EU-Kommission genehmigt Italiens neues Fördergesetz für Erneuerbare

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Die Europäische Kommission hat am Freitag nach mehrmonatiger Überprüfung die neue italienische Auktions- und Anreizregelung für erneuerbare Energien genehmigt. Die Genehmigung des Gesetzes wurde offenbar durch Fragen bezüglich der Vergütung von Wasserkraft verzögert. Im Rahmen des vorgeschlagenen 5,4-Milliarden-Euro-Programms erhalten erneuerbare Energieprojekte einen Prämientarif auf den Marktpreis für Strom, solange der saubere Strom der teurere der beiden ist. „Diese Prämie darf nicht höher als die Differenz zwischen den durchschnittlichen Produktionskosten für jede erneuerbare Technologie und dem Marktpreis sein“, so die Vorgabe der EU-Gesetzgeber.

Das Auktionssystem – das zusätzliche Anreize für Elektrofahrzeuge in allen Segmenten bieten wird – einen Rückforderungsmechanismus beinhalten wird, wie es aus Brüssel weiter heißt. So seien die italienischen Behörden berechtigt, die zusätzliche Förderung zu stoppen, falls die Erzeugung erneuerbarer Energien günstiger wird als der Marktpreis. „Dadurch wird sichergestellt, dass die staatliche Unterstützung auf das notwendige Minimum beschränkt ist“, erklärte die EU-Kommission.

Die erste technologieneutrale Ausschreibung für Erneuerbaren-Projekte mit einem Gesamtvolumen von 500 Megawatt im Bereich der erneuerbaren Energien war ursprünglich zwischen November 2018 und Januar 2019 geplant. Doch es fehlte die Genehmigung aus Brüssel.

Wiederbelebung des Großanlagenmarktes erwartet

Rund 4,8 Gigawatt an Volumen für erneuerbare Energiekapazitäten mit mehr als einem Megawatt Leistung sind bei Auktionen bis Ende 2021 geplant. In den ersten beiden Ausschreibungsrunden werden jeweils rund 500 Megawatt vergeben. In den Runden drei bis fünf wird jede Ausschreibung 700 Megawatt Volumen haben. Für die letzten beiden Runden wird die Zuschlagsmenge bei 800 Megawatt liegen, wie das Gesetz vorsieht.

Das von der EU-Kommission genehmigte Programm umfasst auch eine Reihe von Ausschreibungen für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien mit einer Leistung zwischen 20 Kilowatt und 1 Megawatt. Eine erste Reihe von Ausschreibungen wird es für Photovoltaik- und Windprojekte (A-Gruppe) mit einer Gesamtleistung von 650 Megawatt geben. Der italienische Plan sieht auch Anreize für Photovoltaik-Dachprojekte mit einer Gesamtleistung von 600 Megawatt vor, die mit der Beseitigung von Asbestabdeckungen verbunden sind.

Es wird erwartet, dass das neue Auktionsverfahren den Markt für Photovoltaik-Kraftwerke wiederbeleben wird. Das Marktsegment hat in den vergangenen Monaten dank privater Stromlieferverträge (PPA) einen leichten Aufschwung erlebt. Der größte Teil der 20 Gigawatt installierten Photovoltaik-Leistung in Italien entfällt auf Projekte im Megawattbereich, die unter den fünf Versionen des Fördergesetzes „Conto Energia“ entwickelt wurden. Italien will bis 2030 rund 50 Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung.

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