EU-Rat macht Weg für neue Erneuerbaren-Richtlinie endgültig frei

Mit der Zustimmung im Rat kann die Erneuerbaren-Richtlinie in Kraft treten. Neben der Anhebung des Ausbauziels auf einen Anteil von 32 Prozent Erneuerbare am Energieverbrauch sind damit auch die Verbesserungen beim Eigenverbrauch beschlossen. Die Mitgliedsstaaten haben allerdings bis 2021 Zeit, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.
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Drei wesentliche Teile des sogenannten „Winterpakets“ haben die EU-Mitgliedsstaaten am Montag im Rat der Europäischen Union beschlossen. Sie umfassen Änderungen der Energieeffizienz- und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und eine neue Verordnung zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik. Zuvor hatten bereits die EU-Kommission und das EU-Parlament für die neuen Vorgaben gestimmt, die damit drei Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt – die für den 21. Dezember vorgesehen ist – offiziell in Kraft treten werden. Bis 2021 müssen die EU-Mitgliedsstaaten diese in eigenes Recht umsetzen.

So werde die Ziele 2030 für den Erneuerbaren-Ausbau in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr auf 32 Prozent angehoben und für die Energieeffizienz auf 32,5 Prozent. In der überarbeiteten Erneuerbaren-Richtlinie sind vier Schlüsselelemente enthalten. So sollen marktorientiertere Fördersysteme für den weiteren Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Co. im Stromsektor gefunden werden. Auch im Verkehrssektor soll der Anteil der Erneuerbaren auf mindestens 14 Prozent bis 2030 erhöht werden. Zudem ist in der Erneuerbaren-Richtlinie eine Besserstellung von Eigenverbrauch aus erneuerbaren Energien geplant. Dies ist besonders interessant für den Photovoltaik-Eigenverbrauch, der damit künftig nicht mehr mit Steuern und Umlagen belastet werden darf.

In der überarbeitet Version steht: „Mitgliedstaaten schaffen einen Regulierungsrahmen, der es ermöglicht, den Ausbau der Eigenversorgung mit erneuerbarer Elektrizität – auf der Grundlage einer Bewertung der ungerechtfertigten Hindernisse und des Potenzials, die in ihrem Hoheitsgebiet und ihren Energienetzen in Bezug auf die Eigenversorgung mit erneuerbarer Elektrizität bestehen – zu unterstützen und zu erleichtern.“ Dabei sollten folgende Maßnahmen vorgesehen werden, um das Ziel zu erreichen: alle Endkunden – auch einkommensschwache Haushalte – sollten Zugang zu Eigenversorgung aus Erneuerbaren erhalten. Zudem müssten ungerechtfertigte Markthindernisse bei der Finanzierung von Projekten beseitigt und der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert werden. Dies gilt nach der Richtlinie auch ausdrücklich für Mieter, wobei die Mitgliedsstaaten auch Anreize für Mieterstrom setzen sollen. Überdies dürfe Eigenversorgung nicht beim Netzzugang oder der Förderung diskriminiert werden. Andererseits müssten auch Eigenversorger, die einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisten, einen angemessenen Anteil der Systemgesamtkosten tragen.

Um die Vorgaben von 32,5 Prozent bei der Energieeffizienz zu erreichen müssten die Einsparungen zwischen 2021 und 2030 jährlich bei 0,8 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs liegen. Die Mitgliedsstaaten könnten den Fahrplan aber flexibel gestalten.

Die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erklärte nach der Verabschiedung am Montag, dass der Klimaschutz in Europa durch die neuen Vorgaben deutlich vorangebracht werde. „Die neuen Regelungen zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz und zur Fortschritts-kontrolle bei Energie und Klima werden uns helfen, das Pariser Klimaschutzabkommen in Deutschland und in der EU erfolgreich umzusetzen.“ Sie begrüßte auch, dass die Klimaschutzmaßnahmen künftig selbst auch nachhaltig sein müssten.

Am Dienstag äußerte sich auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). „Das Legislativpaket „Saubere Energien für alle Europäer“ stelle die Weichen für die Energiewende in Europa und in Deutschland für die nächsten zehn Jahre. “Es unterstreicht, dass Europa seinen Beitrag zum Klimaschutz ernst nimmt und handlungsfähig ist. Wir haben anspruchsvolle, aber erreichbare Ziele für Erneuerbare und Energieeffizienz für das Jahr 2030 beschlossen”, so Altmaier. Wann er eine Umsetzung der neuen EU-Richtlinien plant, ließ es offen. Altmaier verwies aber darauf, dass bis zum Jahresende das zweite Teilpaket mit den Strommarktdossiers ebenfalls noch abgeschlossen werden soll.

Das neue Instrument in der Governance-Verordnung zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 2019 nationale Energie- und Klimapläne für die Zeit bis 2030 vorzulegen sowie Langfriststrategien zum Klimaschutz zu entwickeln, wie es aus dem Umweltministerium hieß. Deutschland habe bereits mit dem Klimaschutzplan 2050 bereits eine solche Langfriststrategie. Die EU-Kommission hatte ihre Vision in der vergangenen Woche vorgestellt.

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Kommentare

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Wolfgang Sojer
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….also dürfen wir frühestens ab 1. Januar 2022 mit Abschaffung der idiotischen Strafgebühren (EEG-Umlage, fiktive Mehrwertsteuer,…) bei Eigenverbrauch rechnen denn bei der derzeitigen Blockadepolitik vor allem von Altmaier wird der Zeitrahmen sicher voll ausgeschöpft.
Müssen lt. der neuen EU-Richtlinie auch Mieterstrommodelle erleichtert werden?

Hartmut Cassen
Dec 05, 2018

Was mir unter den Fingernägeln brennt , sind die beschriebenen Anpassungen beim Mieteratrom !
Hat sich d a was mit gewerblichen Infizierungsgefahr, und der EEG Abgabe geändert ??