BSW-Solar warnt vor höheren Gebühren bei Registrierung von Photovoltaik-Anlagen für Herkunftsnachweise

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Der Ende Juni vom Bundeswirtschaftsministerium vorgestellte Entwurf zur Überarbeitung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung (HkRNGebV) stößt auf Kritik: Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fürchtet eine übermäßige Belastung gerade kleiner Photovoltaik-Anlagen.

Der Verband beklagt seit längerem, dass die Gebühren – derzeit für 50 Euro für die Registrierung kleiner Anlagen sowie 50 Euro Kontoführungsgebühren pro Jahr – unverhältnismäßig seien. Mit dem Entwurf des Ministeriums soll die Registrierungsgebühr nun auf 120 Euro steigen. Das verschärfe die Situation, so der BSW-Solar.

Herkunfts- und Regionalnachweise dürften dem BSW-Solar zufolge als Instrumente der Vermarktung von erneuerbarem Strom künftig an Bedeutung gewinnen. Das Doppelvermarktungsverbot im EEG erlaubt zwar keine Nutzung von Herkunftsnachweisen (HKN), wenn gleichzeitig eine EEG-Vergütung gezahlt wird. HKN könnten jedoch von förderfreien oder Ü20-Solaranlagen in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl in Frage kommender Anlagen werden HKN deshalb wohl auch für die Solarbranche zunehmend interessanter werden, erwartet der Verband.

BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig sieht in den Registrierungs- und Kontoführungsgebühren insbesondere für kleine Ü20-Anlagen schon heute ein wesentliches Hemmnis zur Nutzung von HKN. „Anstatt die Gebühren zu senken, werden sie zu einer unüberwindbaren Hürde“, kritisiert Körnig den Entwurf des Ministeriums. Betreiber kleinerer Anlagen würden so daran gehindert, den Solarstrom etwa mittels Pooling-Modellen zu verkaufen.

Dem Entwurf zufolge sollten die Gebühren zwar eine wirtschaftlich vertretbare Höhe nicht überschreiten. Allerdings beruht die Ermittlung der Gebührenhöhe durch das Bundeswirtschaftsministerium nur auf Windkraftanlagen. Photovoltaik-Anlagen werden bei der Gebührenberechnung dagegen explizit nicht berücksichtigt mit der Begründung, dass diese ohnehin die Auffanglösung für Ü20-Anlagen nutzen würden. „Neue Photovoltaik-Geschäftsmodelle sind in dem BMWi-Entwurf offensichtlich unter den Tisch gefallen und müssen mit einer eigenen barrierefreien Gebührenkategorie schnell nachgearbeitet werden“, so Körnig.

Unterdessen fordern acht Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Herkunftsnachweise für Erneuerbaren-Strom auszustellen, mit dem sie Netzverluste decken. Sechs Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland seien diesen Verlusten zuzuschreiben. Das deutsche Energierecht untersage Herkunftsnachweise bei Verlustleistung.

 

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