Umweltministerium fordert schnelle Einführung der Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg

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Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) will möglichst schnell ein neues Klimaschutzgesetz verabschieden. „Trockenheit und Dürre sind eindeutige Anzeichen für den fortschreitenden Klimawandel. Sie sind eine Warnung an uns, mehr für den Klimaschutz zu tun“, erklärte er. Untersteller forderte den Koalitionspartner von der CDU auf, endlich den Weg für eine Novelle freizumachen. „Der Gesetzesentwurf liegt bei der CDU-Fraktion, er ist in vielen Abstimmungsrunden besprochen und zustimmungsreif. Ich erwarte eine zügige Zustimmung, wenn es die CDU mit dem Klimaschutz ernst meint“, sagte Untersteller. „Die Corona-Pandemie in den Griff zu kriegen, ist im Moment natürlich die größte Sorge. Aber wir müssen weiter in die Zukunft denken. Der Klimawandel fordert von uns ein ebenso entschlossenes und konsequentes Handeln, wie es jetzt die Pandemie tut“, so der Landesumweltminister weiter.

Nach Aussagen von Untersteller hat sich die CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann bisher noch nicht zu diesem Thema positioniert. Er habe ihm bereits vor Weihnachten angeschrieben und für die Einführung der Photovoltaik-Pflicht, die das Ministerium in der Klimaschutznovelle festschreiben will, geworben. Eine Verpflichtung zur Photovoltaik nutze dem Klimaschutz und Handwerk gleichermaßen.

Doch nicht nur im eigenen Land bremst die CDU. Auch in Richtung Bundesregierung forderte Untersteller, endlich mehr für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu tun und wichtige Entscheidungen nicht länger aufzuschieben. „Die Bundesregierung muss deshalb endlich den Ausbaudeckel für Photovoltaik aufheben und die unsinnige Idee aufgeben, einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung vorzuschreiben“, sagte er.

Einige Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben in den vergangenen Jahren bereits eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten eingeführt. Nach dem Willen des Landesumweltministeriums soll eine solche Vorschrift für Neubauten ab 2022 für ganz Baden-Württemberg gelten.

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