Verbraucherzentrale NRW moniert hohe rechtliche Hürden bei gemeinschaftlicher PV-Eigenversorgung

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Die aktuelle Rechtslage bremst die gemeinschaftliche Eigenversorgung aus Photovoltaik-Anlagen aus. Es sei Privatleuten nahezu unmöglich, ihren Solarstrom mit anderem Hausbewohnern zu teilen, ohne Rechtsbruch zu begehen, so das Ergebnis eines von der Verbraucherzentrale NRW beauftragten Rechtsgutachtens der Kanzler von Bredow/Valentin/Herz. Die Rechtslage für die gemeinschaftliche Eigenversorgung mit erneuerbarem Strom sei „weder verhältnismäßig noch sachgerecht“.

Die Verbraucherschützer fordern daher dringend Nachbesserungen. „Das Kernproblem ist die Definition der Eigenversorgung anhand der Personenidentität“, erklärt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. Diese weniger strikt auszulegen, ist nach Auffassung der Verbraucherschützer der geeignete Ansatzpunkt für kurzfristig wirksame Verbesserungen. Langfristig sollten schlüssig konzipierte Definitionen, Ausnahmeregelungen und Bagatellgrenzen Abhilfe schaffen. Es werde ein zeitgemäßer Rechtsrahmen für die gemeinschaftliche Eigenversorgung und Lieferbeziehungen gebraucht.

Die derzeitige Regelung sei zu bürokratisch. „Privatleute, die nur wenige Kilowattstunden aus ihrer Solaranlage in eine Einliegerwohnung leiten wollen, werden mit massiven Melde- und Zahlungspflichten überfordert, die eigentlich für große Versorger mit Tausenden von Kunden gedacht sind“, so Sieverding weiter. Im Rechtsgutachter werde aufgezeigt, welche Folgen die Einstufung als Energieversorger habe. „Als Laien laufen private Prosumer angesichts der unübersichtlichen Gesetzeslage permanent Gefahr, beim Teilen von Solarstrom aus Unkenntnis Rechtsbrüche zu begehen“, so Sieverding weiter. Bislang seien die Rechtsbrüche noch nicht verfolgt worden, theoretisch könnten sie aber auch in einigen Jahren noch Strafen nach sich ziehen.

Hoffnung auf eine baldige Anpassung machen die Beschlüsse der EU zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie. Darin ist eine Stärkung des Eigenverbrauchs, auch des gemeinschaftlichen, vorgesehen. Die Bundesregierung hat allerdings bis 2021 Zeit, diese EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die Verbraucherzentrale NRW hat klare Vorstellungen, wie eine Neuregelung aussehen sollte. „Ziel muss es sein, die gemeinschaftliche Eigenversorgung von Prosumern von untragbaren Pflichten und Risiken zu befreien und die energierechtlichen Auflagen für diese wichtigen Akteure der Energiewende auf das Sinnvolle zu reduzieren“, so Sieverding.

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