Die Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur offiziell den zweiten Netzentwicklungsplan 2030 übergeben. Gegenüber dem ersten Entwurf erhöhen sich die Kosten weiter auf 61 Milliarden Euro.
Angesichts der monatlichen Kürzungen der Solarförderung für große Photovoltaik-Dachanlagen versuchen viele, ihre Projekte schnellstmöglich ans Netz zu bringen. Zum 1. April griff die letzte Stufe der Sonderkürzungen, die im Energiesammelgesetz beschlossen wurden.
Die Rallye vom Jahresende 2018 hat sich erwartungsgemäß im Januar fortgesetzt. Ab dem 1. Februar griffen die Sonderkürzungen für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt. Zuvor sind viele dieser großen Dachanlagen noch bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden.
Ursprünglich hatte die Bonner Behörde die Degression der Photovoltaik-Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen bei einem Prozent ermittelt. Dann waren es plötzlich 1,4 Prozent für Februar, März und April. Nun korrigiert die Bundesnetzagentur den Fehler – die Solarförderung sinkt die nächsten Monate weiter um ein Prozent.
Das Webportal ist nach Ansicht der Bonner Behörde nun bereit und wird am 31. Januar freigeschaltet. Um es nicht gleich zu überlasten, haben die Betreiber bestehender Anlagen zwei Jahre Zeit, ihre Systeme zu registrieren. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, bei bereits gemeldeten Anlagen mit der Registrierung für das Marktstammdatenregister bis zum zweiten Halbjahr 2019 zu warten. Die Meldepflicht besteht auch für Stecker-Solar-Module. Eine Ausnahme besteht nur für Inselanlagen, die über keinen Netzanschluss verfügen.
Die Bundesnetzagentur hat bis zum Jahresende 2018 Kapitalkostenaufschläge von etwa 900 Millionen Euro genehmigt. Die Behörde will nun auch überwachsen, dass die ankündigten Investitionen in die örtlichen Stromnetze auch wirklich umgesetzt werden.
Die Nachfrage blieb vor allem im Segment der Photovoltaik-Dachanlagen hoch, allerdings nur bei Privathaushalten und im Gewerbe. Die Projekte für Photovoltaik-Mieterstrom summierten sich 2018 bis Ende November gerade einmal auf 6,3 Megawatt. Im Januar sinkt die Solarförderung erneut und fällt für größere Dachanlagen erstmals unter die Marke von 10,00 Cent pro Kilowattstunde – erst im Februar wird es aber die im Energiesammelgesetz beschlossene Sonderkürzung für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt greifen.
Der Startschuss für die erste Runde der Photovoltaik- und Onshore-Windenergie-Ausschreibungen 2019 ist gefallen. Das Volumen für Photovoltaik-Anlagen liegt in dieser Runde bei 175 Megawatt. In einigen Bundesländern sind künftig auch wieder Gebote auf Acker- und Grünlandflächen möglich.
Der weit überwiegende Teil der neu gemeldeten Anlagen entfällt auf das Segment kleinerer und mittlerer Photovoltaik-Dachanlagen. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen tat sich wie schon im September wenig und auch Mieterstromprojekte bleiben Mangelware. Bis Ende Oktober ist die politische Zielmarke von 2500 Megawatt neu installierter Leistung jährlich fast schon erreicht. Die Solarförderung sinkt im Dezember um ein weiteres Prozent.
In ihrem jährlichen Monitoringbericht haben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt nun die Zahlen für 2017 ausgewertet. Dabei ergibt sich, dass mit 112,5 Gigawatt erstmals mehr erneuerbare Leistung installiert war, als bei den konventionellen Energieträgern, die auf 105,1 Gigawatt kamen.