Bundesumweltministerin Schulze pocht auf Sonderausschreibungen für Erneuerbare

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Im aktuellen Referentenentwurf zur Änderung des EEGs und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind die im Koalitionsvertrag versprochenen Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land nicht enthalten. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nahm das zum Anlass, bei der Ersten Lesung zum Bundeshaushalt 2018 auf die Erfüllung des Koalitionsvertrages zu pochen. „Die Menschen müssen sich auf diese Koalition verlassen können, und das geht nicht, wenn sich Teile der Union gleich bei den ersten Projekten in die Büsche schlagen“, sagte die Ministerin bei der Debatte im Bundestag. Verlässlichkeit sei ein ganz hohes Gut, und zu Verlässlichkeit gehöre das Einhalten von Vereinbarungen.

Schulze weiter: „Die Vereinbarungen zu den Sonderausschreibungen im Koalitionsvertrag sind eindeutig: Wir wollen Sonderausschreibungen von vier Gigawatt für Windenergie und Photovoltaik, mit denen acht bis zehn Millionen Tonnen CO eingespart werden. Der vom Bundeswirtschaftsminister vorgelegte Gesetzentwurf enthält leider null Ausschreibungen. Damit würde der bisher einzig gesicherte Beitrag zur Minderung der Klimaschutzlücke entfallen. Das ist nicht akzeptabel, und deshalb habe ich auch der Versendung des Gesetzentwurfes an die Länder und an die Verbände widersprochen. Wir bestehen darauf, dass der Koalitionsvertrag eins zu eins umgesetzt wird.“

Zum Fehlen der Ausschreibungen im Referentenentwurf hatte sich das Bundeswirtschaftsministerium im Vorfeld nur kurz geäußert: „Darin setzen wir zunächst die zeitkritischen Punkte um, zum Beispiel beihilferechtliche Vorgaben. Denn da müssen wir Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen“, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage von pv magazine. „Weitere Punkte werden nach der Sommerpause umgesetzt. Hierzu gehört auch das Thema Sonderausschreibungen“, so die Sprecherin weiter. Sie versprach zugleich, dass die Sonderausschreibungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt würden. „Deshalb arbeiten wir an einem Vorschlag, der alle Vorgaben des Koalitionsvertrages berücksichtigt, das heißt die Regelungen zu den Sonderausschreibungen ebenso wie Regelungen, die die Aufnahmefähigkeit der Netze sicherstellen.“ Nähere Angaben wollte die Sprecherin mit Verweis auf die laufende Ressortabstimmung nicht machen. Die Photovoltaik-Branche reagierte auf die Lücke im Entwurf mit Unverständnis und Kritik.

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