Für deutliche Nachbesserungen am geplanten Energiesammelgesetz der Bundesregierung hat sich am Freitag der Bundesrat ausgesprochen. Diese seien notwendig, um die Energiewende weiter voranzubringen. Denn nach wie vor fehle eine langfristige Perspektive: Es sei nicht klar, wie das Ziel realisiert werden soll, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern und somit die Voraussetzung zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu schaffen.
Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, dieses Ziel umgehend mit neuen Ausbaupfaden für alle erneuerbaren Technologien zu unterfüttern. Notwendig ist aus Sicht des Bundesrates die Anhebung der Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf mindestens vier Gigawatt netto pro Jahr. Zudem sei es erforderlich, auch die Potenziale für die erneuerbaren Energien in den urbanen Zentren zeitnah und umfangreich zu erschließen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Sonderkürzung für Photovoltaik-Dachanlagen würde jedoch genau das Gegenteil bewirken und den Zubau der erneuerbaren Energien in den Städten zusätzlich dämpfen.
Zudem hat der Bundesrat den hohen Zeitdruck bemängelt, unter dem dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende stehe: Aufgrund der extrem kurzen Fristen sei weder den Ländern noch Unternehmen und Verbänden ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung eingeräumt worden. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
Aktueller pv magazine Podcast: Die Diskussionen vom Forum Neue Energiewelt im O-Ton. Wir berichten von der Podiumsdiskussion mit CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP und der Kostendiskussion. Außerdem über den Braunkohleausstieg und eine Photovoltaik-Wind-Hybridanlage einer Energiegenossenschaft in der Eifel
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Und es geht eben nicht nur um die Mindestjahresmenge von 4 GW a laut Bundesrat.
Es geht um vieles mehr, was ich schon dem BSW heute geschrieben habe.
Hier: https://www.pv-magazine.de/2018/11/22/bsw-solar-praesident-joachim-goldbeck-im-amt-bestaetigt/
Insbesonder muss EEG 2017 § 49 dringend gebessert werden, der keinesfalls die Vergütungen angemessen steuert, sondern willkürlich unlogisch.
Auch ist die monatliche Vergütungssenkung nach Aufbaumenge pervers zerstörend!
PV ist doch längst die mit preisgünstigste Energieaufbauerzeugungsart!
Wieso werden nicht mindestens nur tatsächliche Installations-Aufbau-kWs zur Berechnungsgrundlage gefordert?
Wieso nicht die Logik, der sofortigen deutlich wahrnehmbaren Vergütungserhöhung, wenn die Jahreszielmenge unterschritten wurde bzw. wird. (derzeit erst bei gemeldeten über 800 MW unter 2500 MW) ;
die seit 2012 bekanntlich laut Spitzenforschung und Grundschulrechenniveau bei 65% EE-Ziel 2030 rund 8 GW a bräuchte.
Wieso nicht ganz andere Aufbaumengen und konkrete Mechanismen aufgezeigt, mit denen Sektorkopplung machbar wird?
Wieso bekämpft ihr nicht die absurden Ausschreibungen schon ab 750 kW bzw 0,75 MW, wo bisher 10 MW vergütet waren oder per Marktprämie vermarktbar. Also wenn, eigentlich unbegründet, dann nur Ausschreibungen höchstens ab 10 MW. Wozu überhaupt?
Wo bleibt die Verteidigung der Netzaufbau-Alternative, dezentraler Stromnetze, die nur in Ketten weiterleiten, was nicht direkt verbrauchbar bzw. ach zu speichern ist?
Wieso nicht mehr Kritik an der für die Stromgemeinschaft haltlosen Verstopfung der Stromautobahnen durch Atom- + Kohleexportstrom auf grund deren Terminmarktvorverkäufe, bei Tagesmarktverramschungszwang der FEE, darunter PV?
Wieso nicht mehr wahre Direktvermarktung mit entsprechenden Speichern, auch für Netzstabilitätsverwertbarkeit?
UND ganz wichtig für die Kostensenkungsdebatte und die AKW- und Kohlestrombeschränkung, wie Wind-+Solarstrom-Abschaltungsreduzierung,
zeigt endlich einen EEG-Umlage-Ausgleichsmechanismus als Alternative zu dem der 2009 Verordnung auf.
Wie habt ihr das Alternativwälzungskonzept von Energierechtler Hölder dazu diskutiert? Hier kurz dargelegt: http://www.clens.eu/fileadmin/Daten/Mediathek/Pressespiegel/Echtzeitwaelzung_Hoelder_ZNER_1_2014.pdf
Und wieso wird nicht endlich Börsenstromsenkungs-Vorteil, der durch Meritorder der EE (wie hoch durch PV), zur Senkung der EEG-Umlage eingefordert? 2000 war er bei 7-8 Cent/ kWh und heute ist er bei 3-4 Cent7 kWh oder wie genau warum zu berechnen?
Schließlich noch der Wunsch, gerade auch vom BSW erfahren zu können, wie hoch die Installtions- und Betriebskosten für PV-Anlagen in lÜneburg oder hamburg waren und ca 3-monatlich sich ändern, jeweils für EEG-Leistungsstufen von bis 10 kW, bis 40 kW, bis 200 kW (die gerade jetzt noch fehlend, vom BSW besonders zu fordern wäre). Und dann 1000 kW statt den unsinnig geschacherten 750 kW, wo Ausschreibung zudem unsinnig kompliziert und Bankenkredit-notwendig aufgezwungen wurde. Ja und wie änderten sich die Kosten bei den praktisch zerstörten Anlagen ab 10000 kW.
20% Modulkostensenkungen seit Juli 2018, (welcher Module eigentlich konkret?), kann ich für Lüneburg jedenfalls nicht erkennen.
Zu vieles? Leider gibt es noch weit mehr was die EEG-Regierungen seit 2009 an Behindrnden geschaffen haben. Etwa auch beim Zulassen von diversen Netzgebühren.
Oder auch mit dem Unsinn, einen batteriespeicher als Stromerzeuger zu definieren.
Es gibt viel zu tun Bundesrat. Auch solltest du/ Sie ständigen Mitentscheidungszwang für jeweils einzelne dieser vielen EnergieGesetze einfordern!
Weitere Infos zur PV der Region bei http://www.sunon.org
Die SPD sollte einen eigenen Gesetzentwurf einbringen, der genau das enthält, was im Koalitionsvertrag vereinbart war: Sonderausschreibungen 2019+2020, aber keine Kürzungen an anderer Stelle. Da im Koalitionsvertrag ein Vorbehalt bezüglich Aufnahmefähigkeit des Netzes steht, müsste das auch adressiert werden, durch Ergänzung mit Batteriespeichern. Dann kann das Netz noch viel mehr aufnehmen.
Wenn der Altmaier mit seinen Betonköpfen glaubt, er könne die SPD vorführen (erst monatelang nichts vorlegen, dann kurzfristig und mit Zeitdruck versuchen eine Zumutung durchzudrücken), dann sollte man mal den Spieß umdrehen. Wenn dann die Union die Koalition aufkündigt, wird eine Neuwahl die Mehrheitsverhältnisse verschieben: Die FDP fliegt wahrscheinlich wieder raus, die AfD hat den intelligenteren Teil ihrer Wähler auch ausreichend enttäuscht – es kann nur besser werden.
Aber die Grünen werden dann stärker als die SPD sein, und das wird sie nicht riskieren. Also können Merkel und Altmaier sie weiter vorführen. So einfach, so traurig.
Es zeigt sich immer wieder ,eine Energiewende ist mit cdu fdp und auch spd und schon garnicht mit den Mafiasyndikaten eon / rwe etc möglich .
Hurra,
endlich mal eine (politische) Institution mit Weitblick und Vernunft.
Die Kritik der Länderkammer stellt insgesamt eine gehörige Klatsche für das BMWi bzw. Herrn Altmaier dar!
Der „grüne Gesinnungswandel des Volkes“ (- und dieKlimagipfel-Zusagen Deutschlands) sind dort leider noch nicht angekommen!
H.L.