Greenpeace Energy will gemeinsam mit weiteren Energieanbietern gegen die geplanten Förderungen für das britische AKW Hinkley Point C vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. In erster Instanz verloren sie im September gegen die EU-Kommission. Die Richter des Luxemburger EU-Gerichts stuften die Klage gegen die Hilfszahlungen in Milliardenhöhe für das Atomprojekt durch Brüssel als unzulässig ein. Dagegen legten Greenpeace Energy und weitere Ökostromanbieter nun Berufung ein, wie es am Montag hieß. Nach ihrer Ansicht verzerrten die Zahlungen den Wettbewerb auf dem europäischen Strommarkt zu Lasten der erneuerbaren Energien.
„Gerade weil Hinkley Point C als Blaupause für zahlreiche weitere Atomprojekte in Europa gilt, das Gericht diesen Umstand aber komplett ignoriert, sind wir sind entschlossen, den Rechtsstreit um die unfairen Atomsubventionen bis zum Ende auszufechten“, sagt Greenpeace-Energy-Vorstand Sönke Tangermann. Ein Grund für die Berufung sei auch, dass weitere EU-Staaten wie Ungarn, Polen, Tschechien und die Slowakei ebenfalls den Neubau von AKW planten. Insgesamt sollen neue Atomkapazitäten von etwa 34 Gigawatt in Europa in den kommenden Jahren entstehen. Neben den Ökostrom-Anbietern gebe es parallele Klagen von Österreich sowie den vier Ländern, die neue AKW planten, vor dem Europäischen Gerichtshof.
„Die deutsche Bundesregierung ist unehrlich, wenn sie vorgibt, Deutschland wäre von der drohenden Wiederkehr der Nuklearenergie in unmittelbarer EU-Nachbarschaft nicht betroffen“, sagt Tangermann. „Tatsächlich ist die Bundesrepublik den atomaren Risiken nicht weniger ausgesetzt, als wenn die AKWs auf deutschem Boden stünden.“ Greenpeace Energy befürchtet zudem deutliche Auswirkungen auf die Strompreise in Deutschland, wenn es zur Subventionierung der neuen AKWs in Großbritannien sowie weitere EU-Staaten komme. Energy Brainpool habe in einer Analyse aufgezeigt, dass der Wettbewerb in Deutschland dadurch zu Lasten von Photovoltaik, Windkraft & Co. verzerrt werde sowie deutliche Mehrkosten für das EEG-System entstünden.
Im Gerichtsverfahren um die Subventionen für Hinkley Point C würden die Anwälte von Greenpeace Energy gute Chancen, dem EU-Gericht Rechtsfehler bei der Abweisung der Klage nachweisen zu können. „Das Europäische Gericht hat die formale Hürde für eine Klage unverhältnismäßig hoch gelegt und die von den Klägern vorgetragenen Argumente sowie ein wissenschaftliches Gutachten nur sehr pauschal oder gar nicht gewürdigt“, sagt Rechtsanwältin Dörte Fouquet von der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (bbh). Diese vertreten Greenpeace Energy juristisch in dem Verfahren am Europäischen Gerichtshof. Die Berufung sei fristgerecht eingereicht worden. Das EU-Gericht hatte die Unzulässigkeit der Klage unter anderem damit begründet, dass alle Wettbewerber am europäischen Energiemarkt gleichermaßen von den Subventionen für Hinkley Point C benachteiligt seien – und Greenpeace Energy hier keine herausgehobene Stellung zufalle, wie es weiter hieß. Diese „individuelle Betroffenheit“ sei aber formale Voraussetzung, um im Gerichtsverfahren zugelassen zu werden. (Sandra Enkhardt)
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