Verfassungsgericht weist Beschwerde zur EEG-Umlage ab

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Die Sonneninitiative ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde wegen der Besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage vorerst gescheitert. Die erste Kammer des ersten Senats habe die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, hieß es dazu am Donnerstag. Hauptgrund für die Nichtzulassung der EEG-Klage sei, dass der Verein die Interessen seiner Teilnehmer an den Projekten sowie den Stromkunden in den betroffenen Liegenschaften nur als Betreiber und Verwalter indirekt vertrete. Die Sonneninitiative sei daher „selbst nicht unmittelbar geschädigt“, so die Richter in Karlsruhe. Zudem habe der Verein nicht hinreichend darlegen können, in seinen eigenen Rechten durch die Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage verletzt zu sein.

Die Sonneninitiative moniert die ungerechte Verteilung der Kosten für die EEG-Umlage. Energieintensive Industrien sind teilweise von der Zahlung der Umlage befreit. Diese Kosten werden dann auf die übrigen Unternehmen sowie Privathaushalte umgelegt.  „Leider ist der Verein nun vorerst damit gescheitert, die an vielen Stellen ungerechte EEG-Umlage zu reformieren. Denn nicht nur die ‚Besondere Ausgleichsregelung‘ ist laut Meinung vieler Experten ungerecht und illegitim“, hieß es nach der Entscheidung in Karlsruhe von der Sonneninitiative. So werde auch ein Großteil der EEG-Umlage nicht für den weiteren Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Co. genutzt, sondern diese für viele Quersubventionierungen verschiedenster Akteure im gesamten Strommarkt. Nach Einschätzung der Sonneninitiative wird die EEG-Umlage zudem von „der Politik künstlich hochgetrieben, obwohl die Gestehungskosten für erneuerbaren Strom stetig sinken.“

Dies hängt mit dem Mechanismus zusammen. Je niedriger der Börsenstrompreis, umso größer wird die Differenz zu den auf 20 Jahre garantierten Einspeisevergütungen. In der Folge steigen also die Kosten, die die Stromverbraucher über die EEG-Umlage zahlen müssen. Doch nicht nur die mittlerweile in Deutschland installierte Menge an Wind- und Solarparks senkt den Börsenstrompreis. In diesem Jahr sorgte zudem die Corona-Krise und die dadurch gesunkene Industrienachfrage dafür, dass die Börsenstrompreise deutlich sanken. Die Folge war, dass das EEG-Konto, über das die Übertragungsnetzbetreiber die Zahlungen an die Betreiber der Erneuerbaren-Anlagen finanzieren, im Juni erstmals seit Dezember 2013 ein Minus aufwies. Der Verlust wird sich in den kommenden Monaten noch deutlich ausweiten. Allerdings hat die Bundesregierung im Zuge ihrer Corona-Hilfsmaßnahmen bereits beschlossen, diese Verluste über Bundesmittel auszugleichen, und die EEG-Umlage im kommenden Jahr leicht auf 6,50 Cent pro Kilowattstunde zu senken. 2022 soll sie dann nochmals auf 6 Cent pro Kilowattstunde reduziert werden.

„Mit der ‚Besonderen Ausgleichsregelung‘ für stromintensive Unternehmen hatte der Verein mutmaßlich einen Angriffspunkt gegen eine der vielen Ungerechtigkeiten gefunden, um die Politik zu einer Änderung des EEG zu bewegen. Gerichtlich ist dies aber nun gescheitert“, kommentierte Sonneninitiative die Entscheidung. Die Klage sei jedoch nicht umsonst gewesen, da die Probleme rund um die EEG-Umlage nun beim Gesetzgeber angekommen seien. Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause eine Entschließung verabschiedet, in der eine schnelle Reform des EEG gefordert, die die Senkung der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer als auch die Umstellung der Finanzierung der EEG-Vergütung beinhaltet.

Sonneninitiative will auch weiter für eine gerechte Stromkostenverteilung kämpfen, wie der Verein ankündigte. „Dazu sucht er einen Stromkunden, der selbst von hohen Stromkosten betroffen, selbst nicht als stromintensives Unternehmen gilt aber groß genug ist, um von den gerichtlichen Instanzen anerkannt zu werden.“ Sonneninitiative werde jedem Kläger die gesammelten Erfahrungen und Rechtsmittel zur Verfügung stellen. Zudem werde der Verein versuchen, mittels neuer Sponsoren auch eine neuerliche Klage finanziell zu unterstützen.

Wegen der als verfassungswidrig wahrgenommenen Besondere Ausgleichsregelung hatte der Verein 2017 Teile der EEG-Umlage gegenüber Amprion einbehalten. Der Netzbetreiber hat den Verein daraufhin beim Landgericht Marburg verklagt und in der ersten Instanz am 1. April 2019 Recht bekommen. Daraufhin ist der Verein mit Rechtsanwalt Becker in die Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte das Urteil am 20. März 2020. Dies war vom Verein und dem ihn vertretenden Juristen Peter Becker von Anfang an so geplant – denn diese Gerichte urteilen nicht darüber, ob die Besondere Ausgleichsregelung  rechtens ist, sondern nur darüber, ob der Verein nach diesem Gesetz die EEG-Umlage zahlen muss. Mit der „Niederlage“ vor dem Oberlandesgericht Frankfurt war der Weg frei für die Verfassungsbeschwerde, die Becker am 7. Mai 2020 in Karlsruhe eingelegt hat.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes haben wir einen falschen Betrag für die geplante Reduktion der EEG-Umlage 2022 angegeben. Wir haben dies am 29. Juli 2020, 10.30 Uhr korrigiert.

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