Die Strompreise sind zu Jahresbeginn deutlich zurückgegangen. Der Marktwert Solar lag auch unter dem Wert vom Januar 2022. Für Betreiber von Ü20-Photovoltaik-Anlagen ist die Anschlussvergütung nach EEG ab diesem Jahr auf 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Das Bundesfinanzministerium hat mit seinem aktualisierten Rundschreiben vom Oktober seine Steuererleichterungen auch auf Photovoltaik-Anlagen ausgeweitet, die vor 2004 in Betrieb gegangen sind und nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen. Für die Betreiber der aktuellen Ü20-Anlagen (Inbetriebnahme im Jahr 2000 und früher) besteht dringender Handlungsbedarf, wenn sie von der Neuregelung profitieren wollen.
Es kann sich lohnen, alte Photovoltaik-Anlagen frühzeitig vor Ablauf des EEG-Förderzeitraums noch einmal gründlich zu überarbeiten. Dadurch steigen die Erträge in den letzten Betriebsjahren mit den noch hohen Fördersätzen und die Anlage ist gerüstet, um noch viele Jahre weiterzulaufen. Was es beim sogenannten Revamping zu beachten gibt und wann doch eine Neuinstallation ansteht, diskutieren wir in diesem pv magazine Podcast.
Die Online-Umfrage richtet sich an Betreiber, die ihre Photovoltaik-Anlage vor dem 31. Dezember 2000 installiert haben. Die Verbraucherschützer wollen mit dem Ergebnis ihr Beratungs- und Informationsangebot verbessern.
Der Branchenverband kritisiert, dass Betreiber kleiner Anlagen künftig 120 statt 50 Euro für die Registrierung bezahlen müssen, wenn der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums umgesetzt wird. Das sei vor allem für Ü20-Anlagen ein Problem.
Der Energieversorger hat ein Interesse daran, dass die Ü20-Photovoltaik-Anlagen in seinem Netzgebiet weiter betrieben werden. Der Solarstrom wird an Gewerbetreibende in der Region geliefert.
Der Wechselrichter-Hersteller will damit Photovoltaik-Fachhandwerker und Installateure unterstützen. Es wird erklärt, was sie bei der Umrüstung der kleinen Photovoltaik-Anlagen beachten müssen, nachdem diese aus der EEG-Förderung gelaufen sind und welche Optionen es für die Betreiber gibt.
Der eingespeiste Solarstrom wird mit dem Marktwert vergütet. Auf die Vermarktungskosten verzichtet der Energieversorger bei den Ü20-Photovoltaik-Anlagen.
Die Betreiber ausgeförderter Photovoltaik-Anlagen haben verschiedene Optionen nach dem EEG 2021 – vom einfachen Weiterlaufen lassen bis hin zum Abriss und Neubau der Anlage. IBC Solar gibt den Betreibern jetzt individuelle Ergebnisse an die Hand, was sich für die Betreiber aus finanzieller oder ökologischer Sicht am meisten rentiert.
Voraussetzung für die Bonuszahlung ist der Abschluss des Tarifs „Ökostrom Aktiv“, der auf einem Fondsmodell basiert und über das die Zusatzförderung finanziert werden soll. Nach dem EEG 2021 erhalten die Betreiber ausgeförderter Photovoltaik-Anlagen den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungsgebühr.