PV Austria: Novelle des Raumplanungsgesetzes im Burgenland könnte private Photovoltaik-Betreiber bei Freiflächen ausschließen

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Photovoltaic (PV) Austria hat den jüngst veröffentlichten Entwurf des Raumplanungsgesetzes des Burgenlands scharf kritisiert. Damit gehe eine Bevorzugung des Landes beim Photovoltaik-Ausbau einher. So sollen künftig Flächen ab 100 Quadratmetern, die sich in der Pacht oder Besitzes des Landes Burgenland oder einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft des Landes befinden für die Photovoltaik-Produktion genutzt werden dürfen. Private Anlagenbetreiber, und selbst die im Teilbesitz des Landes befindliche Energie Burgenland, wären damit ausgeschlossen und effiziente Standorte bleiben ungenutzt, wie der österreichische Bundesverband befürchtet. Auch bereits erfolgte Vorarbeiten für den Bau von Photovoltaik-Anlagen würden wertlos und ein Wettbewerb verhindert.

Darüber hinaus gebe es weitere Formulierungen in dem Entwurf, die Anlass zu Sorge bereiteten. So sei eine jährliche Landesabgabe für die Nutzung der Freifläche vorgesehen. Diese würden von der Landesregierung festgesetzt und auch die die Pachtentgelte für die Nutzung der Fläche durch das Land, sollen per Verordnung definiert werden. Damit wird burgenländischen Grundeigentümern die Wahl des Photovoltaik-Partners sowie die Entscheidung über die wirtschaftlichen Bedingungen einer Verpachtung entzogen, wie PV Austria bemängelt.

„Wichtige Treiber gänzlich von der Energiewende auszuschließen, können wir uns bei den großen Herausforderungen schlicht nicht leisten. Dieses Gesetz wäre die Rückkehr in uralte Strom-Monopolzeiten“, sagt Herbert Paierl, Vorstandschef von PV Austria. Auch die eigenen Ziele, die eine Verzehnfachung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im Burgenland vorsehen, würden damit torpediert.

Ferner konterkariere es die Ziele der Regierung in Wien, die Mitte September den Entwurf für das „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz“ (EAG) vorlegte. Es soll die Grundlage für einen marktwirtschaftlich organisierten Photovoltaik-Ausbau in Österreich schaffen, um bis 2030 die Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien bei der Stromversorgung zu erreichen. „Anstatt mit der Novelle des Raumplanungsgesetzes Photovoltaik-freundlichere Rahmenbedingungen zu schaffen und sie damit als Chance für die Energiewende zu nutzen, droht eine Durchkreuzung der klima- und energiepolitischen Ziele des Bundes“, erklärt Paierl weiter.

Auch bezüglich des neuen Entwurfs des Raumordnungsgesetzes Niederösterreich hatte sich PV Austria unlängst besorgt geäußert, dass der Ausbau der Photovoltaik um bis zu fünf Jahre gebremst werden könnte. Darin ist ein „Überörtlichen Raumordnungsprogramm“ vorgesehen, mit dem festgelegt werden soll, wo in Zukunft neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Fläche größer zwei Hektar entstehen dürften. Dies sei nicht verwerflich, könnte aber zu Verzögerungen führen.

„Niederösterreich hat erst vor sechs Monaten einen sehr vernünftigen und gut handhabbaren Leitfaden zur Ausweisung von Photovoltaik-Flächen in den kommunalen Entwicklungs- und Flächenwidmungsplänen herausgegeben, an dem sich Gemeinden und Anlagenplaner seitdem orientieren. Damit ist Niederösterreich zum positiven Beispiel für die Bewertung und Festlegung von geeigneten Photovoltaik-Flächen auch für andere Bundesländer geworden. Es gibt also ein transparentes und gut handhabbares Instrument zur Widmung und somit Errichtung von größeren Photovoltaik-Anlagen“, sagte Paierl. Für die bereits laufenden Flächenwidmungspläne seien im Entwurf leider keine Übergangsfristen vorgesehen. Dies gefährde die Realisierung der Photovoltaik-Anlagen oder könnte sie zumindest um bis zu fünf Jahre verzögern, ehe das neue Programm greife.

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