Österreichs Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat am Freitag die Aufstockung der bestehenden Solarförderung angekündigt. So solle das aktuelle Förderbudget des Klima- und Energiefonds mit weiteren 20 Millionen Euro versehen werden. Dies ist dem Bundesverband Photovoltaic Austria zufolge eine Verdreifachung. Zudem hat die Ministerin eine Anhebung der förderfähigen Anlagengröße von 5 auf 50 Kilowatt zugesagt. Damit haben künftig nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unternehmen Zugang zur Solarförderung.
PV Austria begrüßte, dass der Start der neuen Förderung noch für dieses Jahr geplant sei. „Wichtig ist, dass die Neuauflage dieser Förderung an andere bestehende PV-Fördersysteme (OeMAG) angepasst wird, um eine Harmonisierung und damit auch die Kontinuität der Fördersysteme zu erhalten“, hieß es vom Verband. Dies würde der Solarbranche eine weitere Perspektive und Planungssicherheit geben. Zudem werde das für das nächste Jahr angekündigte Programm für innovative Photovoltaik-Anwendungen, darunter Parkplatzüberdachungen, schwimmende Photovoltaik-Anlagen und andere Doppelnutzungskonzepte, den Photovoltaik-Zubau weiter diversifizieren und zugleich den Wirtschaftsstandort Österreich stärken.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
„So solle das aktuelle Förderbudget des Klima- und Energiefonds mit weiteren 20 Millionen Euro versehen werden. Dies ist dem Bundesverband Photovoltaic Austria zufolge eine Verdreifachung.“
Schon erstaunlich was mit popligen 60 Mio € erreicht werden kann.
Aber auch peinlich, dass einem Land wie Österreich die Photovoltaik und die Umstellung zu EE nur so wenig wert ist.
Man stelle sich nur mal vor was mit einer wirklich neneneswerten Fördersumme von 200 – 600 Mio € möglich wäre.
Leider nur zu wahr!
Leider ist auch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Bereich von Wohnungseigentumshäusern kein Anreiz, sondern ein Hindernis für gewollte Investitionen in Solarenergie.
Erstens ist das Durchführungsmodell „Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft“ nicht für Wohnungseigentumsgemeinschaften definiert, damit ist Eigeninitiative ohne externe Investoren kaum möglich.
Zweitens ist durch den eingebrachten wettbewerbswirtschaftlichen Aspekt bei der Vergabe von Förderungen jede Planungssicherheit verloren gegangen.
So kann man mit Sicherheit keine Mehrheitsbeschlüsse in der Eigentümergemeinschaft für Investitionen finden.