Lithium-Batterien sicher transportieren

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Darf ich das Photovoltaik-Speichersystem mit Lithium-Akku selbst zur Baustelle transportieren oder nicht? Diese Frage zu beantworten ist nicht trivial. Denn einerseits gelten Lithium-Batterien als Gefahrgut und müssen auch entsprechend behandelt werden. Andererseits gibt es Ausnahmeregelungen, die es Installateuren gegebenenfalls ermöglichen, solche Speicher auch ohne einen Gefahrgutschein zu transportieren.

Besondere Anforderungen

Die UN-Transportvorschriften für Lithium-Batterien sind im ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route), dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, geregelt. Lithium-Batterien sind darin seit Anfang 2009 beim Transport als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft und somit kennzeichnungspflichtig. Der Transport darf zudem nur in geprüfter Gefahrgutverpackung erfolgen.

Darüber hinaus muss jeder lithiumhaltige Akkutyp einen UN-Transport-Test nach Kapitel 38.3 des Handbuches für Prüfungen und Kriterien Teil III bestehen. Erst dann ist der Transport von Lithium-Batterien überhaupt möglich. Auskunft darüber, ob der Akku die erforderlichen Transporttests bestanden hat gibt das UN-T Zertifikat. Lithium-Akkus ohne UN-T Zertifikat dürfen nicht transportiert werden. Bei Nichteinhaltung drohen bis zu 50.000 Euro Strafe.

Gefahrgut transportieren darf außerdem nicht jeder. Seit 1981 muss der Fahrzeugführer über den sogenannten Gefahrgutschein verfügen. Das heißt, der Fahrzeugführer muss erfolgreich an einer bei der Industrie- und Handelskammer anerkannten ADR-Schulung zum Gefahrenguttransport teilgenommen haben. Dabei handelt es sich in der Regel um eine dreitägige Schulung. Die Kosten für den Gefahrgutschein liegen bei rund 260 Euro und sind förderfähig. Ein Wehrmutstropfen bleibt, denn der Gefahrgutschein muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Erleichterter Transport

Ausnahmen beim Transport von Lithium-Akkus ergeben sich durch die im ADR 1.1.3.6  definierte Freigrenzregelung, oder Handwerkerbefreiung. Hierin ist geregelt, dass Batteriemodule in kleinen Mengen (bis 450 Liter Transportvolumen und bis 333 Kilogramm Gewicht) von der Anwendung der Gefahrguttransportvorschriften befreit sind. Wichtig ist hierbei allerdings, dass der Installateur den Transport (gemäß 1.1.3.1 lit. c) im Rahmen seiner Haupttätigkeit selbst durchführt. Das heißt, er darf das Lithium-Speichersystem nur transportieren, wenn er als Installateur auch für die Installation oder Wartung des Speichers zuständig ist. Ist dies der Fall, besteht keine Kennzeichnungspflicht am Fahrzeug. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass der Lieferschein mindestens die Anzahl und den Vermerk „Gefährliche Güter in freigestellten Mengen“ enthält.

Darüber hinaus ergeben sich aus der Freigrenzregelung weitere zu berücksichtigende Sicherheitshinweise aus der ADR, die unbedingt eingehalten werden müssen:

  • Der Transport darf nur durch unterwiesenes Personal erfolgen. Die Unterweisungen sind alle zwei Jahre zu wiederholen.
  • Es ist ein Pulverfeuerlöscher mit einem Fassungsvermögen von mindestens zwei Kilogramm mitzuführen.
  • Es müssen Maßnahmen getroffen werden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Dieses kann durch entsprechende Verpackung und Ladungssicherung erfüllt werden.
  • Es muss für eine ausreichende Be- und Entlüftung gesorgt werden.

Speichersysteme für Photovoltaik

Die Freigrenzregel ist insbesondere bei kleineren und einzeln bestückbaren Photovoltaik-Speichersystemen interessant, die vom Handwerker Vorort selbst installiert werden können. Für Speichersysteme im Einfamilienhaushalt, die eher selten mehr als zehn Kilowattstunden Speicherkapazität aufweisen, liegt das Gewicht der Batteriemodule in der Regel deutlich unter dem zulässigen Maximalgewicht von 333 Kilogramm.

Installateure müssen allerdings zusätzlich beachten, ob neben der gesetzlichen Freistellung zum Transport auch der Hersteller den Transport für den Handwerker freigibt. Viele Hersteller schreiben in Ihren Anleitungen, dass der Transport ausschließlich von autorisierten und geschulten Fachpersonal durchgeführt werden darf. Die Definition, was ein autorisiertes Fachpersonal ist, muss dann der jeweilige Hersteller geben. (Jens Quednow, Solarpraxis Engineering)

Mehr Informationen zum Thema bekommen Interessierte auf dem Tagesseminar „Energiespeicher für Photovoltaik-Strom – Workshopreihe für Anwender“. Anlässlich der beschlossenen Förderung für PV-Speichersysteme fassen die deutschlandweiten Veranstaltungen der Solarpraxis AG, mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums (BMU), die wichtigsten Informationen für Handwerker und Installateure herstellerneutral und anwendergerecht zusammen. Weitere Infos gibt es auf der Webseitewww.speicherworkshops.de.

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