Türkei leitet Anti-Dumpingverfahren gegen chinesische Photovoltaik-Hersteller ein

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Das Wirtschaftsministerium in der Türkei hat ein Anti-Dumping-Verfahren gegen die chinesischen Photovoltaik-Hersteller eingeleitet. Es solle geprüft werden, ob bei den Einfuhren der Produkte die Regeln und Vorschriften eingehalten worden seien oder ob unlauterer Wettbewerb vorliege, heißt es in der Veröffentlichung zum Verfahren. Dies gelte für alle Importe ab dem heutigen Tag. Es wird damit gerechnet, dass das Verfahren wohl binnen eines Jahres abgeschlossen wird. Nach den WTO-Regeln müsse es spätestens nach 18 Monaten eine Entscheidung geben, erklärt Rechtsanwalt Fatih Dogan von der Kanzlei Falke law.tax auf Anfrage von pv magazine. Vorerst gebe es keine vorläufige Maßnahme in dem Verfahren. Mögliche Anti-Dumping-Zölle, Preisverpflichtungen oder Zusatzzölle für chinesische Photovoltaik-Module könnten aber rückwirkend zum 1. Juli verhängt werden.

Der Antrag zur Eröffnung des Anti-Dumping-Verfahrens war von drei türkischen Photovoltaik-Unternehmen gestellt worden. Sie sind der Auffassung, dass die chinesische Konkurrenz aus China in der Türkei ihre Solarmodule unter Produktionskosten verkauft habe. Sie hätten dadurch speziell zwischen 2013 und 2015 deutlich an Marktanteilen gewonnen, so die Beschwerde. In dem Anti-Dumpingverfahren werde nun die Entwicklung der Verkaufspreise sowie der Marktanteile weiter untersucht, heißt es in der Bekanntmachung weiter. Über Fragebögen und Vorort-Untersuchungen sollen nun Infomartionen gesammelt werden. Für die Beantwortung der Fragebögen ist der Verordnung zufolge eine Frist von 37 Tagen vorgesehen.

Türkische Projektentwickler zeigten sich angesichts der Eröffnung des Verfahrens besorgt und gehen von einer vorrübergehenden Lähmung des heimischen Photovoltaik-Markts aus. Angesichts der zu erwartenden rückwirkenden Maßnahmen sei das Risiko nicht kalkulierbar, sagte ein türkischer Projektentwickler pv magazine. Die türkischen Hersteller verfügten zudem nicht über ausreichend Kapazitäten, um die Projekte zu bedienen. Dies werde sich wohl aber in den kommenden neun bis zwölf Monaten ändern, da der Aufbau weiterer Kapazitäten im Land geplant sei. Bei Importen von Solarmodulen aus anderen Ländern gebe es zudem auch immer noch das Problem der zusätzlichen Umsatzsteuer, die nach dem Gewicht der Module ermittelt wird.

Nach Angaben der türkischen Photovoltaik-Gesellschaft Solarbaba kam die Einleitung des Verfahrens für die Solarindustrie nicht überraschend. Auch sie geht von einer temporären Stagnation des Marktes aus. In der Türkei gebe es eine installierte Photovoltaik-Leistung von rund 600 Megawatt. 80 Prozent davon seien mit Solarmodulen chinesischer Tier-1-Hersteller gebaut worden. Solarbaba verwies darauf, dass es in der Türkei keine eigene Solarzellenproduktion gebe. Die etwa 15 kleinen Modulhersteller würden die Solarzellen aus China importieren und lokal verbauen. Bei Solarbaba vermutet man hinter dem Verfahren die Motivation, dass große internationale Hersteller gezwungen werden sollen, in der Türkei lokale Produktionsstätten aufzubauen. Bislang hat dies nur China Sunergy (CSUN) getan und eine Fertigung mit 500 Megawatt in der Türkei etabliert. Nach Gerüchten könnte in der Türkei ein Mindestimportpreis von rund 70 US-Dollarcent pro Watt eingeführt werden. Nach Ansicht von Solarbaba eine unsinnige Maßnahme angesichts von erreichten Preisen von rund 48 US-Dollarcent pro Watt für Solarmodule von Tier-1-Herstellern.

In verschiedenen Regionen und Ländern gibt es derzeit bereits Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen gegen chinesische Photovoltaik-Hersteller. In der EU gilt seit Dezember 2013 für die Einfuhr von Solarzellen und Solarmodulen ein sogenanntes Undertaking. In diesem sind Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen für die kristalline Photovoltaik-Produkte aus China festgelegt. Hersteller, die sich vom Undertaking zurückgezogen haben, ausgeschlossen wurden oder es nicht unterzeichneten, müssten Importzölle von etwa 50 Prozent für chinesische Ware zahlen. Derzeit überprüft die EU-Kommission das Undertaking. Bis spätestens Ende März 2017 wird sie entscheiden, ob die Regelung fortgeführt wird oder ausläuft. Auch in den USA gibt es seit 2012 Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle für kristalline Photovoltaik-Produkte aus China. Diese wurden zunächst für fünf Jahre verhängt, werden aber auch in regelmäßigen Abständen geprüft und angepasst. (Sandra Enkhardt)

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