Das britische Energieministerium DECC wird den Obersten Gerichtshof anrufen, um über die geplanten Änderungen bei den Photovoltaik-Einspeisetarifen zu entscheiden. Am Dienstag habe das Ministerium den Einspruch eingereicht, sagte ein Sprecher der photovoltaik. Vorausgegangen war eine Entscheidung eines Berufungsgerichts über die Photovoltaik-Einspeisetarife, die auf Ablehnung des DECC traf. Daher solle nun der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob eine rückwirkende Kürzung der Regierung der Einspeisetarife zulässig ist.
Die Regierung in Großbritannien hatte Ende Oktober 2011 angekündigt, die Solarförderung rasch und drastisch kürzen zu wollen. Dazu kündigte sie eine Überprüfung der Photovoltaik-Einspeisetarife an, die bis Weihnachten abgeschlossen sein sollte. Weiter hieß es, dass alle Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 12. Dezember 2011 registriert würden, rückwirkend eine gekürzte Einspeisevergütung erhalten sollten. Offiziell war geplant, die neuen Tarife erst zum 1. April einzuführen. Dies stieß auf massive Proteste und führte zu einer Klagewelle. Die Richter entschieden in der Folge mehrfach gegen die Pläne des Energieministeriums und wiesen die rückwirkende Kürzungen ab.
Mitte Januar legte die britische Regierung nach diversen Niederlagen vor Gericht dann neue Pläne vor. Demnach kündigte das Energieministerium die Kürzung der Einspeisetarife zum 3. März an. Die rückwirkenden Photovoltaik-Kürzungen zum 12. Dezember werden in den neuen Plänen nicht erwähnt. Die neuen Tarife sollten zwischen 8,5 und 21 Pence pro Kilowattstunde liegen. Dies entspricht umgerechnet etwa 10 bis 25 Cent je Kilowattstunde. Teilweise bedeutet dies Kürzungen um mehr als 50 Prozent gegenüber den bestehenden Tarifen. Dies betrifft vor allem kleine Photovoltaik-Installationen. Die Entscheidung darüber liegt nun bei den Richtern des Obersten Gerichtshofs. (Sandra Enkhardt)
Mitte Januar legte die britische Regierung nach diversen Niederlagen vor Gericht dann neue Pläne vor. Demnach kündigte das Energieministerium die Kürzung der Einspeisetarife zum 3. März an. Die rückwirkenden Photovoltaik-Kürzungen zum 12. Dezember werden in den neuen Plänen nicht erwähnt. Die neuen Tarife sollten zwischen 8,5 und 21 Pence pro Kilowattstunde liegen. Dies entspricht umgerechnet etwa 10 bis 25 Cent je Kilowattstunde. Teilweise bedeutet dies Kürzungen um mehr als 50 Prozent gegenüber den bestehenden Tarifen. Dies betrifft vor allem kleine Photovoltaik-Installationen. Die Entscheidung darüber liegt nun bei den Richtern des Obersten Gerichtshofs. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.