Die aktuelle Rechtslage bremst die gemeinschaftliche Eigenversorgung aus Photovoltaik-Anlagen aus. Es sei Privatleuten nahezu unmöglich, ihren Solarstrom mit anderem Hausbewohnern zu teilen, ohne Rechtsbruch zu begehen, so das Ergebnis eines von der Verbraucherzentrale NRW beauftragten Rechtsgutachtens der Kanzler von Bredow/Valentin/Herz. Die Rechtslage für die gemeinschaftliche Eigenversorgung mit erneuerbarem Strom sei „weder verhältnismäßig noch sachgerecht“.
Die Verbraucherschützer fordern daher dringend Nachbesserungen. „Das Kernproblem ist die Definition der Eigenversorgung anhand der Personenidentität“, erklärt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. Diese weniger strikt auszulegen, ist nach Auffassung der Verbraucherschützer der geeignete Ansatzpunkt für kurzfristig wirksame Verbesserungen. Langfristig sollten schlüssig konzipierte Definitionen, Ausnahmeregelungen und Bagatellgrenzen Abhilfe schaffen. Es werde ein zeitgemäßer Rechtsrahmen für die gemeinschaftliche Eigenversorgung und Lieferbeziehungen gebraucht.
Die derzeitige Regelung sei zu bürokratisch. „Privatleute, die nur wenige Kilowattstunden aus ihrer Solaranlage in eine Einliegerwohnung leiten wollen, werden mit massiven Melde- und Zahlungspflichten überfordert, die eigentlich für große Versorger mit Tausenden von Kunden gedacht sind“, so Sieverding weiter. Im Rechtsgutachter werde aufgezeigt, welche Folgen die Einstufung als Energieversorger habe. „Als Laien laufen private Prosumer angesichts der unübersichtlichen Gesetzeslage permanent Gefahr, beim Teilen von Solarstrom aus Unkenntnis Rechtsbrüche zu begehen“, so Sieverding weiter. Bislang seien die Rechtsbrüche noch nicht verfolgt worden, theoretisch könnten sie aber auch in einigen Jahren noch Strafen nach sich ziehen.
Hoffnung auf eine baldige Anpassung machen die Beschlüsse der EU zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie. Darin ist eine Stärkung des Eigenverbrauchs, auch des gemeinschaftlichen, vorgesehen. Die Bundesregierung hat allerdings bis 2021 Zeit, diese EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die Verbraucherzentrale NRW hat klare Vorstellungen, wie eine Neuregelung aussehen sollte. „Ziel muss es sein, die gemeinschaftliche Eigenversorgung von Prosumern von untragbaren Pflichten und Risiken zu befreien und die energierechtlichen Auflagen für diese wichtigen Akteure der Energiewende auf das Sinnvolle zu reduzieren“, so Sieverding.
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Die Überregulierung in Deutschland ist ja nichts Neues, dies liegt wohl in den Genen und/oder den Verflechtungen zwischen den EVU’s und den Gesetzgebern.
Aber erfreulicherweise tut sich hier etwas in Deutschland – jeder neue private Stromproduzent schwächt die alte verkrustete Machtposition der EVU’s . Diese wachsende Personengruppe hat noch keine Lobby welche sich um dieses Problem kümmert – da wird es dann irgendwann die schiere unüberhörbare Masse richten.
Und manchmal hilft auch: Einfach anfangen, ausprobieren, Lehrgeld zahlen und nicht auf die Politik warten!
Hier wird doch ganz klar ersichtlich, dass die Politik im Zangengriff der EVU Lobby sich kaum noch bewegen kann. Daher hoffe ich auf das Europa-Parlament hier im Sinne des normalen Bürgers diesem Treiben ein Ende zu setzen. Zusätzlich sind wir natürlich selbst gefragt, verstärkt und kontinuierlich investiv erneuerbare Energien voranzubringen! Nur dann wird sich über kurz oder lang das Thema der jetzt noch bestimmenden EVU`s, erledigt haben. Allein jetzt schon auf 100% Ökostrom umzustellen (mit ausgewiesenen Label), könnte ganz schnell die jetzt noch Atom- und Kohlestrom liefernden Großen Konzerne schnell den gar aus machen! Dabei spielt das Horror – Szenario, dann bricht die Wirtschaft zusammen und 10000 nde Arbeitsplätze gehen verloren, kaum eine Rolle, denn jetzt schon liefern wir überproportional Strom ins Ausland und durch den Wegfall von Arbeitsplätzen entstehen, wie schon häufig bewiesen und nachweisbar, meist noch mehr Arbeitsplätze. Also lasst uns tätig werden.
Es wäre ganz einfach, den Eigenverbrauch statt auf die Personenidentität auf das Grundstück bzw. den Netzanschluss zu beziehen. Hierdurch wäre der Solarstrom auf dem Grundstück ideal von allen Parteien nutzbar und das Netz müsste am wenigsten Strom hin u. her transportieren. Diese Regelung würde vermutlich in über 90% der Fälle sehr verwaltungsarm die Energiewende voranbringen und auch der „kleine Mieter“ würde profitieren.
Warum soll ein Vermieter Strom nicht genauso wie Wasser, Müllgebühren, Hausversicherung usw. zentral einkaufen, mit eigenem Solarstrom (netzentlastend) mischen und an seine Mieter über die Nebenkostenabrechnung weiterverkaufen dürfen? Zum Schutz der Mieter könnte man eine Preisobergrenze in Höhe des lokalen Grundversorgers festlegen, wobei selbst diese bei weiterhin freier Wahl des Stromanbieters eigentlich überflüssig ist.