den Bürgern, die bereits verstanden und die Möglichkeiten haben, dezentral in neue PV-Anlagen zu investieren, um einen schnelleren Wandel herbeizuführen, sollten verstärkt, nicht nur finanziell , sondern auch bei den Eintragungen in den Einkommenssteuer-Formularen der Finanzämter. Dazu wäre ein Formularvordruck mit vorgegebenen Kreuzchen leicht vorzugeben und hilfreich!
Thomas sagt;
Na, Ja! Was der Kal-Heinz Remmers raucht, möchte ich auch.
@ Thomas,
Sie kennen ja meine kritischen Betrachtungen zu den vorausgegangenen EEG Novellen, besonders zu der Ermächtigungsverordnung von 2010, wo die EE als Solche vom Energiewendeprozeß ausgeschlossen wurden, in dem sie zum „Verramschen“ an die Börse verbannt wurden, was ich auch in meinem Eingangskommentar zum Ausdruck gebracht habe. Gegen all das, ist die gegenwärtige Novelle, nicht der rote Teppich für die EE, aber ein weitaus „Kleineres“ Übel gegenüber der Vergangenheit. Deshalb heißt es doch auch in der Überschrift des Artikels.
„Beste EEG- Novelle für die Solarenergie seit 2004“ …Dieser Aussage würde ich voll zustimmen.
Wer das alles von Anfang an mit erlebt hat, muss nichts besonderes rauchen, um zu dieser – möglicherweise etwas zu euphorischen – Erkenntnis zu kommen.
Wie hat der leider allzu früh verstorbene Hermann Scheer während seiner unzähligen Vorträgen in den Neunzigerjahren gesagt, die Wende muss von unten kommen, von oben werden wir nur mit Hindernissen zu kämpfen haben.. Und diese Hindernisse. werden in letzter Zeit von jüngeren und nachrückenden Politikern immer mehr erkannt, und trotz lobbyistischen Machtstrukturen, wird dagegen angegangen..
@Hans, ich sehe das weit skeptischer, da hier eine wirkliche Perspektive in eine sichere Energieversorgung mittels Alternativen Energieen vollkommen ausgeblendet wurde.
Ein EEG 2021 wurde geschaffen, in eingen Punkten ja positiv, jedoch ohne den ges. Zusammenhang der notwendigen Stromversorgung zu betrachten.
So kann das nicht gehen!
Wer Investiert braucht eine Rendite! Ob in PV oder anderstwo.
Ansonsten wird das Geld im Sparstrumpf verbleiben.
Warum sollte in aller Welt in 2021 unter der gegebenen Marschrichtung in PV investieren?
Wer meine Kommentare hier liest, kennt ja die leider immer noch vorhandene kontraproduktive Gesetzgebung, die ich energiepolitische Volksverdummung nenne. Die Tatsache, dass die EE seit 2010 zum separaten Vermarkten ( Verramschen ) an den Spotmarkt der EEX verbannt worden sind, wird all den positiv erscheinenden Fortschritten, immer wieder nachteilig begegnen.
Wir haben anhand unserer Ü20 Anlage dieses Konstrukt von 2010 gerade wieder am eigenen Leibe erlebt, und sogar mit einem Schreiben von unseren zuständigen Netzbetreiber, dieses lobbyistische Werk dokumentiert bekommen. In dem Schreiben heißt es wie folgt. Aufgrund von § 4 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung, darf Strom nur in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden, wenn die Zuordnung zu einem Bilanzkreis erfolgt. Bisher konnten wir als ihr zuständiger Netzbetreiber den Strom auf Grundlage des EEG abnehmen, und dem EEG Bilanzkreis zuordnen. Diese Möglichkeit endet mit Ablauf der Förderung…..Zitat Ende.
Ein diesbezüglicher Anruf von mir mit dem Hinweis, dass mit der Ermächtigungsverordnung von 2010 mein EEG Strom offiziell aus den Bilanzkreisen raus genommen, und an der Börse separat verkauft werden muss, mündete in einen interessanten Dialog. Dabei versuchte ich meinem Gesprächspartner deutlich zu machen, dass mein EE Strom schon seit 2010 nicht mehr in seinem Bilanzkreis.. „Gesetzlich“.. vorhanden ist, und somit meine aus der Förderung fallende Anlage, seinen Bilanzkreis betreffend, gar nichts verändern würde. Mit seiner Erklärung dass das physikalisch gar nicht möglich sei, rannte er bei mir natürlich offene Türen ein, weil das ja die Grundlage dessen ist, was ich hier energiepolitische Volksverdummung, zum Nachteil der gesamten Energiewende nenne. Nun ist mein Gesprächspartner ja nur ein Ausführendes Organ in diesem „Dreisten“ System. In diesem Sinne endete dann auch unser Telefonat, das ihn möglicherweise zum Nachdenken angeregt hat, und mir einmal mehr Praxis nahe, die kontraproduktiven Aspekte der Energiewende aufzeigte
So weit so gut!
Einen vorteil der EEG2021 lässt sich für mich nicht im Weitestens erkennen.
Es sind weiterhin Blockateure und starrsinnige Verhinderer am Stromkonzept der Bundesregierung maßgebend beteiligt.
Politisches Umdenken wird spätestens mit der Bundestags-Wahl im Herbst 2021 eingeleitet.