Beihilferechtliche Genehmigung für EEG 2021 liegt vor – Anhebung des Photovoltaik-Ausschreibungsvolumens jedoch nicht final entschieden

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Noch vor der Sommerpause sind wesentliche Änderungen am EEG 2021 beschlossen worden, die im Juli 2021 in Kraft traten. Kurz vor Weihnachten hat die EU-Kommission nun weitgehend grünes Licht für die Änderungen gegeben. In der Novelle hatten sich CDU, CSU und SPD unter anderem auf eine Anhebung des Photovoltaik-Ausschreibungsvolumens von 1,9 auf 6,05 Gigawatt im kommenden Jahr verständigt. Dies sei von der EU-Kommission vorläufig genehmigt worden, aber sie behielt sich vor, die Wettbewerbssituation bei den dritten Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Anlagen zu beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt final zu entscheiden, wie es vom Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag hieß.

In den Nachbesserungen des Reparaturgesetzes zum EEG 2021 ist vorgesehen, dass jeweils zwei Gigawatt zusätzlich für Photovoltaik-Freiflächen- und Dachanlagen ausgeschrieben werden sollen. Zudem ist die Anhebung des Ausschreibungsvolumens um 100 Megawatt für die Innovationsausschreibungen vorgesehen, in denen ab 2022 Agri-, Floating- und Parkplatz-Photovoltaik um Zuschläge konkurrieren. Im kommenden Jahr werden zudem 2100 Megawatt zusätzlich für Windparks an Land ausgeschrieben.

Die am 9. Dezember erfolgte beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission betrifft zudem noch weitere Regelung für die Photovoltaik. So ist nun die finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen möglich. Bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde können die Investoren an die Kommunen zahlen und im Falle von EEG geförderten Anlagen von den Netzbetreibern zurückerstattet bekommen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) startete diesbezüglich erst vor wenigen Tagen die Initiative „Sonne sammeln“. Dabei wird kostenlos ein Mustervertrag für diese Beteiligungen zur Verfügung gestellt, den der Verband gemeinsam mit der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) erstellt hat und die Umsetzung der Regelung fördern soll.

Ebenfalls in der Novelle des EEG 2021 vom Sommer enthalten sind Vereinfachungen für Photovoltaik-Ausschreibungen, die Brüssel genehmigte. So ist vorgesehen, dass für Photovoltaik-Freiflächenanlagen die Realisierungsfrist von 24 auf 32 Monate verlängert wird. Dies gilt für alle Zuschläge aus den Jahren 2021 und 2022 sowie Zuschläge, die am 26. Juli 2021 noch nicht erloschen waren. Allerdings ist gleichzeitig ein zusätzlicher Abschlag auf den Zuschlagswert von 0,3 Cent pro Kilowatt nach 24 Monaten beschlossen worden. Dieser weitere Abschlag ist für viele EPC-Unternehmen gerade vor dem Hintergrund der aktuell steigenden und hohen Modulpreisen schwierig. Sie würden mehr von der Neuregelung profitieren, wenn der zusätzliche Abschlag weggelassen worden wäre oder zumindest auch der erste Abschlag von 0,3 Cent pro Kilowattstunde, der nach 18 Monaten erfolgt, zeitlich nach hinten verschoben worden wäre.

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