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Standortkommunen

Brandenburg beschließt Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 2025

Ab 2025 müssen Betreiber von neu errichteten Solarparks in Brandenburg mit mehr als einem Megawatt Leistung 2000 Euro pro Megawatt und Jahr an die Standortgemeinde zahlen. Aus Sicht des Landesverbandes Erneuerbare Energien schwächt dieser Solar-Euro die Energiewirtschaft und den Standort Brandenburg.

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bne veröffentlicht Musterverträge zur Beteiligung von Kommunen an Solarparks

Mit bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde können Standortkommunen am Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt werden. Zwei Musterverträge stehen online kostenlos zur Verfügung – ein vereinfachter Vertrag für Bestandsanlagen und ein Vertrag für neue und repowerte Anlagen.

RWE zahlt Kommunen ab 2023 für seine neuen und bestehenden Solarparks 0,2 Cent pro Kilowattstunde

Der Energiekonzern will auch Gemeinden mit existierenden und künftigen RWE-Windkraftanlagen an den Erlösen beteiligen. Das EEG 2023 macht diesen „RWE-Klimabonus“ möglich.

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Beihilferechtliche Genehmigung für EEG 2021 liegt vor – Anhebung des Photovoltaik-Ausschreibungsvolumens jedoch nicht final entschieden

Nachdem die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat, kann das Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik im nächsten Jahr kann angehoben werden – allerdings unter Vorbehalt. Zudem gibt es mehr Zeit für die Realisierung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen und auch die Regelung zur Beteiligung des Standortkommunen ist damit rechtens.

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bne: Standortkommunen stärker an Solarpark-Einnahmen beteiligen

In einem Offenen Brief haben 30 Photovoltaik-Unternehmen einen Rechtsrahmen dafür gefordert. Für die Windparks ist die Verteilung der Gewerbesteuer-Einnahmen neu geregelt worden, Standortgemeinden von Solarparks gehen dagegen oft noch leer aus.

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Regierungskoalition will Gewerbesteuer-Hemmnisse für Photovoltaik-Mieterstrom abschaffen

CDU/CSU und SPD haben sich koalitionsintern verständigt, dass Wohnungsunternehmen künftig bis zu zehn Prozent ihrer Einnahmen mit der Lieferung von Solarstrom an ihre Mieter erzielen dürfen, ohne dass die Mietverträge mit Gewerbesteuer belastet werden. Das Gleiche gilt auch für den Betrieb von Ladestationen für Elektroautos. Zudem soll die Aufteilung der Gewerbesteuer bei Solar- und Windparks zwischen Standort- und Betreiberkommunen neu geregelt werden.

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Appell aus Bayern: Kommunen an Photovoltaik-Freiflächenanlagen finanziell beteiligen

Für neue Windparks ist im EEG 2021 eine entsprechende Regelung vorgesehen. Aus Bayern kommt nun ein Aufruf an das Bundeswirtschaftsministerium, die Verordnung auch auf Solarparks zu übertragen. Unterstützt wird dies von Photovoltaik- und Umweltverbänden sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund.

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