Ab dem 22. Februar können Bauwillige bei der KfW neue Förderanträge zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden stellen. Die Förderbedingungen bleiben dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge unverändert.
Der überraschende Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hatte vor wenigen Tagen für Unruhe unter Bauwilligen gesorgt. Jetzt haben sich die beteiligten Ministerien darauf geeinigt, dass alle bis zum Förderstopp am 24. Januar bei der KfW gestellten Anträge noch nach den alten Kriterien bearbeitet werden.
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zufolge hat eine „enorme Antragsflut“ die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erschöpft. Allein im Zeitraum seit November 2021 seien bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Milliarden Euro Fördervolumen eingegangen. Zunächst seien daher keine weiteren Anträge nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich. Über den Umgang mit bereits eingegangenen, aber noch nicht bewilligten EH55- und EH40-Anträgen soll zeitnah entschieden werden.
Der Fördertopf ist mit dem Angebot grüner Anleihen der Bank verknüpft und soll so für günstige Konditionen und Rückzahloptionen sorgen. Der Auftrag für die Erweiterung des Förderangebots erhielt die KfW aus dem Bundesverkehrsministerium.
Der Zuschuss ist auf 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom vollständig aus regenerativen Quellen stammt. Das Förderprogramm für Wallboxen in Wohngebäuden ist dagegen ausgelaufen.
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur erwartet, dass dank des Programms insgesamt rund 900.000 neue private Ladepunkte gefördert werden konnten. Mehr als 175.000 seien bereits in Betrieb.
Es können wieder Zuschüsse für das KfW-Programm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ beantragt werden. Bis zu 900 Euro werden pro Ladepunkt gezahlt, wobei die Ladung der Elektroautos mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgen muss.
Die Umfrage zeigt aber auch, dass die Bereitschaft sinkt, für die Energiewende finanzielle Einschränkungen hinzunehmen. Acht Prozent der befragten Haushalte besitzen eine Photovoltaik-Anlage.
Green Bonds gelten als wichtiges Instrument, um Kapital für den Übergang zu einer umweltgerechten und klimaneutralen Wirtschaft zu mobilisieren. Zukünftig will die KfW bei Anlageentscheidungen mit Blick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit auch verstärkt die Ausrichtung der Emittenten selbst einbeziehen.
Auch die Angebote der KfW im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien fragten Immobilienbesitzer im letzten Jahr stark nach – das Fördervolumen stieg um 140 Prozent. Ein Drittel des gesamten Fördergeschäfts der KfW entfiel 2020 auf den Klima- und Umweltschutz.