Übergangsfrist für Einspeisemanagement läuft ab

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Photovoltaikanlagen zwischen 30 und 100 Kilowatt Leistung müssen laut EEG zum sogenannten Einspeisemanagement fähig sein. Das heißt unter anderem, dass eine Fernwirktechnik, wie zum Beispiel ein Rundsteuerempfänger installiert sein muss, damit der Netzbetreiber die Leistung der Photovoltaikanlage bei Netzüberlastung herunterregeln kann. Für Anlagen, die in den Jahren 2009 bis 2011 installiert wurden, galt bislang eine Übergangsfrist für die Einführung – diese läuft aber zum 1. Januar 2014 aus.
Laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sind rund 70.000 Betreiber mittelgroßer Photovoltaikanlagen davon betroffen. Diese sollten sich frühzeitig um eine Nachrüstung der nötigen technischen Komponenten bemühen, rät der BSW-Solar. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Betreiber ab kommendem Jahr keine Einspeisevergütung mehr für ihren Solarstrom bekommen. Anlagenbetreiber sollten dabei berücksichtigen, dass zwischen Bestellung und Einbau der nötigen Komponenten schnell mehrere Wochen vergehen könnten.
Auch vermeintlich kleinere Anlagen könnten laut BSW-Solar unter die Nachrüstpflicht fallen. Der Fall könne eintreten, wenn sich mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden. Dann könne es passieren, dass Photovoltaikanlagen zusammengefasst und als eine große Anlage betrachtet werden. (Mirco Sieg)

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