7,5 Megwatt neue Speicher im September gemeldet

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Obwohl der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW-Solar) und Solarwatt, feierlich die Einweihung des 100.000 Photovoltaik-Speichersystems in Eichwalde, bei Berlin, gefeiert haben, gibt die Bundesnetzagentur zu bedenken, dass die tatsächliche Zahl der installierten Systeme in Deutschland zuweilen unbekannt ist. Bislang sind bei der Bonner Behörde lediglich 12.500 Speichersysteme mit einer kumulativen Leistung von etwa 69,2 Megawatt gemeldet. Laut dem Register kamen so im September weitere 1027 Speicher mit einer Leistung von 7.4 Megawatt hinzu. Die nutzbare Speicherkapazität stieg auf 85 Megawattstunden. Die Anzahl der zusätzlich registrierten Speicher erhöhte sich gegenüber dem Vormonat deutlich, da im August lediglich 340 neue Speicher gemeldet wurden. Hierbei gilt es zu beachten, dass zwar die Mehrheit der im September gemeldeten System auch im Jahr 2018 in Betrieb genommen wurde, allerdings über das ganze Jahr verteilt. Darüber hinaus geht aus den Daten der Bundesnetzagentur auch hervor, dass zahlreiche Speicher, die 2017 oder sogar noch früher in Betrieb genommen wurden, erst jetzt in das Register eingetragen werden.

Die Bundesnetzagentur gab vor einiger Zeit bekannt, dass das langerwartete Marktstammdatenregister am 4. Dezember in Betrieb nehmen zu wollen. Hierbei kam es zuletzt zu erheblichen Verzögerungen, was vor allem an dem Webportal liegt, das die Bundesnetzagentur zu diesem Zweck erstellt. Die Komplexität der Datenaufnahme stellte die Bundesnetzagentur allerdings vor erhebliche Probleme. Im Gespräch mit pv magazine gaben zuständige Mitarbeiter der Bundesnetzagentur an, dass man erreichen wolle, dass Anlagenbesitzer Kapazitätsänderungen ihrer Systeme in das Webportal eingeben können. Hierbei sei es wichtig, dass das Portal den Unterschied zwischen einer Kapazitätsänderung auf Grund einer baulichen Maßnahme, oder der Berichtigung eines vorhergegangenen Tippfehlers erkennt.

Dies sei nur eines von vielen Beispielen gewesen, die zum Verzug der Realisierung des Projekts geführt hätten. In der Vorbereitung des Webportals hat die Bundesnetzagentur Daten von Installateuren, Stadtwerken und Förderern erhalten. Allerdings wichen die Zahlen so stark von einander ab, dass der Wert eines Marktstammdatenregisters erst recht zum Vorschein kam.

Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Anlagen, die ab dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, bei der Behörde gemeldet werden. Allerdings nur dann, wenn die Speichersysteme ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Diese Vorschrift führte zu Verwerfungen im Speicherregister in Deutschland, da faktisch nicht jeder Speicher gemeldet werden muss. Nach dem im Juli 2017 verabschiedetem Gesetz, aus welchem sich das Marktstammdatenregister ergibt, müssen mit der Einführung des Registers sämtliche Speichersysteme, bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Mit dem Ausblick darauf, dass drei Millionen Erzeugungsanlagen, nicht nur Speicher, in das Register eingetragen werden müssen, verweist die Bundesnetzagentur auf die zweijährige Übergangsfrist, welche die Besitzer von Anlagen ruhig ausschöpfen sollen. Sollten alle Anlagenbesitzer ihre Systeme am 4. Dezember, in das Register eintragen, so könne dies zu erheblichen technischen Problemen führen. Darüber hinaus hätte die Bundesnetzagentur auch nicht die Kapazität bei Problemen, so ausführlich und effektiv am Telefon Auskünfte zu geben, wie die Agentur dies gerne tun würde, sollten sich zu viele Anlagenbesitzer auf einmal melden, erklärte der Mitarbeiter weiter.

Derzeitige Schätzungen zu Speicherzahlen beruhen auf Verkaufsdaten, welche von den Herstellern selbst angegeben werden, die wiederum mit den Meldedaten der KfW-Speicherförderung sowie den freiwillig herausgegeben Daten der Installateure abgeglichen wurden. Hinzu kommen Datensätze, die aus den Informationen der Stadtwerke und anderer Versorger hervorgehen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur habe das Abgleichen der verschiedenen Datenpunkte gezeigt, dass über die tatsächliche Speicheranzahl, Kapazität sowie Standort substantielle Unklarheit besteht.

Die Behörde gibt an, dass die Unklarheit in der Vergangenheit zu unpräzisen Verbrauchsvorhersagen geführt hat, da diese Vorhersagen nicht Speicherkapazitäten hinter-dem-Zähler berücksichtigen konnten. Würden Kapazitäten dieser Art adäquat berücksichtigt werden, könnten zukünftige Netzausbauinvestitionen präziser auf den tatsächlichen lokalen Bedarf abgestimmt werden.

Die exakte Kapazität sowie den Standort von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zu bestimmen, ist von besonders großem Stellenwert für die Energiewende. Durch den vermehrten Einsatz von dezentralen Anlagen wird eine Optimierung der Netze notwendig. Durch die Erhebung des Marktstammdatenregisters könnten Versorger, Regulierer und Politik in unterschiedlicher Granularität auf die Daten zugreifen, um so Entscheidungen besser auf Daten basieren zu können, so die Erwartungen.

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