Seit mehr als zwei Jahren bemüht sich Yingli darum, sich mit den Gläubigern von Schuldverschreibungen aus den Jahren 2010 und 2011 über die Modalitäten der Rückzahlung zu einigen. Wie das Photovoltaik-Unternehmen am Mittwoch mitteilte, sollen die Verhandlungen trotz eines inzwischen gefallenen Gerichtsurteils fortgesetzt werden, das Yingli zur Zahlung verpflichtet.
Nachdem die Rückzahlungen der Schuldverschreibungen 2015 und 2016 fällig, aber von dem chinesischen Photovoltaik-Unternehmen nicht geleistet wurden, hatte ein Gläubiger in China im September 2017 Klage gegen Baoding Tianwei Yingli eingereicht und in einem erstinstanzlichen Urteil im Frühjahr Recht bekommen. Demnach muss das Unternehmen dem Kläger eine Summe in Höhe von 65,7 Millionen Renminbi (knapp 8,3 Millionen Euro) plus Zinsen und Verzugsgebühren zahlen. Bei der Summe handelt es sich demnach um 3,7 Prozent des insgesamt für die Rückzahlungen fälligen Betrags. Yingli hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.
Wie Yingli am Mittwoch mitteilte, wird der Modulproduzent jetzt doch auf die Revision verzichten. Statt dessen will das Photovoltaik-Unternehmen weiter mit dem Gläubiger über einen praktikablen Weg sprechen, um das Gerichtsurteil zu erfüllen.
Im April hatte Yingli seine Finanzzahlen für 2017 vorgelegt, wonach es einen Nettoverlust von 510 Millionen US-Dollar verzeichnete. Seine Verbindlichkeiten bezifferte das chinesische Unternehmen zu dem Zeitpunkt mit insgesamt 3,2 Milliarden US-Dollar.
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