Ab 2025 müssen Betreiber von neu errichteten Solarparks in Brandenburg mit mehr als einem Megawatt Leistung 2000 Euro pro Megawatt und Jahr an die Standortgemeinde zahlen. Aus Sicht des Landesverbandes Erneuerbare Energien schwächt dieser Solar-Euro die Energiewirtschaft und den Standort Brandenburg.
Mit bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde können Standortkommunen am Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt werden. Zwei Musterverträge stehen online kostenlos zur Verfügung – ein vereinfachter Vertrag für Bestandsanlagen und ein Vertrag für neue und repowerte Anlagen.
Der Energiekonzern will auch Gemeinden mit existierenden und künftigen RWE-Windkraftanlagen an den Erlösen beteiligen. Das EEG 2023 macht diesen „RWE-Klimabonus“ möglich.
Nachdem die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat, kann das Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik im nächsten Jahr kann angehoben werden – allerdings unter Vorbehalt. Zudem gibt es mehr Zeit für die Realisierung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen und auch die Regelung zur Beteiligung des Standortkommunen ist damit rechtens.
In einem Offenen Brief haben 30 Photovoltaik-Unternehmen einen Rechtsrahmen dafür gefordert. Für die Windparks ist die Verteilung der Gewerbesteuer-Einnahmen neu geregelt worden, Standortgemeinden von Solarparks gehen dagegen oft noch leer aus.
CDU/CSU und SPD haben sich koalitionsintern verständigt, dass Wohnungsunternehmen künftig bis zu zehn Prozent ihrer Einnahmen mit der Lieferung von Solarstrom an ihre Mieter erzielen dürfen, ohne dass die Mietverträge mit Gewerbesteuer belastet werden. Das Gleiche gilt auch für den Betrieb von Ladestationen für Elektroautos. Zudem soll die Aufteilung der Gewerbesteuer bei Solar- und Windparks zwischen Standort- und Betreiberkommunen neu geregelt werden.
Für neue Windparks ist im EEG 2021 eine entsprechende Regelung vorgesehen. Aus Bayern kommt nun ein Aufruf an das Bundeswirtschaftsministerium, die Verordnung auch auf Solarparks zu übertragen. Unterstützt wird dies von Photovoltaik- und Umweltverbänden sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund.