Saarland arbeitet an Verordnung für PV-Anlagen in benachteiligten Gebieten

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Im EEG 2017 ist eine Länderöffnungsklausel enthalten, die es den Bundesländern erlaubt landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten für die Photovoltaik-Nutzung freizugeben. Bislang habe dies nur Bayern und Baden-Württemberg genutzt. Der Freistaat konnte dadurch in der letzten Ausschreibungsrunde im Juni 19 Zuschläge für Projekte auf Acker- und Grünland verzeichnen, das Ländle nur einen. Der durchschnittliche Zuschlagswert war – nach allgemeiner Auffassung – durch Erweiterung der Flächen für Photovoltaik-Ausschreibungsprojekte so stark wie nie zuvor gesunken – und lag bei 5,66 Cent pro Kilowattstunde und damit fast einen Cent pro Kilowattstunde niedriger als im Februar.

Der Erfolg der bayerischen Verordnung scheint für die anderen Bundesländer nur wenig Signalwirkung zu haben. Eine Kurzumfrage von pv magazine unter den deutschen Flächenstaaten ergab, dass lediglich das Saarland aktiv an einer Verordnung arbeitet. Der Vorschlag des Landeswirtschaftsministeriums befinde sich bereits in der internen Ressortanhörung, erklärt ein Sprecher. Wann die Regelung voraussichtlich in Kraft treten wird, konnte er nicht sagen.

Rheinland-Pfalz und Brandenburg prüfen noch

In Rheinland-Pfalz prüft die Regierung noch, ob und in welchem Umfang sie von der Ermächtigung Gebrauch machen wird. Eine entsprechende Verordnung würde voraussichtlich im ersten Quartal 2018 in Kraft treten, heißt es aus dem Energieministerium. Auch Brandenburg schließt nicht aus, dass es die Verordnung in Zukunft noch umsetzen wird. Bislang verweist das Energieministerium in Potsdam jedoch auf den bereits erfolgten hohen Zubau von Photovoltaik-Anlagen. Zudem seien „ausreichend konkurrenzfähige Alternativflächen“ vorhanden, so eine Sprecherin. Das Ergebnis aus der Ausschreibung aus dem Juni untermauert dies. So sind immerhin sieben Zuschläge und damit die zweitmeisten nach Brandenburg gegangen – ganz ohne landwirtschaftliche Flächen. Im Zuge der Evaluierung der Energiestrategie und der Erfahrungen mit dem EEG 2017 werde die Landesregierung in Potsdam die Umsetzung der Öffnungsklausel jedoch Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres noch einmal prüfen, heißt es aus dem Energieministerium weiter.

Immerhin verfügt Brandenburg über mehr als eine Million Hektar an landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten. Als benachteiligte Gebiete gelten dabei „schwach ertragfähige landwirtschaftliche Flächen als Folge geringer natürlicher Ertragfähigkeit, deutlich unterdurchschnittliche Produktionsergebnisse und eine geringe oder abnehmende Bevölkerungsdichte, wobei die Bevölkerung überwiegend auf die Landwirtschaft angewiesen ist“, wie ein Sprecher des bayerischen Wirtschaftsministeriums im perfekten Amtsdeutsch erklärt.

Die benachteiligten Gebiete, die nicht Berggebiete sind, beziffert der Deutsche Bauernverband (DBV) auf 53 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Dies seien deutschlandweit 8,9 Millionen Hektar (siehe Karte). Der DBV hält die Länderöffnungsklausel im EEG für falsch. Neben dem viel zu hohen Flächenverbrauch befürchtet der Verband durch die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Photovoltaik erhebliche Verzerrungen am Pachtmarkt mit Nachteilen für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe.

Ein Argument, dass auch einige andere Bundesländer vorbringen, wie eine Freigabe landwirtschaftlicher Flächen teilweise kategorisch ausschließen, wie die Umfrage ergab, die einzig Hessen nicht beantwortete. Viele begründen ihre Ablehnung damit, dass sie die vorhandenen Flächen für ausreichend halten, um den angestrebten Photovoltaik-Zubau in ihrem Bundesland zu erreichen. Einige Länder wie etwa Sachsen wollen die Ackerflächen der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten oder erwarten einen steigenden ökonomischen Druck. In Niedersachsen wiederum heißt es, dass angesichts der bereits hohen Pachtpreise und der niedrigen Sonneneinstrahlung im Land keine konkurrenzfähigen Gebote möglich seien. Deshalb werde kein Gebrauch von der Länderöffnungsklausel gemacht.

In Baden-Württemberg ist man indes zuversichtlich, dass die im März erlassene Verordnung noch ihre Wirkung entfalten wird. Nach Aussagen des Umweltministeriums in Stuttgart befänden sich einige Projekte in der Planungsphase. Andere potenzielle Bieter hätten erklärt, dass sie noch abwarten wollten, wie sich die Angebotspreise in den Photovoltaik-Ausschreibungen entwickelten.

In der Ausschreibungsrunde im Juni sind insgesamt 52 Gebote für Projekte mit knapp 285 Megawatt Gesamtleistung auf Acker- und Grünlandflächen in den benachteiligten Gebieten bei der Bundesnetzagentur eingereicht worden. Einen Zuschlag erhielten davon 19 Anlagen mit insgesamt 124 Megawatt Leistung. Bayern und Baden-Württemberg haben in ihren Verordnungen Begrenzungen festgelegt. So dürfen jährlich maximal 30 Zuschläge für Projekte auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten in Bayern erteilt werden. In Baden-Württemberg dürfen die erfolgreichen Projekte eine Gesamtleistung von 90 Megawatt im Jahr nicht überschreiten. Für die letzte Ausschreibungsrunde mit Stichtag 1. Oktober sind damit sowohl in Bayern als auch in Baden-Württemberg weitere Zuschläge für Projekte auf diesen Flächen möglich.

Mehr zum Thema, darunter auch welche Vorteile deutsche Projektierer beim Bau von Photovoltaik-Freiflächeanlagen auf Acker- und Grünland sehen und welche neuen Ideen es gibt, um Photovoltaik und Landwirtschaft zu versöhnen, finden Sie in unserer Septemberausgabe (03/2017). Erscheinungstermin ist der 25. September.
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