Niedersachsen bringt Bundesratsinitiative für Post-EEG-Regelung auf den Weg

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Geht es nach dem Land Niedersachsen, wird sich der Bundesrat bei der Bundesregierung „für einen zielorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase“ einsetzen. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat Niedersachsen am Freitag in die Länderkammer eingebracht. Konkret möchte Niedersachsen erreichen, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, unverzüglich eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Anpassung der Ausbaupfade für die erneuerbaren Energieträger vorzulegen. So soll ein für alle Akteure planungssicheres Erreichen des sogenannten 65-Prozent-Ziels bis zum Jahr 2030 sichergestellt werden. Außerdem soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, im Zusammenhang mit der Anpassung der Ausbaupfade für die einzelnen erneuerbaren Energieträger auch die Rahmenbedingungen für die regionale Grünstromvermarktung zu verbessern.

Laut Niedersachsen kommt dem Weiterbetrieb bestehender Anlagen eine besondere Bedeutung für eine sichere und preisgünstige Stromversorgung zu, während der Atomausstieg vollendet und gleichzeitig der Kohleausstieg intensiviert werde. Der Weiterbetrieb der Anlagen in der Post-EEG-Phase könne zudem eine große Chance für die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien werden, da auf diese Weise das Marktsegment der Grünstromvermarktung von in Deutschland produziertem Grünstrom – zum Beispiel in Form langfristiger Lieferverträge für erneuerbare Energien – deutlich anwachsen könne. Hierfür seien adäquate Rahmenbedingungen für die Direktvermarktung des Stroms der entsprechenden Anlagen notwendig.

Einen expliziten Vorschlag legt Niedersachsen in seinem Entschließungsantrag für die Windenergie-Anlagen an Land vor, bei denen die EEG-Förderung ausläuft und ein standortgleicher Ersatz durch eine Neuanlage aus planungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Hier sei eine Anschlussförderung vorzusehen, um Stilllegungen aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden. Folgende Kernelemente schlägt Niedersachsen vor: eine einmalige Option für die Betreiber, ihre Stromproduktion für einen fest vorgegebenen Zeitraum von bis zu sieben Jahren für eine gesetzlich fixierte Vergütung an die Übertragungsnetzbetreiber weitergeben zu können, ein Fixpreis für diese Vergütung in Höhe von 70 Prozent des jeweils aktuellen Höchstwertes der Ausschreibungen für neue Windenergieanlagen an Land sowie eine EEG-konforme Vermarktung der Strommengen über die Übertragungsnetzbetreiber, die dann alle damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben auf dem EEG-Konto verbuchen. Eine Mehrbelastung für EEG-umlagepflichtige Letztverbraucher ergebe sich dabei nur dann, wenn der Fixpreis über dem Marktwert für Strom aus Windenergieanlagen an Land liege.

„Die gesetzliche Umsetzung der Anschlussförderung muss bis Ende 2020 erfolgen“, so der Entschließungsantrag weiter. Vor diesem Hintergrund soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten, auf Basis der Kernelemente schnellstmöglich ein EU-rechtskonformes Instrument zur Anschlussförderung von Windenergieanlagen an Land zu entwickeln und dabei den Gestaltungsspielraum zu nutzen, der sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ergibt, nach der das EEG keine Beihilfe darstellt. Zunächst werden jetzt aber die Ausschüsse des Bundesrats über den niedersächsischen Antrag beraten.

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