Statkraft wehrt sich gerichtlich gegen Abmahnung der Bundesnetzagentur

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Insgesamt fünf Bilanzkreisverantwortliche hat die Bundesnetzagentur im April wegen der Systemschwankungen im Stromnetz im Juni 2019 abgemahnt: zunächst Energie Vertrieb Deutschland und Optimax Energy, dann auch Centrica, Danske Commodities und Statkraft. Der Bonner Behörde zufolge haben alle fünf Unternehmen gegen ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung verstoßen. Schon kurz nach der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur hatte Statkraft angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen. Diesen Weg schlägt das Unternehmen jetzt ein: Wie eine Sprecherin gegenüber pv magazine bestätigte, hat Statkraft am 2. Juni gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

„Statkraft ist entgegen der Auffassung der Bundesnetzagentur nach wie vor fest davon überzeugt, ihren Bilanzkreis zu jeder Zeit gemäß den maßgeblichen deutschen und europäischen regulatorischen Vorgaben bewirtschaftet zu haben“, so das Unternehmen auf Nachfrage von pv magazine. „Mit unserer Beschwerde möchten wir darüber hinaus zur weiteren Klärung der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der effizienten Integration von Erneuerbaren beitragen.“ Zurzeit arbeite Statkraft noch an der detaillierten Begründung der Beschwerde. Aus formaljuristischen Gründen könne sich das Unternehmen daher nicht weiter äußern.

Die Bundesnetzagentur hatte Statkraft und den anderen Unternehmen vorgeworfen, durch einen unzureichenden Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme signifikante Ungleichgewichte in ihren Bilanzkreisen verursacht zu haben. Dies sei eine Ursache für die im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Systemungleichgewichte im Stromnetz gewesen. So hätten die angemeldeten Energiemengen in der Erzeugungsprognose den Bilanzkreisverantwortlichen tatsächlich nicht zur Verfügung gestanden. Es sei unzureichend, die Prognose für die Bilanzkreisbewirtschaftung am Saldo des Netzregelverbundes auszurichten, ohne die aktuelle Einspeisung der dem Bilanzkreis zugeordneten Erzeugungsanlagen zu berücksichtigen, erklärte damals die Bundesnetzagentur.

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