Bundeswirtschaftsministerium evaluiert Speicherförderung

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Was passiert mit der Photovoltaik-Speicherförderung im kommenden Jahr? „Die Förderrichtlinie ist bis Ende 2015 befristet. Das Programm wird derzeit evaluiert“, erklärte eine Sprecherin des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums auf Nachfrage von pv magazine. Der vom Institut für Stromrichtertechnik und Elektrische Antriebe (ISEA) der RWTH Aachen verfasste erste Monitoringbericht zur seit Mai 2013 laufenden Speicherförderung sei kürzlich veröffentlicht worden. Dieser werde nun durch das Ministerium ausgewertet, das dann auf Grundlage der Evaluation über eine Fortsetzung entscheiden werde, so die Sprecherin weiter. „Einen genauen Zeitplan kann ich Ihnen hierzu derzeit noch nicht nennen.“ Zuvor hatte das Ministerium aber bereits erklärt, dass unabhängig von der Entscheidung über eine Fortsetzung der Speicherförderung alle im Rahmen der bisherigen Richtlinie bewilligten Projekte aber auch über den Jahreswechsel hinaus finanziert würden.

Dem Monitoringbericht zufolge sind zwischen Mai 2013 und März 2015 mehr als 17.000 Solartstromspeicher mit einer kumulierten nutzbaren Speicherkapazität von 120 Megawattstunden an das Niederspannungsnetz angeschlossen worden. 50 bis 60 Prozent dieser Speichersysteme seien über die „Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen“ gefördert worden. Da alle relevanten Hersteller ihre Speichersysteme so auslegten, dass sie prinzipiell förderfähig seien, hätten die definierten technischen Randbedingungen der Speicherförderung einen positiven Einfluss auf den gesamten deutschen Markt, heißt es weiter.

Die Systempreise für Batteriespeicher seien auch weiter gesunken. Die jährliche Degression bei Lithium-Ionen-Speichern liege derzeit bei 18 Prozent; bei Blei-Säure-basierten Systemen bei elf Prozent. Zudem hätten in diesem Jahr mehrere Autohersteller eigene Speichersysteme vorgestellt, was die Endkundenpreise weiter senken werden. „Mittelfristig ist somit mit einer weiteren deutlichen Absenkung der mittleren Endkundenpreise zu rechnen“, heißt es in dem Bericht. Dort werden auch die volkswirtschaftlichen Effekte von Photovoltaik-Speichern beleuchtet. So würde mit dem Zubau von Speichern bei gleichbleibendem Netzausbau ein „signifikanter Anstieg der insgesamt integrierbaren PV-Leistung“ erreicht. Am Beispiel der geförderten Batteriespeicher zeige sich die mögliche Reduzierung der maximalen Einspeiseleistung. „Eine Ausstattung aller neuen PV-Anlagen mit geförderten Speichern erhöht somit bei bestehenden Stromnetzkapazitäten die Aufnahmefähigkeit von PV-Leistung um den Faktor 1,67“, heißt es in dem Bericht.

Zudem förderten Batteriespeicher den Photovoltaik-Eigenverbrauch und entlasteten damit die Netze. 2014 habe die selbst verbrauchte Solarstrommenge bei insgesamt 24,3 Gigawattstunden gelegen. Daraus resultieren nach dem Bericht 3,5 Millionen Euro an nicht ausgezahlter EEG-Vergütung als Entlastung für die öffentliche Hand. Demgegenüber stünden wegfallende Einnahmen an Steuern und Abgaben von 1,4 Millionen Euro und bei Netzentgelten und Konzessionsabgaben von etwa 2 Millionen Euro. Die Bilanz sei daher nahezu ausgeglichen, heißt es im Bericht.

Der nächste Jahresbericht zum Speichermonitoring soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2016 veröffentlicht werden. (Sandra Enkhardt)

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