Bundesrat fordert schnelle EEG-Reform von Regierung

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag noch zwei Entschließungen mehrheitlich verabschiedet. In der ersten wird die Bundesregierung aufgefordert, dass EEG möglichst schnell zu reformieren. In der zweiten Entschließung geht es darum, dass alternative Geschäftsmodelle für Windkraftanlagen gefunden werden müssten, die Ende des Jahres aus der EEG-Förderung fallen.

Bezüglich der EEG-Reform schlägt der Bundesrat zahlreiche Maßnahmen vor, wie das Klimaschutzziel 2030 mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbare Energien erreicht werden kann. Aus Sicht der Länderkammer gehört dazu eine „systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiebereich, wobei es um eine Absenkung der EEG-Umlage und der Stromsteuer sowie steigende CO2-Preise in den Sektoren Wärme und Verkehr gehen soll“. Für die Verhinderung eines Anstiegs der EEG-Umlage infolge der Corona-Krise fordert der Bundesrat kurzfristige Haushaltszuschüsse. Diese hat die Bundesregierung in ihrem Konjunkturpaket bereits vorgesehen.

Die Länderkammer sieht aber auch dringenden Handlungsbedarf bei den verschieden erneuerbaren Technologien. So wird für die EEG-Reform gefordert, dass die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle zu überarbeiten, um einen stärkeren Anreiz für Photovoltaik auf Dächern zu setzen. Auch sollte das Ziel für Windkraft auf See angehoben werden sowie flexible Lösungen für die Wasserstoff-Erzeugung aus Offshore-Windkraft ermöglicht werden. Der Bundesrat fordert zudem geeignete Instrumente für den weiteren Ausbau der Windkraft an Land. Auch die Rahmenbedingungen für Biomasseanlagen müssten nachgebessert werden, etwa um bestehende Biogasanlagen auf eine hocheffiziente stromgeführte KWK-Fahrweise umrüsten zu können.

Im Fall der von Niedersachsen vorgeschlagenen Anschlussregelung für Windkraftanlagen, die im nächsten Jahr keine EEG-Förderung mehr erhalten, sieht die Entschließung vor, dass die Regelungen für Stromabnahmeverträge (PPA) und die regionale Grünstromvermarktung verbessert werden müssten. Auch das Repowering der Altanlagen müsste genehmigungsrechtlich vereinfacht werden, so die Länderkammer in ihrer Entschließung.

Beide Entschließungen werden nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann entscheiden, ob sie die Anliegen der Länder aufgreift. Eine Entscheidungsfrist gibt es dabei nicht.

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