Kaufprämie für Elektroautos wird bis Ende 2020 verlängert

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Eigentlich hätte Ende Juni mit der Kaufprämie für Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge Schluss sein sollen. Doch der Fördertopf ist noch immer prall gefüllt. Mitte 2016 war der Zuschuss von 4000 Euro für Elektroautos und 3000 für Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge eingeführt worden. Jeweils 600 Millionen Euro stellen die Bundesregierung und die beteiligten Autohersteller bereit.

Dem damit einhergehenden Ziel, bis 2020 doch noch eine Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen rollen zu lassen, ist die Bundesregierung mit der Kaufprämie nur stotternd nähergekommen. Die Auswertung des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von Ende April zeigt, dass in den knapp drei Jahren 74.906 Anträge für Elektrofahrzeuge, 39.027 für Plug-in-Hybride und 60 für Brennstoffzellenautos gestellt wurden.  Damit ist etwas mehr als ein Drittel der Gesamtfördersumme seit dem Sommer 2016 abgerufen worden. Rund 800 Millionen Euro sind noch im Topf.

Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte am Freitag daher eine Verlängerung des sogenannten Umweltbonus bis Ende 2020 an. „Die Zahl der Anträge steigt stetig an – zwar langsamer als wir das erhofft hatten, aber umso wichtiger ist es, Kontinuität bei der Förderung zu gewährleisten“, erklärte Minister Peter Altmaier (CDU). Er wies daraufhin, dass die schleppende Nachfrage nach der Kaufprämie vor allem am mangelnden Angebot an Elektrofahrzeugen hapere. Mittlerweile wachse jedoch die Zahl der am Markt verfügbaren Elektrofahrzeuge. Ein anderes Hindernis für eine raschere Ausbreitung der Elektromobilität macht Altmaier bei der Ladeinfrastruktur aus. Diese müsse kontinuierlich ausgebaut werden.

Die Kaufprämie soll bis Ende kommenden Jahres in der bestehenden Form fortgeführt werden. Die notwendige Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums werde Mitte nächster Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht und gelte dann ab 1. Juli, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Auch die Obergrenze von 60.000 Euro als Netto-Listenpreis für das Basismodell der zu fördernden Fahrzeuge bleibe bestehen. Für den Fall, dass die 1,2 Milliarden Euro schon vor Ende 2020 aufgebraucht sind, würde die Förderung vorzeitig enden. Anträge für die Förderung von Neufahrzeugen können Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Kommunale Betriebe und Vereine stellen. Neu sei eine Förderung von pauschal 100 Euro für den Einbau eines akustischen Warnsystems für blinde und sehbehinderte Menschen, hieß es weiter.

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