1. Ausschreibung nach EEG 2017: Alle Bieter hinterlegen Zweitsicherheit

Die erste Runde der Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen nach dem seit Jahresbeginn geltenden EEG ist damit mit einem durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswert von 6,58 Cent pro Kilowattstunde abgeschlossen worden. Mittlerweile läuft bereits die nächste Auktion mit Stichtag 1. Juni und erstmals können nun auch Gebote für Anlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten abgegeben werden.
Foto: TEE/Trianel

Alle erfolgreichen Bieter der ersten Photovoltaik-Ausschreibung nach dem EEG 2017 haben fristgerecht die korrekte Zweitsicherheit hinterlegt. Damit können die 38 Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 200,079 realisiert werden, die in der Februarrunde von der Bundesnetzagentur einen Zuschlag erhalten haben, wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage von pv magazine nun bestätigte. Auch an den Zuschlagswerten ändert sich damit nichts. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,58 Cent pro Kilowattstunde und ist damit weiter gegenüber den Vorrunden gesunken. Die gebotenen Preise, die erfolgreich waren, reichten von 6,00 bis 6,75 Cent pro Kilowattstunde. Gebote auf Dach- sowie auf Ackerflächen kamen in der ersten Runde nicht zum Zug. Geplante Photovoltaik-Dachanlagen ab 750 Kilowatt Leistung müssen sich seit diesem Jahr an den Ausschreibungen beteiligen. Bis Februar hatte zudem noch kein Bundesland die Länderöffnungsklausel des EEG 2017 umgesetzt, um somit Zuschläge auf Ackerland in benachteiligten Gebieten zu ermöglichen. Dies ist nun in der neuen Ausschreibung vom Juni anders, da Bayern und Baden-Württemberg zusätzliche Flächen für Solarparks inzwischen freigegeben haben.

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