Investitionen in Verteilnetz überschreiten 10 Milliarden Euro

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Bis zum 31. Dezember 2018 hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben etwa 900 Millionen Euro an Kapitalaufschlägen für den Ausbau der Verteilnetze genehmigt. Dies entspreche durchgeführten oder geplanten Investitionen von etwa 10,4 Milliarden Euro, teilte die Bonner Behörde am Donnerstag mit. Der Bundesnetzagentur zufolge ist das Instrument der Kapitalkostenaufschläge für die Verteilnetze zum 1. Januar 2019 erstmals umgesetzt worden. Es sieht vor, dass die Netzbetreiber unmittelbar für Investitionen in die Netzinfrastruktur Aufschläge auf die von der Bundesnetzagentur genehmigte Erlösobergrenze beantragen können.

„Die Verteilernetzbetreiber haben Kapitalkostenaufschläge vehement gefordert. Jetzt ist das Geld da“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir werden darauf achten, dass dieses Geld der Netznutzer nun auch investiert wird. Nicht genutzte Mittel wird die Bundesnetzagentur verzinst zurückfordern.“

Die Erlösobergrenzen umfassen alle Netzkosten zuzüglich einer Verzinsung des Eigenkapitals und dürfen den Verbrauchern über die Netzentgelte in Rechnung gestellt werden. Es sei eine Art Vorfinanzierung, um Investitionen in die bestehenden oder den Ausbau der Netze zu gewährleisten, heißt es bei der Bundesnetzagentur weiter. Die 900 Millionen Euro an gewährten Kapitalkostenaufschlägen bezögen sich nur auf erfolgte oder geplante Investitionen in den Jahren 2017, 2018 und 2019. Danaeben gibt es noch weitere Investitionen von 700 kleineren, in Landeszuständigkeit regulierten Unternehmen.

Ende 2016 hatte die Bundesnetzagentur die staatlich garantierten Renditen, die die Erlösobergrenzen darstellen, für die Jahre 2017 bis 2019 um jeweils rund zwei Prozent gesenkt. Die Zinssätze für das Eigenkapital bei Neuinvestitionen sollten von 9,05 auf 6,91 und bei bestehenden Netzen von 7,14 auf 5,12 Prozent gekürzt werden. Dagegen zogen die Netzbetreiber vor Gericht und im März 2018 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf zu ihren Gunsten. Die Richter forderten die Erlösobergrenzen, die ab 1. Januar 2019 für die Stromnetze gelten, neu festzulegen. Vertreter der Ökostrombranche hatten das Urteil scharf kritisiert.

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