RWE zahlt Kommunen ab 2023 für seine neuen und bestehenden Solarparks 0,2 Cent pro Kilowattstunde

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Seit dem EEG 2021 durften Betreiber neuer Windparks und Freiflächenanlagen die Standortkommunen finanziell an den produzierten Kilowattstunden beteiligen, mit dem EEG 2023 sollen sie das bei neuen und bestehenden Anlagen sogar – und RWE tut es. Wie der Energiekonzern am Donnerstag mitteilte, erhalten ab dem 1. Januar 2023 alle Kommunen mit einem Windpark oder einer Photovoltaik-Freiflächenanlage des Unternehmens 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Dieser „RWE-Klimabonus“ gelte grundsätzlich sowohl für bereits bestehende als auch für künftige RWE-Anlagen nach Inbetriebnahme.

Das Unternehmen sieht in der freiwilligen Zahlung eine gute Möglichkeit, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort erheblich zu verbessern. Katja Wünschel von RWE Renewables betonte, dass Flächen für Wind- und Solaranlagen sowie die Akzeptanz der Menschen vor Ort Voraussetzung für den Ausbau der erneuerbaren Energien seien. Das gelte auch für existierende Projekte. „Wenn wir Kommunen finanziell an den Gewinnen der Erneuerbaren-Anlagen beteiligen, profitieren alle“, so Wünschel. Die Gemeinden könnten mit dem RWE-Klimabonus als zusätzliche Einnahme beispielsweise kommunale Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Feuerwehren finanziell stärken.

Da der „Klimabonus“ pro erzeugter Kilowattstunde Strom gezahlt wird, profitieren laut RWE besonders Kommunen mit leistungsstarken Anlagen. Dadurch entstehe ein zusätzlicher Anreiz, ältere Einheiten durch moderne zu ersetzen. Um die Zahlungen zu erhalten, müssen die Gemeinden übrigens nicht selbst aktiv werden – RWE will die bestehenden Partner per Brief über die finanzielle Beteiligung informieren.

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