Verein Sonneninitiative unterliegt mit Klage gegen EEG-Umlage in erster Instanz

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Der Verein Sonneninitiative hat nach eigenen Aussagen erwartungsgemäß mit seiner Klage gegen die Zahlung der EEG-Umlage für seine Photovoltaik-Anlage verloren. Das Landgericht Marburg habe in erster Instanz für den Übertragungsnetzbetreiber Amprion entschieden, der die EEG-Umlage aus den Anlagen in seinem Gebiet eintreibt. „Dies verwundert kaum, da das Landgericht die Frage, ob Paragraph 63 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gegen das Grundgesetz verstößt, nicht beantworten wollte“, heißt es in einem Statement des Vereins vom Mittwoch. Das Urteil war am Montag erfolgt. Nach Angaben der Sonneninitiative sei die Entscheidung wenig verwunderlich, da der Richter erst an dem Tag für den Fall zuständig geworden ist. „Hätte das Landgericht die personellen Ressourcen gehabt den komplexen Sachverhalt richtig zu bewerten, hätte es den Fall nach Auffassung von Rechtsanwalt und Energierechtler Peter Becker direkt an das Verfassungsgericht weitergeben können“, heißt es weiter.

Der Verein und Energierechtler Peter Becker sind der Auffassung, dass die Besonderen Ausnahmeregelungen für energieintensive Industrien und Schienenbahnen verfassungswidrig sind. Daher hatten sie im November 2018 die Klage beim Landgericht Marburg eingereicht. Dabei sieht man durchaus die Notwendigkeit, Industriebetriebe vor hohen Energiepreisen im internationalen Wettbewerb zu unterstützen. Was auf Kritik stößt, sei, dass die Beihilfe an die Industrie nicht offen und vom Staat über Steuern finanziert werden, sondern unwissentlich von allen Stromkunden. Dies verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes, so der Verein. Nach seiner Auffassung werden die Stromverbraucher mit acht Milliarden Euro – Stand 2017 – zusätzlich belastet, weil große Teil der Industrie von der EEG-Umlagezahlung teilweise befreit werden.

Nun will der Verein – stellvertretend für alle Stromverbraucher in Deutschland – in Berufung gehen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt/Main muss sich mit dem Fall in zweiter Instanz befassen. Der Verein Sonneninitiative hofft, dass die Klage dann direkt dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird. Für die Kosten des Verfahrens, die inzwischen einen fünfstelligen Betrag erreicht haben, werden Spenden gesammelt.

Der Verein Sonneninitiative ist 2002 gegründet worden. Er betreibt rund 250 Bürgersolarparks, an denen mehr als 1000 Menschen beteiligt sind. Der direkt auf Schulen, Bürgerhäusern, Feuerwehren, Kliniken und kleinen Firmen erzeugte Solarstrom wird direkt an die Nutzer der Gebäude geliefert. Er unterliegt damit der vollen EEG-Umlage, die im Fall des Vereins an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber Amprion gezahlt werden muss.

In den vergangenen Monaten hat der Verein Amprion nur 80 Prozent EEG-Umlage gezahlt und ist dafür vom Übertragungsnetzbetreiber vor dem Landgericht Marburg verklagt worden. Mit einem Urteil des Verfassungsgerichts erhofft sich der Verein eine Entlastung von erneuerbarem Strom, so dass dieser unter fairen Bedingungen mit fossil erzeugtem Strom, konkurrieren kann. Zudem sei es nicht gerecht, dass die Industrie auf Kosten der sozial Schwachen entlastet werde.

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