Die EU-Beihilferechtlinien sehen vor, dass Förderung von erneuerbaren Energien auch für ausländische Bieter verfügbar gemacht wird. Volker Hoppenbrock vom Bundeswirtschaftsministerium kündigte nun auf dem 16. Forum Solarpraxis vor mehr als 700 Teilnehmern an, dass es derzeit Planungen für eine neue Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebe, um dies zu testen. Derzeit liefen Verhandlungen mit möglichen Partnerländern. Hoppenbrock nannte konkret Dänemark und Luxemburg. Voraussetzung sei der Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen beiden Ländern. Aber es müsse auch einen physikalischen Austausch geben.
Hintergrund sind die Pläne, dass ab 2017 insgesamt fünf Prozent des über Ausschreibungen geförderten Stroms aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen aus dem Ausland kommen können. Es müssten aber diese fünf Prozent nicht erreicht werden, sagte Hoppenbrock weiter. Dennoch solle es bereits im kommenden Jahr mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen getestet werden.
Hoppenbrock äußerte sich auch zu Diskussionen über mögliche Ausnahmeregelungen für Bürgerenergie-Anlagen bei Ausschreibungen. Es gebe dazu Überlegungen, doch es sei nicht sicher, dass es diese Ausnahmen geben werde. Die Ausschreibungen extra möglichst einfach gehalten, um jedem eine Teilnahme zu ermöglichen, so Hoppenbrock.
Er betonte auch, dass die Ausschreibungen das große Thema der kommenden EEG-Novelle sein werden. Auf Nachfrage von Karl-Heinz Remmers, Vorstandschef des Veranstalters Solarpraxis Neue Energiewelt, ob Nachbesserungen etwa bei der Belastung des Eigenverbrauchs mit der anteiligen EEG-Umlage zu erwarten seien, machte Hoppenbrock nur wenig Hoffnung. Es sei davon auszugehen, dass diese Regelung auch nach der nächsten Novelle so belassen werde, also nicht unbedingt eine Anhebung der Bagatellgrenze von zehn Kilowatt zu erwarten sei. Allerdings solle es künftig nicht mehr eine zweifache Belastung des gespeicherten Solarstroms mit der EEG-Umlage geben. (Sandra Enkhardt)
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