Photovoltaik-Zubau im Februar bei 122,5 Megawatt

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Der Start der Photovoltaik ins Jahr bleibt sehr verhalten. Im Februar sind bei der Bundesnetzagentur neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 122,505 Megawatt neu gemeldet worden, wie die Bonner Behörde am Freitag veröffentlichte. Davon stammen 48,916 Megawatt von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die im Anlagenregister verzeichnet werden. Diese verteilen sich auf zwölf Solarparks, die allesamt einen Zuschlag in den Ausschreibungen erhalten haben und im Februar auch tatsächlich in Betrieb gingen. Die übrigen gut 73,5 Megawatt verteilen sich auf 4194 kleinere Photovoltaik-Anlagen. Nach der veröffentlichten Statistik sind 3144 Systeme mit insgesamt 58,96 Megawatt auch tatsächlich im Februar in Betrieb genommen worden.

Im Februar ist damit von der Bundesnetzagentur ein ähnlicher Zubau wie im Januar (117,3 Megawatt) vermeldet worden. Allerdings unterscheidet sich die Verteilung doch fundamental. So waren im Januar nur Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 3,4 Megawatt enthalten. Zudem waren 446 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 75,3 Megawatt Leistung in dem Verzeichnis enthalten, die noch im Dezember 2016 in Betrieb genommen, aber erst im Januar gemeldet wurden. Unter Bereinigung dieser Faktoren lag der Zubau im ersten Monat des Jahres damit gerade einmal bei rund 30 Megawatt. Dagegen stellt die Zahl aus dem Februar eine deutliche Steigerung dar. Ein Grund dafür könnte auch sein, dass einige Betreiber von Photovoltaik-Anlagen die Inbetriebnahme hinausgezögert haben. Lange Zeit sah es danach aus, dass es zum Februar eine leichte Erhöhung der Photovoltaik-Einspeisevergütungen gebe könnte. Nach der Jahresendrallye mit einem Zubau von etwa 450 Megawatt im Dezember fiel diese aber aus.

Die Solarförderung im April verbleibt auf dem alten Niveau. Die Einspeisevergütung für Dachanlagen liegt bei Anlagen bis zehn Kilowatt weiterhin bei 12,30 Cent pro Kilowattstunde, bis 40 Kilowatt bei 11,96 Cent pro Kilowattstunde und bis 100 Kilowatt bei 10,69 Cent pro Kilowattstunde. Diese Tarife hatte die Bundesregierung mit Einführung des EEG 2017 zu Jahresbeginn minimal nach unten korrigiert.

Seit September 2015 hat es allerdings keine Degression der Einspeisevergütung mehr gegeben, da der kumulierte Zubau den politischen Korridor von 2500 Megawatt Photovoltaik-Zubau jährlich teilweise deutlich unterschritten hat. Die Erlösobergrenze in der Direktvermarktung, die für Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung verpflichtend ist, bewegt sich aktuell je Größe zwischen 8,91 und 12,70 Cent pro Kilowattstunde. (Sandra Enkhardt)

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