Bundesrat kritisiert geplante Photovoltaik-Sonderkürzung

Sitzung Bundesrat 23.11.18

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Für deutliche Nachbesserungen am geplanten Energiesammelgesetz der Bundesregierung hat sich am Freitag der Bundesrat ausgesprochen. Diese seien notwendig, um die Energiewende weiter voranzubringen. Denn nach wie vor fehle eine langfristige Perspektive: Es sei nicht klar, wie das Ziel realisiert werden soll, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern und somit die Voraussetzung zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu schaffen.

Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, dieses Ziel umgehend mit neuen Ausbaupfaden für alle erneuerbaren Technologien zu unterfüttern. Notwendig ist aus Sicht des Bundesrates die Anhebung der Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf mindestens vier Gigawatt netto pro Jahr. Zudem sei es erforderlich, auch die Potenziale für die erneuerbaren Energien in den urbanen Zentren zeitnah und umfangreich zu erschließen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Sonderkürzung für Photovoltaik-Dachanlagen würde jedoch genau das Gegenteil bewirken und den Zubau der erneuerbaren Energien in den Städten zusätzlich dämpfen.

Zudem hat der Bundesrat den hohen Zeitdruck bemängelt, unter dem dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende stehe: Aufgrund der extrem kurzen Fristen sei weder den Ländern noch Unternehmen und Verbänden ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung eingeräumt worden. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

 

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